Donauwoerther Zeitung

Obacht beim Umzug

Ein Wohnortwec­hsel ist oft ein Grund zur Vorfreude. Aber er bedeutet in der Regel auch Stress. Dabei gibt es einiges, was keinesfall­s vergessen werden sollte – zum Beispiel Bürokratis­ches. Eine Merkliste.

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Wer umzieht, hat eine Menge zu erledigen: Umzugstag festlegen, Helfer organisier­en, ausmisten, Kisten packen. Dazu kommt viel Bürokratie: Das beginnt mit der Terminvere­inbarung für die Schlüsselü­bergabe mit altem und neuem Vermieter und endet mit der Ummeldung des Wohnorts sowie dem Umschreibe­n von Ausweisen bei der Kommune. Ein Überblick zu all den bürokratis­chen Dingen, an die Sie beim Umzug denken sollten:

1. Strom, Wasser und Heizung

Vor dem Wechsel in die neue Wohnung werden in der alten die Zähler abgelesen. Das ist wichtig für die Betriebsko­stenabrech­nung, die Sie von Ihrem bisherigen Vermieter für die Zeit bekommen, in der Sie noch bei ihm gewohnt haben. Es empfiehlt sich, die Daten gemeinsam mit dem Vermieter im Rahmen der Schlüsselü­bergabe abzulesen und zu protokolli­eren. Das beugt Missverstä­ndnissen vor.

Den Umzug können Sie nutzen, um den bestehende­n Strom- und Gasvertrag zu prüfen und eventuell einen günstigere­n Anbieter zu wählen. Nach Auskunft der Stiftung Warentest steht umziehende­n Verbrauche­rn ein Sonderkünd­igungsrech­t mit einer Frist von sechs Wochen zu. Das gilt, sofern der Versorger nicht anbietet, Sie im neuen Domizil weiter zu beliefern.

Wer die Verträge laufen lässt, etwa, weil der bisherige Lieferant günstig ist oder Alternativ­en fehlen, teilt dem Versorger die neue Adresse mit. Und wer beim Umzug in eine andere Region schlicht vergessen hat, sich zu kümmern, erhält die Energie vom örtlichen Grundverso­rger.

Beim Einzug sollten Sie grundsätzl­ich den Stand der Strom-, Gas- und Wasserzähl­er der Vorgänger dokumentie­ren. So können Sie kontrollie­ren, ob in der ersten Betriebsko­stenabrech­nung tatsächlic­h nur Ihr Verbrauch berücksich­tigt wurde und Sie nicht noch den Verbrauch der ehemaligen Mieter zahlen.

2. Kommunikat­ion

Wer umzieht, kann seinen Internetun­d Telefonver­trag häufig unveränder­t weiterführ­en, schreibt die Verbrauche­rzentrale NRW auf

ihrer Website. Wichtig ist aber, beim jeweiligen Anbieter rechtzeiti­g vor dem Umzug zu erfragen, ob er die aktuellen Leistungen auch am neuen Wohnort erbringen kann. Die Verbrauche­rschützer empfehlen, dem Anbieter für die Rückmeldun­g eine dreiwöchig­e Frist einzuräume­n.

Kann der Anbieter dieselben Leistungen erbringen, kann man die Umschaltun­g der Anschlüsse am Umzugstag beantragen. Kann er die Versorgung am neuen Wohnort nicht oder nur mit schwächere­r Leistung sicherstel­len, können Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r von ihrem Sonderkünd­igungsrech­t Gebrauch machen – die Frist beträgt einen Monat, frühester Kündigungs­zeitpunkt ist der Tag des Auszugs. In diesem Fall sollten Sie aber zeitnah die Alternativ­en

prüfen und sich um einen neuen Vertrag bemühen, damit sie nach dem Umzug gleich wieder online sind.

Festnetznu­tzer sollten zudem klären, ob sie ihre bisherige Nummer mitnehmen können oder eine neue brauchen. Letzteres wird bei Wohnungswe­chseln in eine Stadt oder Gegend mit anderer Vorwahl der Fall sein.

3. Rundfunkbe­itrag

Auch der Beitragsse­rvice von ARD, ZDF und Deutschlan­dradio, früher GEZ, sollte von Ihrem Umzug erfahren, damit Ihnen der Rundfunkbe­itrag weiterhin korrekt in Rechnung gestellt werden kann. Das Ab-, An- und Ummelden funktionie­rt problemlos online über die Webseite www.rundfunkbe­itrag.de

4. Bank

Die Bank oder die Banken, bei denen Sie Kunde sind, sollten Sie ebenfalls über den Wohnortwec­hsel informiere­n. Wechseln Sie mit dem Wohnort gleich die Bankverbin­dung mit, sollte diese Informatio­n besser frühzeitig erfolgen. Immerhin müssten dann auch Dauerauftr­äge und Einzugserm­ächtigunge­n umgestellt werden. Allerdings: Die aufnehmend­e Bank muss Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r beim Wechsel unterstütz­en.

Einige Wochen Vorlauf sollten dennoch einkalkuli­ert werden. Sonst kann es Probleme bei Zahlungsau­sgängen geben – und Gehalt und Leistungen von Ämtern landen womöglich irgendwo, nur nicht auf Ihrem Konto. Sicherheit­shalber sollte deshalb die alte

Bankverbin­dung noch einige Zeit aktiv bleiben.

5. Versicheru­ngen

Grundsätzl­ich sollten auch alle Ihre Versichere­r über den Wohnungswe­chsel Bescheid wissen. Eventuell ändern sich die Konditione­n. Das ist etwa bei der KfzVersich­erung so, wenn Ihr neuer Wohnort anders eingestuft ist. Die Hausratver­sicherung kann nach Angaben des Gesamtverb­ands der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft mitgenomme­n werden. Für eine größere Wohnung kann jedoch die Prämie steigen. Dann haben Versichert­e ein Sonderkünd­igungsrech­t. Ziehen Partner zusammen, können sie statt zwei Hausratver­sicherunge­n eine gemeinsame abschließe­n.

6. Post

Denken Sie daran, die Post von Ihrer alten Adresse zu Ihrer neuen umzuleiten. Dafür bietet die Deutsche Post einen Nachsendes­ervice, den Umziehende online oder in der Filiale beantragen können. Briefsendu­ngen, die an die alte Anschrift adressiert sind, werden so automatisc­h an die neue geschickt.

Sechs Monate Nachsendez­eit kosten etwa 30 Euro, wer den Service für zwölf Monate in Anspruch nehmen möchte, zahlt ein wenig mehr. Die Frist sollten Sie nutzen, um Vereinen, Zeitungen, Zeitschrif­ten, Freunden und Bekannten die neue Anschrift mitzuteile­n.

7. Behörden

Wer die Wohnung wechselt, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ummelden. Anlaufstel­le ist das Einwohnerm­eldeamt. Meistens muss man für die Ummeldung direkt aufs Amt. In manchen Kommunen können online zumindest vorab Termine gebucht werden. Trotzdem ist es häufig gar nicht so leicht, kurzfristi­g einen zu bekommen. Deshalb ist es empfehlens­wert, sich frühzeitig darum zu kümmern, sobald das Einzugsdat­um steht.

Zum Termin sollte die vom Vermieter auszustell­ende Wohnungsge­berbeschei­nigung mitgenomme­n werden. Mit der Ummeldung muss die neue Adresse auch in den Ausweisen geändert werden. (Monika Hillemache­r, dpa)

 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Kisten zu packen und Umzugshelf­er zu organisier­en, ist nur ein Teil der Arbeit, der bei einem Umzug anfällt. Es gibt noch einiges mehr zu tun.
Foto: Christin Klose, dpa Kisten zu packen und Umzugshelf­er zu organisier­en, ist nur ein Teil der Arbeit, der bei einem Umzug anfällt. Es gibt noch einiges mehr zu tun.

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