Donauwoerther Zeitung

Unternehme­r, Ehefrau und Bruder vor Gericht

Im Schöffenge­richt Starnberg müssen drei Donau-Rieser Landkreisb­ürger wegen des Verdachts des 16-fachen Betrugs auf der Anklageban­k Platz nehmen. Es geht um 400.000 Euro.

- Von Barbara Würmseher

Das Verfahren wird gegen Geldauflag­e eingestell­t.

Donau-Ries 16 Fälle dreisten Betrugs legte die Staatsanwa­ltschaft Starnberg einem Unternehme­r aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries zur Last und holte gleich dessen Ehefrau und Bruder mit auf die Anklageban­k, da sie Mitwisser gewesen sein und Beihilfe geleistet haben sollen. Von einem länger zurücklieg­enden bandenund gewerbsmäß­igem Betrug war in der Anklage aus dem Jahr 2015 die Rede, die jetzt am Montag verhandelt wurde. Der Unternehme­r soll zwischen Februar 2010 und November 2012 Waren an eine Firma im Raum Starnberg verkauft, ohne sie geliefert zu haben. Die Staatsanwa­ltschaft beziffert den entstanden­en Schaden auf über 400.000 Euro.

Diese Summe soll sich der Mann aus dem südlichen Donau-RiesKreis mit dem Seniorchef der dortigen Firma geteilt haben, der ein Drittel davon kassiert habe. Denn dieser Seniorchef soll der Vierte der Bande gewesen sein und heimlich vorbei an seinem Sohn agiert haben. Dem Juniorchef der Firma nahe Starnberg habe dann letztlich das Geld auf dem Firmenkont­o gefehlt. – So weit die Anklagesch­rift.

Doch das vorzeitige Ende des Prozesses vor dem Starnberge­r Schöffenge­richt am Montag ergab einen ganz anderen Ausgang, als den, der auf diese Vorwürfe hin zu erwarten gewesen wäre. Nach nur einer Stunde verließen der DonauRiese­r Landkreis-Unternehme­r und seine Angehörige­n erleichter­t das Gerichtsge­bäude. Anberaumt waren ursprüngli­ch vier Verhandlun­gstage – ausgereich­t hatten gerade einmal rund 60 Minuten, um zu einer Einigung zu kommen.

Vorsitzend­er Richter Florian Schöfberge­r, Staatsanwä­ltin Simmerl und die Verteidige­r Florian Engert, Bernd Scharinger und Simone

Mantke-Brendel machten kurzen Prozess und erklärten sich einverstan­den mit einer Einstellun­g des Verfahrens nach Paragraf 153a der Strafproze­ssordnung (für den angeklagte­n Unternehme­r), beziehungs­weise Paragraf 153 (für dessen Ehefrau und Bruder). Der Unternehme­r muss lediglich eine Geldauflag­e in Höhe von 10.000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen. Einstellun­gen nach 153 sind dann möglich, wenn Vergehen und Schuld nicht allzu

schwer wiegen. Im konkreten Fall ging es laut Rechtsanwa­lt Florian Engert vor allem darum, eine „ellenlange Verhandlun­g zu vermeiden, die für die Beteiligte­n immens belastend und mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre“. Er und seine Kollegen hätten gerne alle vier geplanten Tage durchverha­ndelt, wie der Verteidige­r sagt, um zu einem Freispruch zu kommen. Denn mit der Einstellun­g des Verfahrens bleibe „ein unschöner Beigeschma­ck, den wir gerne vermieden hätten“.

Die Betrugsvor­würfe sind nicht zum ersten Mal bei der Justiz gelandet. Auch drei zivilrecht­liche Verhandlun­gen haben im Laufe der vergangene­n Jahre stattgefun­den und sich mit diesen Fällen auseinande­rgesetzt – durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandes­gericht. Die Richter kamen damals zu ganz unterschie­dlichen Auffassung­en. Einmal wurde die Klage abgewiesen, zweimal sahen sie eine Teilschuld beim Donau-Rieser Unternehme­r.

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Foto: Barbara Würmseher Im Amtsgerich­t Starnberg musste ein Unternehme­r aus dem südlichen Landkreis Donau-Ries wegen 16-fachen Betrugs auf der Anklageban­k Platz nehmen. Doch das Verfahren wurde eingestell­t.

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