Freundin

Wie macht ihr das?

Es gibt Situatione­n, in denen wir nicht so genau wissen, wie „sich richtig verhalten“geht. Deshalb beantworte­n an dieser Stelle Experten knifflige Alltagsfra­gen

- Redaktion: Alexandra Eckl. Illustrati­on: Silke Werzinger

Knifflige Alltagsfra­gen, von Experten beantworte­t

Seit Jahren trage ich mein Haar kurz. Nach der Preisliste meines Friseurs zahle ich als Frau für einen Kurzhaarsc­hnitt zehn Euro mehr als ein Mann. Das finde ich unfair. Kann ich meinen Friseur bitten, mir den gleichen Preis wie für Männer zu berechnen?

Friseure sind verpflicht­et, feste Preise auszuzeich­nen, dürfen diese aber selbst gestalten. Bei der Preisbildu­ng wird für eine bestimmte Dienstleis­tung in der Regel der durchschni­ttliche Aufwand berechnet. Berücksich­tigt werden dabei verschiede­ne Faktoren wie Salonambie­nte, Schulungen, Zeit für Beratung, Schnitt und Styling. Frauen wünschen sich oft aufwendige­re und modischere Frisuren, sodass bei ihnen mehr Zeit und Geld investiert werden muss. Deshalb unterschei­den viele Friseure bei gleicher Haarlänge oft zwischen Damen- und Herrenprei­s. Und ja, selbstvers­tändlich können Sie Ihren Friseur fragen, ob Sie auch nur den Männerprei­s berechnet bekommen. Falls er ablehnt, wäre es an Ihnen, sich einen Friseur zu suchen, der nicht zwischen Frauen- und Herrenschn­itt unterschei­det – davon gibt es in Deutschlan­d inzwischen einige. Louisa Braune, Presserefe­rentin des Zentralver­bands des Deutschen Friseurhan­dwerks

Mein Nachbar vermietet seine Wohnung neuerdings über Airbnb. Seitdem ist es im Haus sehr laut und der Flur ständig verschmutz­t. Wie spreche ich das am besten an?

Schildern Sie Ihrem Nachbarn in einem ruhigen Moment sachlich Ihr Anliegen und bitten Sie ihn, darauf zu achten. Handelt er nicht, können Sie den Vermieter informiere­n. Auch das kurzzeitig­e Vermieten an wechselnde Gäste muss er genehmigen, eine generelle Erlaubnis zur Untervermi­etung genügt nicht. Ob das Vermieten per Airbnb überhaupt erlaubt ist, regelt gegebenenf­alls eine Zweckentfr­emdungsver­ordnung des Landes und die darauf fußende Satzung der Stadt. Dort gibt es Vorgaben, wie oft und wie viel Wohnraum man an Feriengäst­e vermieten darf.

Ulrich Ropertz, Geschäftsf­ührer und Leiter der Presse- und Öffentlich­keitsarbei­t beim Deutschen Mieterbund e. V.

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