Räte lehnen zweites Haus auf Grundstück ab
Ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus in Ebermergen beschäftigt den Bau- und Verkehrsausschuss des Harburger Stadtrats. Zwei Gebäude auf 1000 Quadratmetern?
Der Eigentümer eines zweigeschossigen Hauses in Ebermergen will auf seinem Grundstück ein weiteres Wohngebäude errichten. Die Sache beschäftigte den Bau- und Verkehrsausschuss des Harburger Stadtrats nicht zum ersten Mal.
Auf dem gut 1000 Quadratmeter großen Grundstück an der Harburger Straße steht bereits ein Haus, in dem sich drei Wohnungen befinden: eine im Erdgeschoss, eine im ersten Stock und eine im Dachgeschoss. Im rückwärtigen Bereich des Areals würde der Eigentümer gerne noch mehr Wohnraum schaffen. Vor einiger Zeit reichte er einen Bauantrag für ein sogenanntes TinyHaus,
also ein kleines Holzhaus, ein. Dieses sollte im Garten gebaut werden.
Die Ratsmitglieder zeigten sich damals einverstanden, jedoch verweigerte nach Auskunft von Bürgermeister Christoph Schmidt das Landratsamt als zuständige Behörde die Genehmigung für das Tiny-Haus. Grund: Der Bebauungsplan sehe in diesem Bereich nur zweigeschossige Bauwerke vor.
Jetzt probiert es der Eigentümer erneut. Dem Gremium in Harburg lag dieses Mal der Antrag für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten vor. Die Pläne sehen ein zweistöckiges Haus mit ausgebautem Dachgeschoss vor. Das Gebäude soll Schmidt zufolge 11,60 Meter lang und 10,80 Meter breit werden. Die
Mitglieder des Ausschusses konnten sich damit nicht anfreunden. Der Bürgermeister nennt zwei Gründe: zum einen sei nach Ansicht des Gremiums der Abstand zum bestehenden Haus zu gering, zum anderen entspreche die Größe der eingeplanten Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück nicht den Vorgaben der entsprechenden Satzung.
Der Bauherr müsse für die sechs Wohnungen in den beiden Häusern auf dem Areal insgesamt elf Stellplätze nachweisen. Im Antrag seien diese jeweils nur zwei Meter breit. Vorgeschrieben sei eine Mindestbreite von 2,50 Meter. Deshalb verweigerte der Ausschuss dem Vorhaben sein Einvernehmen. Die Entscheidung liegt jetzt wieder beim Landratsamt.