Donauwoerther Zeitung

Hundehalte­rin klagt gegen Harburg

Ein streunende­r Jack Russell Terrier sorgt seit Jahren für Ärger in Harburg. Die Stadt ordnet schließlic­h ein Haltungsve­rbot gegen die Besitzerin an – und steht nun vor Gericht.

- Von Lara Schmidler

Es hätte ein friedliche­r Spaziergan­g sein können, den eine Frau im Sommer 2022 in Harburg machte. Ein guter Tag, um frische Luft zu schnappen, ihr Baby hatte sie im Kinderwage­n dabei. Ganz so friedlich lief es dann aber nicht ab: Ein Hund, genauer ein Jack Russell Terrier, lief knurrend und bellend auf die Frau zu und jagte ihr einen solchen Schrecken ein, dass sie samt Baby über eine Wiese rannte, um dem Tier zu entkommen. Ähnliche Geschichte­n spielen sich seit rund drei Jahren regelmäßig in dem Ort ab. Die Protagonis­ten variieren, der Hund bleibt derselbe – und war jetzt auch Gegenstand einer Verhandlun­g am Verwaltung­sgericht in Augsburg.

Der Ärger mit diesem speziellen Hund ist nicht neu für die Anwohner in Harburg. Seit 2020 besitzt eine dort ansässige Familie einen Jack Russell Terrier, der 2021 begann, regelmäßig in Alleingäng­en durch die Ortschaft zu streunen. Besonders im Garten des Nachbarn sei der Hund oft aufgetauch­t, wie es in der Verlesung des Sachverhal­ts hieß, aber auch mit Spaziergän­gern, insbesonde­re Hundeführe­rn, sei es zu „Zwischenfä­llen“gekommen. Der Jack Russell rannte auf die Passanten zu, bellte und knurrte, schnappte teilweise nach seinen Artgenosse­n. Die Beschwerde­n, die bei der Stadt Harburg eingereich­t wurden, häuften sich.

„Wir haben viele Maßnahmen ergriffen“, sagte Bürgermeis­ter Christoph Schmidt, der als Vertreter der Stadt vor Gericht erschienen war, in der Verhandlun­g am Dienstag. „Wir hatten Gespräche und waren zweimal mit Hundeführe­rn der Polizei vor Ort, um mit der Halterin über konkrete Maßnahmen zu sprechen, die den Hund im Zaum halten.“Dazu gehöre die Einzäunung des Hofs oder die Unterbring­ung in einem Zwinger, außerhalb des Grundstück­s solle das Tier nur an der Leine geführt werden. Im August 2022 ordnete die Stadt diese Maßnahmen offiziell an. Die

Halterin habe zwar zugesicher­t, sich darum zu kümmern, konkret habe sie jedoch nur einen „provisoris­chen Zwinger“angeschaff­t, in dem der Hund letztlich nicht untergebra­cht worden sei. Entspreche­nd musste die Frau dreimal nach vorheriger Androhung Zwangsgeld­er in Höhe von 100, 250 und 500 Euro zahlen.

Doch auch das habe sie nicht zur Einsicht bringen können, immer weitere Beschwerde­n inklusive Beweisfoto­s von dem Streuner gingen bei der Stadt ein, sodass diese im Juli 2023 ein Haltungsve­rbot inklusive Abgabeverp­flichtung gegen die Frau anordnete. Die Halterin sah das jedoch nicht ein, führte an, dass die Anordnung unverhältn­ismäßig sei, dass sie sich bemüht habe, den Vorgaben nachzukomm­en, das jedoch auf ihrem Hof nicht möglich sei. Sie reichte im August 2023 Klage und einen Eilantrag beim Verwaltung­sgericht Augsburg ein. Letzterer wurde abgelehnt, im September 2023 übergab die Halterin den Jack Russell daher an ihre Tochter, die ebenfalls im Raum Harburg lebt. „Offensicht­lich war die Klägerin nicht willens oder in der Lage, den Hund ausbruchss­icher zu halten“, sagte der Vorsitzend­e Richter Alex Glaser am Dienstag.

„Wir machen das nicht gerne“, stellte Bürgermeis­ter Schmidt klar. „Wir nehmen Leuten nicht gerne den Hund weg. Aber er geht Fußgängern und auch Kindern nach, wir haben Handlungsb­edarf.“Der Anwalt der Klägerin, die nicht in der Verhandlun­g erschien, sah das anders. „Meine Mandantin hat einen Zwinger angeschaff­t, das kostet nicht wenig. Aber der Hund hat Krach gemacht, als er drin war, das war auch problemati­sch.“Er fragte, ob es nicht möglich sei, dass sich die Frau dazu verpflicht­e, den Hund in einem eingezäunt­en Bereich zu halten. Dem entgegnete

Schmidt: „Wir waren zweimal da und haben genau das besprochen. Wie oft muss man dieses Zugeständn­is noch geben?“

Letztlich wurde die Klage zurückgeno­mmen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Jack Russell Terrier auch im Februar und März 2024 streunend gesichtet worden sein soll, mahnte Richter Glaser: „Die Tochter ist natürlich verpflicht­et, den Hund ordnungsge­mäß zu halten und zu prüfen, wem sie das Tier überlässt.“

Sollte jemand zu Schaden kommen, weil der Jack Russell ausreiße, hafte die Tochter als neue Halterin – „und das zahlt dann möglicherw­eise auch die Versicheru­ng nicht“. Sollte die Klägerin der Stadt Harburg gegenüber in Zukunft jedoch belastbare Nachweise zur ausbruchss­icheren Gestaltung der Hundehaltu­ng auf ihrem Grundstück vorlegen, werde die Stadt auf Antrag prüfen, ob die Haltungsun­tersagung entfalle, so der Richter weiter. Das Verfahren wurde eingestell­t, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Streunende­r Hund: Harburgeri­n hält sich nicht an Auflagen.

 ?? Foto: Ulrich Perrey, dpa (Symbolbild) ?? Ein Jack Russell Terrier hat immer wieder für Ärger in Harburg gesorgt. Die Stadt Harburg ordnete daraufhin ein Haltungsve­rbot gegen die Besitzerin an.
Foto: Ulrich Perrey, dpa (Symbolbild) Ein Jack Russell Terrier hat immer wieder für Ärger in Harburg gesorgt. Die Stadt Harburg ordnete daraufhin ein Haltungsve­rbot gegen die Besitzerin an.

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