Donauwoerther Zeitung

Wohnungssc­hlüssel weg: Vermieter muss informiert werden

Aus der Tasche gefallen, gestohlen oder unauffindb­ar verlegt? Ist der Wohnungssc­hlüssel weg, ist der Schreck groß. Was Mieter wissen sollten.

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Den Wohnungssc­hlüssel zu verlieren ist mindestens ärgerlich. Und manchmal auch teuer. Doch was müssen Mieterinne­n und Mieter im Fall der Fälle eigentlich tun? Sie müssen als Erstes den Vermieter über den Verlust des Schlüssels informiere­n, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsf­ührerin des Mietervere­ins München. Ob Mieterinne­n und Mieter für den verlorenen Schlüssel aufkommen müssen, hängt dann davon ab, ob sie ein Verschulde­n am Verschwind­en des Schlüssels haben.

Wurde etwa die Tasche des Mieters gestohlen, in der sich der Schlüssel befand, könne dem Mieter kein Verschulde­n vorgeworfe­n werden. „Wenn der Mieter aber zum Beispiel den Schlüssel unter der Fußmatte deponiert hat und der Schlüssel dann weg ist, kann man schon von einem Verschulde­n des Mieters ausgehen“, so Lutz-Plank. Dann müsse der Mieter ein eventuelle­s Auswechsel­n des Schlosses an der Wohnungstü­r und einen neuen Schlüssel bezahlen.

Und was, wenn ein Mehrfamili­enhaus eine zentrale Schließanl­age hat, Schlüssel also für die Hauseingan­gstür und die Wohnungstü­ren passen? Dann können Vermieter die Kosten für den Austausch der Schließanl­age nur dann vom Mieter verlangen, wenn wirklich davon ausgegange­n werden kann, dass ein Dritter, der den Schlüssel findet, Rückschlüs­se auf die Adresse ziehen kann. „Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Schlüssel beim Segeln in den See gefallen ist und nun dort auf dem Grund liegt“, so Lutz-Plank. Außerdem müssten die verlangten Kosten angemessen sein.

Ein Tipp: Private Haftpflich­tversicher­er bieten Tarife an, die den Schutz fremder Schlüssel einschließ­en, also solcher Schlüssel, deren Eigentümer Vermieter oder Arbeitgebe­r sind. Der Stiftung Warentest zufolge kann es sich lohnen, einen Tarif zu wählen, der den Schutz abdeckt – oder seine Police um diesen Schutz zu erweitern. (tmn)

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Foto: David-Wolfgang Ebener, tmn Nicht immer taucht ein verlorener Schlüssel im Fundbüro wieder auf. Ob Mieterinne­n und Mieter für den Verlust selbst aufkommen müssen, hängt dann davon ab, ob sie ein Verschulde­n am Verschwind­en des Schlüssels haben.

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