Wie macht ihr das?
Es gibt Situationen, in denen wir nicht so genau wissen, wie „sich richtig verhalten“geht. Deshalb beantworten an dieser Stelle Experten knifflige Alltagsfragen
Knifflige Alltagsfragen, von Experten beantwortet
Seit Jahren trage ich mein Haar kurz. Nach der Preisliste meines Friseurs zahle ich als Frau für einen Kurzhaarschnitt zehn Euro mehr als ein Mann. Das finde ich unfair. Kann ich meinen Friseur bitten, mir den gleichen Preis wie für Männer zu berechnen?
Friseure sind verpflichtet, feste Preise auszuzeichnen, dürfen diese aber selbst gestalten. Bei der Preisbildung wird für eine bestimmte Dienstleistung in der Regel der durchschnittliche Aufwand berechnet. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Faktoren wie Salonambiente, Schulungen, Zeit für Beratung, Schnitt und Styling. Frauen wünschen sich oft aufwendigere und modischere Frisuren, sodass bei ihnen mehr Zeit und Geld investiert werden muss. Deshalb unterscheiden viele Friseure bei gleicher Haarlänge oft zwischen Damen- und Herrenpreis. Und ja, selbstverständlich können Sie Ihren Friseur fragen, ob Sie auch nur den Männerpreis berechnet bekommen. Falls er ablehnt, wäre es an Ihnen, sich einen Friseur zu suchen, der nicht zwischen Frauen- und Herrenschnitt unterscheidet – davon gibt es in Deutschland inzwischen einige. Louisa Braune, Pressereferentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks
Mein Nachbar vermietet seine Wohnung neuerdings über Airbnb. Seitdem ist es im Haus sehr laut und der Flur ständig verschmutzt. Wie spreche ich das am besten an?
Schildern Sie Ihrem Nachbarn in einem ruhigen Moment sachlich Ihr Anliegen und bitten Sie ihn, darauf zu achten. Handelt er nicht, können Sie den Vermieter informieren. Auch das kurzzeitige Vermieten an wechselnde Gäste muss er genehmigen, eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung genügt nicht. Ob das Vermieten per Airbnb überhaupt erlaubt ist, regelt gegebenenfalls eine Zweckentfremdungsverordnung des Landes und die darauf fußende Satzung der Stadt. Dort gibt es Vorgaben, wie oft und wie viel Wohnraum man an Feriengäste vermieten darf.
Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Deutschen Mieterbund e. V.