Donauwoerther Zeitung

Energetisc­he Sanierung: Diese Förderunge­n gibt es

Wer seine selbst genutzte Immobilie auf den aktuellen Stand bringen möchte, muss dafür viel Geld aufwenden. Unterstütz­ung gibt’s vom Staat.

- Von Katja Fischer und Christoph Jänsch

Die energetisc­he Sanierung ist besonders für Hauseigent­ümer, deren Immobilie schon einige Jahre auf dem Buckel hat, ein großes Thema – nicht zuletzt mit Inkrafttre­ten des Gebäudeene­rgiegesetz­es zum 1. Januar. Wer das Haus komplett sanieren lässt und es damit auf den Effizienzh­aus-Standard bringt, kann dafür einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen. Für die Ausführung von Einzelmaßn­ahmen, wie zum Beispiel die Dachdämmun­g, den Heizungs-, Fassaden- oder Fenstertau­sch, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) oder der KfW andere Zuschüsse. Im Jahr 2024 gibt es bei der Förderung einige Neuerungen.

• Komplettsa­nierung nach Effizienzh­aus-Standard

Mit dem KfW-Wohngebäud­e-Kredit (Förderprog­ramm 261) werden die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzh­auses gefördert. Voraussetz­ung ist, dass ein Energieeff­izienzexpe­rte eingebunde­n wird. Gefördert wird die Komplettsa­nierung

zu einem Effizienzh­aus mit mindestens der Effizienzh­aus-Stufe 85 mit einem zinsverbil­ligten Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro je Wohneinhei­t. Darüber hinaus ist ein Tilgungszu­schuss zwischen fünf und 45 Prozent möglich. Voraussetz­ung für die Bewilligun­g ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäud­es zum Zeitpunkt der Antragstel­lung mindestens fünf Jahre zurücklieg­t. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie gibt es die Förderung nur für die Maßnahme der energetisc­hen Sanierung, sofern die Kosten dafür gesondert ausgewiese­n werden können, heißt es bei der KfW.

• Heizungsta­usch

Seit 2024 liegt die Zuständigk­eit für die Förderung moderner umweltfreu­ndlicher Heizungen bei der KfW. „Hauseigent­ümer können dort den Zuschuss von insgesamt bis zu 70 Prozent der förderfähi­gen Kosten beantragen“, sagt Alexander Steinfeldt. Statt unterschie­dlicher Fördersätz­e gibt es ab diesem Jahr eine einheitlic­he Grundförde­rung von 30 Prozent. „Gefördert wird aber nur der Einbau einer klimafreun­dlichen Heizung, die erneuerbar­e Energien nutzt, nicht aber

neue Öl- oder Gasheizung­en“, stellt Martin Brandis klar. Er ist Energieexp­erte beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and.

Zusätzlich zur einheitlic­hen Grundförde­rung können Eigentümer verschiede­ne Boni beantragen. Wer seine Wohnung oder sein Haus selbst nutzt und weniger als 40.000 Euro zu versteuern­des Haushaltse­inkommen pro Jahr hat, kann einen Bonus von 30 Prozent erhalten. Wer seine mindestens 20 Jahre alte, funktionie­rende Biomasse- oder Gasheizung bis Ende 2028 gegen eine umweltfreu­ndliche Anlage tauscht, bekommt 20 Prozent extra

– den sogenannte­n Klima-Geschwindi­gkeitsbonu­s. Gleiches gilt für den Austausch funktionst­üchtiger Öl-, Kohle-, Nachtspeic­her- und Gasetagenh­eizungen – unabhängig von deren Alter. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheide­t, kann noch einmal fünf Prozent Förderung als Bonus obendrauf erhalten. Für besonders effiziente Biomassehe­izungen kann es 2500 Euro Emissionsm­inderungsz­uschlag geben.

„Insgesamt werden beim Heizungsau­stausch maximal 70 Prozent der förderfähi­gen Kosten bezuschuss­t“, sagt Martin Brandis. Die Obergrenze für die förderfähi­gen Kosten des Heizungsau­stauschs wurde in diesem Jahr auf 30.000 Euro begrenzt, im vergangene­n Jahr lag sie noch bei 60.000 Euro. Der Emissionsm­inderungsz­uschlag wird jedoch zusätzlich gewährt. Für die Beantragun­g der Zuschüsse für den Heizungsta­usch ist die Unterstütz­ung eines Energieexp­erten nicht notwendig, nur die Mitwirkung des Fachbetrie­bs, der die Heizung einbaut.

• Weitere Zuschüsse für Einzelmaßn­ahmen zur energetisc­hen Sanierung

„Für Sanierungs­maßnahmen wie Dämmung, Fensterern­euerung und Heizungsop­timierung wird ein Basisförde­rsatz in Höhe von 15 Prozent gewährt“, sagt Andrea Blömer vom Verband Privater Bauherren. „Beim Einsatz eines individuel­len Sanierungs­planes gibt es fünf Prozent Bonus obendrauf.“„Der individuel­le Sanierungs­plan ist unbedingt zu empfehlen, weil der Eigentümer damit einen Überblick über den energetisc­hen Zustand seiner Immobilie erhält, der ihm vernünftig­e wirtschaft­liche Entscheidu­ngen ermöglicht“, sagt Martin Brandis. Außerdem erhöhe er die Fördersätz­e für die einzelnen Sanierungs­maßnahmen beträchtli­ch.

Ohne Sanierungs­plan liegen die förderfähi­gen Kosten für Dämmung, Anlagentec­hnik und Heizungsop­timierung bei jährlich höchstens 30.000 Euro, mit Sanierungs­fahrplan bei jährlich bis zu 60.000 Euro.

Neu ist ab 2024: Die Höchstgren­ze beim Heizungsta­usch (30.000 Euro) und die Höchstgren­ze für weitere Effizienzm­aßnahmen (60.000 Euro) können addiert werden, wenn verschiede­ne Einzelmaßn­ahmen getätigt werden – zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe ausgetausc­ht wird und zusätzlich die Wände gedämmt werden. Die kombiniert­e Grenze liegt bei insgesamt 90.000 Euro. Voraussetz­ung ist die Einbindung eines Energieeff­izienzexpe­rten.

„Neu ist, dass Bauherren Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur energetisc­hen Sanierung jetzt erst einreichen können, wenn sie vorher einen Vertrag mit einem Fachuntern­ehmen abgeschlos­sen haben“, erklärt Andrea Blömer. „Wichtig ist, dass ein Auftrag mit auflösende­r Bedingung abgeschlos­sen wird, damit er wieder zurückgeno­mmen werden kann, falls es mit der Förderung nicht klappt.“

 ?? Foto: Patrick Pleul, tmn ?? Verschiede­ne Förderprog­ramme unterstütz­en dabei, eine in die Jahre gekommene Immobilie auf den aktuellen Stand zu bringen.
Foto: Patrick Pleul, tmn Verschiede­ne Förderprog­ramme unterstütz­en dabei, eine in die Jahre gekommene Immobilie auf den aktuellen Stand zu bringen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany