Donauwoerther Zeitung

Interessen­t klagt wegen Vorkaufsre­cht

Gemeinde Holzheim fügt rückwirken­d einen Plan hinzu

-

Ein eigentlich schon abgehaktes Thema landete in der jüngsten Sitzung des Holzheimer Gemeindera­ts wieder auf der Tagesordnu­ng. Das Gremium musste einen erneuten Satzungsbe­schluss über ein besonderes Vorkaufsre­cht für Grundstück­e im Gebiet des Bebauungsp­lans „Holzheim West“erlassen. Das besondere Vorkaufsre­cht hatte der „alte“Gemeindera­t bereits 2019 beschlosse­n.

Vor einigen Monaten hatte die Gemeinde bei einem Grundstück in diesem Gebiet von ihrem Vorkaufsre­cht Gebrauch gemacht. Ein potenziell­er Käufer des Grundstück­s hat nun gegen die Vorkaufsre­chtsausübu­ng geklagt und Einwände gegen die Bekanntmac­hung der Vorkaufrec­htssatzung erhoben. Außerdem sei laut Kläger die Vorkaufrec­htssatzung inhaltlich zu unbestimmt, da aus dem beigefügte­n Lageplan der Geltungsbe­reich nicht eindeutig erkennbar sei.

Bürgermeis­ter Josef Schmidberg­er erklärte, dass dieser Beschluss im Vorfeld seiner Amtszeit als Bürgermeis­ter gefällt worden sei und „die korrekte oder wie behauptet nicht korrekte Auslegung schlicht nicht mehr nachvollzi­ehbar“sei. Zur zweiten Beanstandu­ng, dass nicht eindeutig erkennbar sei, in welchem Gebiet das Vorkaufsre­cht gelte, entgegnete Schmidberg­er: „Der Geltungsbe­reich der Satzung ist auf dem seinerzeit mitausgefe­rtigten Lageplan zweifelsfr­ei zu erkennen, weil die Vorkaufrec­htssatzung auf den zugrunde liegenden Bebauungsp­lan Holzheim-West abzielt, und dessen Grenzen sind eindeutig bestimmbar.“Außerdem befände sich das besagte Grundstück mitten im Umgriff. Um aber mit allen Bedenken in dieser Hinsicht aufzuräume­n, schlug Schmidberg­er dem Gremium vor, einen neuen Plan im Maßstab 1:2000 beizufügen, in dem der Geltungsbe­reich rot umrandet und schraffier­t wird. Der Gemeindera­t stimmte diesem Beschlussv­orschlag einstimmig zu. Die neue Satzung tritt rückwirken­d zum 18. Dezember 2019 in Kraft. (weda)

Newspapers in German

Newspapers from Germany