Interessent klagt wegen Vorkaufsrecht
Gemeinde Holzheim fügt rückwirkend einen Plan hinzu
Ein eigentlich schon abgehaktes Thema landete in der jüngsten Sitzung des Holzheimer Gemeinderats wieder auf der Tagesordnung. Das Gremium musste einen erneuten Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans „Holzheim West“erlassen. Das besondere Vorkaufsrecht hatte der „alte“Gemeinderat bereits 2019 beschlossen.
Vor einigen Monaten hatte die Gemeinde bei einem Grundstück in diesem Gebiet von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Ein potenzieller Käufer des Grundstücks hat nun gegen die Vorkaufsrechtsausübung geklagt und Einwände gegen die Bekanntmachung der Vorkaufrechtssatzung erhoben. Außerdem sei laut Kläger die Vorkaufrechtssatzung inhaltlich zu unbestimmt, da aus dem beigefügten Lageplan der Geltungsbereich nicht eindeutig erkennbar sei.
Bürgermeister Josef Schmidberger erklärte, dass dieser Beschluss im Vorfeld seiner Amtszeit als Bürgermeister gefällt worden sei und „die korrekte oder wie behauptet nicht korrekte Auslegung schlicht nicht mehr nachvollziehbar“sei. Zur zweiten Beanstandung, dass nicht eindeutig erkennbar sei, in welchem Gebiet das Vorkaufsrecht gelte, entgegnete Schmidberger: „Der Geltungsbereich der Satzung ist auf dem seinerzeit mitausgefertigten Lageplan zweifelsfrei zu erkennen, weil die Vorkaufrechtssatzung auf den zugrunde liegenden Bebauungsplan Holzheim-West abzielt, und dessen Grenzen sind eindeutig bestimmbar.“Außerdem befände sich das besagte Grundstück mitten im Umgriff. Um aber mit allen Bedenken in dieser Hinsicht aufzuräumen, schlug Schmidberger dem Gremium vor, einen neuen Plan im Maßstab 1:2000 beizufügen, in dem der Geltungsbereich rot umrandet und schraffiert wird. Der Gemeinderat stimmte diesem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 18. Dezember 2019 in Kraft. (weda)