Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es
Wer seine selbst genutzte Immobilie auf den aktuellen Stand bringen möchte, muss dafür viel Geld aufwenden. Unterstützung gibt’s vom Staat.
Die energetische Sanierung ist besonders für Hauseigentümer, deren Immobilie schon einige Jahre auf dem Buckel hat, ein großes Thema – nicht zuletzt mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar. Wer das Haus komplett sanieren lässt und es damit auf den Effizienzhaus-Standard bringt, kann dafür einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. Für die Ausführung von Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dachdämmung, den Heizungs-, Fassaden- oder Fenstertausch, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW andere Zuschüsse. Im Jahr 2024 gibt es bei der Förderung einige Neuerungen.
• Komplettsanierung nach Effizienzhaus-Standard
Mit dem KfW-Wohngebäude-Kredit (Förderprogramm 261) werden die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses gefördert. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienzexperte eingebunden wird. Gefördert wird die Komplettsanierung
zu einem Effizienzhaus mit mindestens der Effizienzhaus-Stufe 85 mit einem zinsverbilligten Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Darüber hinaus ist ein Tilgungszuschuss zwischen fünf und 45 Prozent möglich. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie gibt es die Förderung nur für die Maßnahme der energetischen Sanierung, sofern die Kosten dafür gesondert ausgewiesen werden können, heißt es bei der KfW.
• Heizungstausch
Seit 2024 liegt die Zuständigkeit für die Förderung moderner umweltfreundlicher Heizungen bei der KfW. „Hauseigentümer können dort den Zuschuss von insgesamt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen“, sagt Alexander Steinfeldt. Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es ab diesem Jahr eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent. „Gefördert wird aber nur der Einbau einer klimafreundlichen Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, nicht aber
neue Öl- oder Gasheizungen“, stellt Martin Brandis klar. Er ist Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zusätzlich zur einheitlichen Grundförderung können Eigentümer verschiedene Boni beantragen. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst nutzt und weniger als 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr hat, kann einen Bonus von 30 Prozent erhalten. Wer seine mindestens 20 Jahre alte, funktionierende Biomasse- oder Gasheizung bis Ende 2028 gegen eine umweltfreundliche Anlage tauscht, bekommt 20 Prozent extra
– den sogenannten Klima-Geschwindigkeitsbonus. Gleiches gilt für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen – unabhängig von deren Alter. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet, kann noch einmal fünf Prozent Förderung als Bonus obendrauf erhalten. Für besonders effiziente Biomasseheizungen kann es 2500 Euro Emissionsminderungszuschlag geben.
„Insgesamt werden beim Heizungsaustausch maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst“, sagt Martin Brandis. Die Obergrenze für die förderfähigen Kosten des Heizungsaustauschs wurde in diesem Jahr auf 30.000 Euro begrenzt, im vergangenen Jahr lag sie noch bei 60.000 Euro. Der Emissionsminderungszuschlag wird jedoch zusätzlich gewährt. Für die Beantragung der Zuschüsse für den Heizungstausch ist die Unterstützung eines Energieexperten nicht notwendig, nur die Mitwirkung des Fachbetriebs, der die Heizung einbaut.
• Weitere Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung
„Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt“, sagt Andrea Blömer vom Verband Privater Bauherren. „Beim Einsatz eines individuellen Sanierungsplanes gibt es fünf Prozent Bonus obendrauf.“„Der individuelle Sanierungsplan ist unbedingt zu empfehlen, weil der Eigentümer damit einen Überblick über den energetischen Zustand seiner Immobilie erhält, der ihm vernünftige wirtschaftliche Entscheidungen ermöglicht“, sagt Martin Brandis. Außerdem erhöhe er die Fördersätze für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen beträchtlich.
Ohne Sanierungsplan liegen die förderfähigen Kosten für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei jährlich höchstens 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan bei jährlich bis zu 60.000 Euro.
Neu ist ab 2024: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) können addiert werden, wenn verschiedene Einzelmaßnahmen getätigt werden – zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird und zusätzlich die Wände gedämmt werden. Die kombinierte Grenze liegt bei insgesamt 90.000 Euro. Voraussetzung ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten.
„Neu ist, dass Bauherren Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur energetischen Sanierung jetzt erst einreichen können, wenn sie vorher einen Vertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen haben“, erklärt Andrea Blömer. „Wichtig ist, dass ein Auftrag mit auflösender Bedingung abgeschlossen wird, damit er wieder zurückgenommen werden kann, falls es mit der Förderung nicht klappt.“