Hundehalterin klagt gegen Harburg
Ein streunender Jack Russell Terrier sorgt seit Jahren für Ärger in Harburg. Die Stadt ordnet schließlich ein Haltungsverbot gegen die Besitzerin an – und steht nun vor Gericht.
Es hätte ein friedlicher Spaziergang sein können, den eine Frau im Sommer 2022 in Harburg machte. Ein guter Tag, um frische Luft zu schnappen, ihr Baby hatte sie im Kinderwagen dabei. Ganz so friedlich lief es dann aber nicht ab: Ein Hund, genauer ein Jack Russell Terrier, lief knurrend und bellend auf die Frau zu und jagte ihr einen solchen Schrecken ein, dass sie samt Baby über eine Wiese rannte, um dem Tier zu entkommen. Ähnliche Geschichten spielen sich seit rund drei Jahren regelmäßig in dem Ort ab. Die Protagonisten variieren, der Hund bleibt derselbe – und war jetzt auch Gegenstand einer Verhandlung am Verwaltungsgericht in Augsburg.
Der Ärger mit diesem speziellen Hund ist nicht neu für die Anwohner in Harburg. Seit 2020 besitzt eine dort ansässige Familie einen Jack Russell Terrier, der 2021 begann, regelmäßig in Alleingängen durch die Ortschaft zu streunen. Besonders im Garten des Nachbarn sei der Hund oft aufgetaucht, wie es in der Verlesung des Sachverhalts hieß, aber auch mit Spaziergängern, insbesondere Hundeführern, sei es zu „Zwischenfällen“gekommen. Der Jack Russell rannte auf die Passanten zu, bellte und knurrte, schnappte teilweise nach seinen Artgenossen. Die Beschwerden, die bei der Stadt Harburg eingereicht wurden, häuften sich.
„Wir haben viele Maßnahmen ergriffen“, sagte Bürgermeister Christoph Schmidt, der als Vertreter der Stadt vor Gericht erschienen war, in der Verhandlung am Dienstag. „Wir hatten Gespräche und waren zweimal mit Hundeführern der Polizei vor Ort, um mit der Halterin über konkrete Maßnahmen zu sprechen, die den Hund im Zaum halten.“Dazu gehöre die Einzäunung des Hofs oder die Unterbringung in einem Zwinger, außerhalb des Grundstücks solle das Tier nur an der Leine geführt werden. Im August 2022 ordnete die Stadt diese Maßnahmen offiziell an. Die
Halterin habe zwar zugesichert, sich darum zu kümmern, konkret habe sie jedoch nur einen „provisorischen Zwinger“angeschafft, in dem der Hund letztlich nicht untergebracht worden sei. Entsprechend musste die Frau dreimal nach vorheriger Androhung Zwangsgelder in Höhe von 100, 250 und 500 Euro zahlen.
Doch auch das habe sie nicht zur Einsicht bringen können, immer weitere Beschwerden inklusive Beweisfotos von dem Streuner gingen bei der Stadt ein, sodass diese im Juli 2023 ein Haltungsverbot inklusive Abgabeverpflichtung gegen die Frau anordnete. Die Halterin sah das jedoch nicht ein, führte an, dass die Anordnung unverhältnismäßig sei, dass sie sich bemüht habe, den Vorgaben nachzukommen, das jedoch auf ihrem Hof nicht möglich sei. Sie reichte im August 2023 Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg ein. Letzterer wurde abgelehnt, im September 2023 übergab die Halterin den Jack Russell daher an ihre Tochter, die ebenfalls im Raum Harburg lebt. „Offensichtlich war die Klägerin nicht willens oder in der Lage, den Hund ausbruchssicher zu halten“, sagte der Vorsitzende Richter Alex Glaser am Dienstag.
„Wir machen das nicht gerne“, stellte Bürgermeister Schmidt klar. „Wir nehmen Leuten nicht gerne den Hund weg. Aber er geht Fußgängern und auch Kindern nach, wir haben Handlungsbedarf.“Der Anwalt der Klägerin, die nicht in der Verhandlung erschien, sah das anders. „Meine Mandantin hat einen Zwinger angeschafft, das kostet nicht wenig. Aber der Hund hat Krach gemacht, als er drin war, das war auch problematisch.“Er fragte, ob es nicht möglich sei, dass sich die Frau dazu verpflichte, den Hund in einem eingezäunten Bereich zu halten. Dem entgegnete
Schmidt: „Wir waren zweimal da und haben genau das besprochen. Wie oft muss man dieses Zugeständnis noch geben?“
Letztlich wurde die Klage zurückgenommen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Jack Russell Terrier auch im Februar und März 2024 streunend gesichtet worden sein soll, mahnte Richter Glaser: „Die Tochter ist natürlich verpflichtet, den Hund ordnungsgemäß zu halten und zu prüfen, wem sie das Tier überlässt.“
Sollte jemand zu Schaden kommen, weil der Jack Russell ausreiße, hafte die Tochter als neue Halterin – „und das zahlt dann möglicherweise auch die Versicherung nicht“. Sollte die Klägerin der Stadt Harburg gegenüber in Zukunft jedoch belastbare Nachweise zur ausbruchssicheren Gestaltung der Hundehaltung auf ihrem Grundstück vorlegen, werde die Stadt auf Antrag prüfen, ob die Haltungsuntersagung entfalle, so der Richter weiter. Das Verfahren wurde eingestellt, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streunender Hund: Harburgerin hält sich nicht an Auflagen.