Unternehmer, Ehefrau und Bruder vor Gericht
Im Schöffengericht Starnberg müssen drei Donau-Rieser Landkreisbürger wegen des Verdachts des 16-fachen Betrugs auf der Anklagebank Platz nehmen. Es geht um 400.000 Euro.
Das Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt.
Donau-Ries 16 Fälle dreisten Betrugs legte die Staatsanwaltschaft Starnberg einem Unternehmer aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries zur Last und holte gleich dessen Ehefrau und Bruder mit auf die Anklagebank, da sie Mitwisser gewesen sein und Beihilfe geleistet haben sollen. Von einem länger zurückliegenden bandenund gewerbsmäßigem Betrug war in der Anklage aus dem Jahr 2015 die Rede, die jetzt am Montag verhandelt wurde. Der Unternehmer soll zwischen Februar 2010 und November 2012 Waren an eine Firma im Raum Starnberg verkauft, ohne sie geliefert zu haben. Die Staatsanwaltschaft beziffert den entstandenen Schaden auf über 400.000 Euro.
Diese Summe soll sich der Mann aus dem südlichen Donau-RiesKreis mit dem Seniorchef der dortigen Firma geteilt haben, der ein Drittel davon kassiert habe. Denn dieser Seniorchef soll der Vierte der Bande gewesen sein und heimlich vorbei an seinem Sohn agiert haben. Dem Juniorchef der Firma nahe Starnberg habe dann letztlich das Geld auf dem Firmenkonto gefehlt. – So weit die Anklageschrift.
Doch das vorzeitige Ende des Prozesses vor dem Starnberger Schöffengericht am Montag ergab einen ganz anderen Ausgang, als den, der auf diese Vorwürfe hin zu erwarten gewesen wäre. Nach nur einer Stunde verließen der DonauRieser Landkreis-Unternehmer und seine Angehörigen erleichtert das Gerichtsgebäude. Anberaumt waren ursprünglich vier Verhandlungstage – ausgereicht hatten gerade einmal rund 60 Minuten, um zu einer Einigung zu kommen.
Vorsitzender Richter Florian Schöfberger, Staatsanwältin Simmerl und die Verteidiger Florian Engert, Bernd Scharinger und Simone
Mantke-Brendel machten kurzen Prozess und erklärten sich einverstanden mit einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (für den angeklagten Unternehmer), beziehungsweise Paragraf 153 (für dessen Ehefrau und Bruder). Der Unternehmer muss lediglich eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Einstellungen nach 153 sind dann möglich, wenn Vergehen und Schuld nicht allzu
schwer wiegen. Im konkreten Fall ging es laut Rechtsanwalt Florian Engert vor allem darum, eine „ellenlange Verhandlung zu vermeiden, die für die Beteiligten immens belastend und mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre“. Er und seine Kollegen hätten gerne alle vier geplanten Tage durchverhandelt, wie der Verteidiger sagt, um zu einem Freispruch zu kommen. Denn mit der Einstellung des Verfahrens bleibe „ein unschöner Beigeschmack, den wir gerne vermieden hätten“.
Die Betrugsvorwürfe sind nicht zum ersten Mal bei der Justiz gelandet. Auch drei zivilrechtliche Verhandlungen haben im Laufe der vergangenen Jahre stattgefunden und sich mit diesen Fällen auseinandergesetzt – durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht. Die Richter kamen damals zu ganz unterschiedlichen Auffassungen. Einmal wurde die Klage abgewiesen, zweimal sahen sie eine Teilschuld beim Donau-Rieser Unternehmer.