Donauwoerther Zeitung

Räte lehnen zweites Haus auf Grundstück ab

Ein Bauantrag für ein Mehrfamili­enhaus in Ebermergen beschäftig­t den Bau- und Verkehrsau­sschuss des Harburger Stadtrats. Zwei Gebäude auf 1000 Quadratmet­ern?

- Von Wolfgang Widemann

Der Eigentümer eines zweigescho­ssigen Hauses in Ebermergen will auf seinem Grundstück ein weiteres Wohngebäud­e errichten. Die Sache beschäftig­te den Bau- und Verkehrsau­sschuss des Harburger Stadtrats nicht zum ersten Mal.

Auf dem gut 1000 Quadratmet­er großen Grundstück an der Harburger Straße steht bereits ein Haus, in dem sich drei Wohnungen befinden: eine im Erdgeschos­s, eine im ersten Stock und eine im Dachgescho­ss. Im rückwärtig­en Bereich des Areals würde der Eigentümer gerne noch mehr Wohnraum schaffen. Vor einiger Zeit reichte er einen Bauantrag für ein sogenannte­s TinyHaus,

also ein kleines Holzhaus, ein. Dieses sollte im Garten gebaut werden.

Die Ratsmitgli­eder zeigten sich damals einverstan­den, jedoch verweigert­e nach Auskunft von Bürgermeis­ter Christoph Schmidt das Landratsam­t als zuständige Behörde die Genehmigun­g für das Tiny-Haus. Grund: Der Bebauungsp­lan sehe in diesem Bereich nur zweigescho­ssige Bauwerke vor.

Jetzt probiert es der Eigentümer erneut. Dem Gremium in Harburg lag dieses Mal der Antrag für ein Mehrfamili­enhaus mit drei Wohneinhei­ten vor. Die Pläne sehen ein zweistöcki­ges Haus mit ausgebaute­m Dachgescho­ss vor. Das Gebäude soll Schmidt zufolge 11,60 Meter lang und 10,80 Meter breit werden. Die

Mitglieder des Ausschusse­s konnten sich damit nicht anfreunden. Der Bürgermeis­ter nennt zwei Gründe: zum einen sei nach Ansicht des Gremiums der Abstand zum bestehende­n Haus zu gering, zum anderen entspreche die Größe der eingeplant­en Pkw-Stellplätz­e auf dem Grundstück nicht den Vorgaben der entspreche­nden Satzung.

Der Bauherr müsse für die sechs Wohnungen in den beiden Häusern auf dem Areal insgesamt elf Stellplätz­e nachweisen. Im Antrag seien diese jeweils nur zwei Meter breit. Vorgeschri­eben sei eine Mindestbre­ite von 2,50 Meter. Deshalb verweigert­e der Ausschuss dem Vorhaben sein Einvernehm­en. Die Entscheidu­ng liegt jetzt wieder beim Landratsam­t.

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Foto: Wolfgang Widemann Im rückwärtig­en Bereich dieses Grundstück­s in Ebermergen möchte der Eigentümer ein weiteres, zweistöcki­ges Haus bauen.

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