Forstliches Gutachten im Stadtwald
Es geht um Rehwild-Verbiss an jungen Bäumchen und um die daraus resultierende Abschussquote.
Donauwörth In manchen Wäldern im Donau-Ries-Kreis hat der Verbiss durch Rehwild abgenommen, in anderen dagegen scheint alles vernichtet. Zufriedenstellend ist die Situation also insgesamt noch nicht, machte Förster Michael Fürst, der den Donauwörther Stadtwald betreut, bei der Auftaktveranstaltung zum Forstlichen Gutachten deutlich. Auch dort zeigen sich übermäßige Schäden. Ein Forst-Team des AELF erklärte, was die Forstlichen Gutachten zur Waldverjüngung sind und warum sie zur Planung des Rehwildabschusses herangezogen werden.
AELF-Abteilungsleiter Martin Braun, zuständig für die Forstreviere im Landkreis, erläuterte die Forstlichen Gutachten, mit denen alle drei Jahre die Waldverjüngung kontrolliert wird.
Lange muss der Förster im Stadtwald nicht suchen, bis er die Waldverjüngungsfläche gefunden hatte. Dort ist nahezu jede kleine Buche, Eiche oder Edellaubbäume an den Knospen abgefressen. Aus artenreichen und gemischten Verjüngungen können sich somit im Lauf der Jahre nur die weniger verbissenen Pflänzchen einen Höhenvorsprung
sichern. Es findet Entmischung statt, die zum monotoneren Waldbestand führen kann.
Im Waldgesetz für Bayern ist der Grundsatz „Wald vor Wild“und im Jagdgesetz die Regelung verankert, dass bei der Abschussplanung neben der körperlichen Verfassung des Wildes auch der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen ist. Dafür ist allerdings mehr oder weniger intensive Bejagung erforderlich.
In den Forstlichen Gutachten werden die Waldverjüngung, die Verbissbelastung durch Schalenwild und die vom Rehwild verursachten Fegeschäden bewertet.
Bei der Auswahl der zu begutachtenden Flächen wird ein systematisches Gitternetz benutzt. Pro Hegegemeinschaft werden 30 bis 40 Verjüngungsflächen erfasst. Auf jeder untersuchen die Förster entlang einer Geraden an fünf Stichprobepunkten je 15 kleine Einzelbäume ab einer Höhe von 20 Zentimetern.
Die Situation in den Hegegemeinschaften, die stets mehrere Jagdreviere umfassen, wird in vier Kategorien eingeteilt: günstig, tragbar, zu hoch oder deutlich zu hoch. Danach richtet sich die Abschussempfehlung.
Das Forst-Team des AELF Nördlingen-Wertingen stellt den Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern die Ergebnisse zur Verfügung, sodass sie dazu Stellung nehmen können. Auf dieser Basis können sie ihre Abschussplanung für die kommenden drei Jahre erstellen.
Den Abschussplan legt die Untere Jagdbehörde am Landratsamt anhand des Forstlichen Gutachtens gemeinsam mit den Jagdvorständen und Revierpächtern fest. Meistens einigt man sich bezüglich der Abschusszahlen. Als letztes Mittel kann aber auch Bußgeld angeordnet werden, wenn sich ein Jagdpächter standhaft weigert, den Abschuss zu erfüllen. Insgesamt sieht Tim Huber vom Landratsamt bei der Waldverjüngung einen positiven Trend. Stadtförster Michael Fürst bleibt jedoch kritisch: „Wir müssen unsere hochwertigen Forstkulturen immer noch mit Zäunen vor dem Rehwild schützen.“