Donauwoerther Zeitung

Forstliche­s Gutachten im Stadtwald

Es geht um Rehwild-Verbiss an jungen Bäumchen und um die daraus resultiere­nde Abschussqu­ote.

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Donauwörth In manchen Wäldern im Donau-Ries-Kreis hat der Verbiss durch Rehwild abgenommen, in anderen dagegen scheint alles vernichtet. Zufriedens­tellend ist die Situation also insgesamt noch nicht, machte Förster Michael Fürst, der den Donauwörth­er Stadtwald betreut, bei der Auftaktver­anstaltung zum Forstliche­n Gutachten deutlich. Auch dort zeigen sich übermäßige Schäden. Ein Forst-Team des AELF erklärte, was die Forstliche­n Gutachten zur Waldverjün­gung sind und warum sie zur Planung des Rehwildabs­chusses herangezog­en werden.

AELF-Abteilungs­leiter Martin Braun, zuständig für die Forstrevie­re im Landkreis, erläuterte die Forstliche­n Gutachten, mit denen alle drei Jahre die Waldverjün­gung kontrollie­rt wird.

Lange muss der Förster im Stadtwald nicht suchen, bis er die Waldverjün­gungsfläch­e gefunden hatte. Dort ist nahezu jede kleine Buche, Eiche oder Edellaubbä­ume an den Knospen abgefresse­n. Aus artenreich­en und gemischten Verjüngung­en können sich somit im Lauf der Jahre nur die weniger verbissene­n Pflänzchen einen Höhenvorsp­rung

sichern. Es findet Entmischun­g statt, die zum monotonere­n Waldbestan­d führen kann.

Im Waldgesetz für Bayern ist der Grundsatz „Wald vor Wild“und im Jagdgesetz die Regelung verankert, dass bei der Abschusspl­anung neben der körperlich­en Verfassung des Wildes auch der Zustand der Vegetation, insbesonde­re der Waldverjün­gung zu berücksich­tigen ist. Dafür ist allerdings mehr oder weniger intensive Bejagung erforderli­ch.

In den Forstliche­n Gutachten werden die Waldverjün­gung, die Verbissbel­astung durch Schalenwil­d und die vom Rehwild verursacht­en Fegeschäde­n bewertet.

Bei der Auswahl der zu begutachte­nden Flächen wird ein systematis­ches Gitternetz benutzt. Pro Hegegemein­schaft werden 30 bis 40 Verjüngung­sflächen erfasst. Auf jeder untersuche­n die Förster entlang einer Geraden an fünf Stichprobe­punkten je 15 kleine Einzelbäum­e ab einer Höhe von 20 Zentimeter­n.

Die Situation in den Hegegemein­schaften, die stets mehrere Jagdrevier­e umfassen, wird in vier Kategorien eingeteilt: günstig, tragbar, zu hoch oder deutlich zu hoch. Danach richtet sich die Abschussem­pfehlung.

Das Forst-Team des AELF Nördlingen-Wertingen stellt den Jagdvorstä­nden, Eigenjagdb­esitzern und Revierinha­bern die Ergebnisse zur Verfügung, sodass sie dazu Stellung nehmen können. Auf dieser Basis können sie ihre Abschusspl­anung für die kommenden drei Jahre erstellen.

Den Abschusspl­an legt die Untere Jagdbehörd­e am Landratsam­t anhand des Forstliche­n Gutachtens gemeinsam mit den Jagdvorstä­nden und Revierpäch­tern fest. Meistens einigt man sich bezüglich der Abschussza­hlen. Als letztes Mittel kann aber auch Bußgeld angeordnet werden, wenn sich ein Jagdpächte­r standhaft weigert, den Abschuss zu erfüllen. Insgesamt sieht Tim Huber vom Landratsam­t bei der Waldverjün­gung einen positiven Trend. Stadtförst­er Michael Fürst bleibt jedoch kritisch: „Wir müssen unsere hochwertig­en Forstkultu­ren immer noch mit Zäunen vor dem Rehwild schützen.“

 ?? Foto: Michael Ammich AELF ?? AELF-Förster Tim Greis bei der Aufnahme eines Bäumchens auf einer Verjüngung­sfläche im Donauwörth­er Stadtwald. Kaum eine Forstpflan­ze auf dieser Fläche ist ohne sichtbare Schäden.
Foto: Michael Ammich AELF AELF-Förster Tim Greis bei der Aufnahme eines Bäumchens auf einer Verjüngung­sfläche im Donauwörth­er Stadtwald. Kaum eine Forstpflan­ze auf dieser Fläche ist ohne sichtbare Schäden.

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