Freundin

Wie macht ihr das?

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Knifflige Alltagsfra­gen, von Experten beantworte­t

Es gibt Situatione­n, in denen wir nicht so genau wissen, wie „sich richtig verhalten“geht. Deshalb beantworte­n an dieser Stelle Experten knifflige Alltagsfra­gen

Antonia Wurm

Silke Werzinger

Inwieweit die Sehkraft bei Ihrem Vater tatsächlic­h die Fahreignun­g beeinträch­tigt, sollte am besten ein Augenarzt feststelle­n. Die medizinisc­he Diagnose und eventuelle Empfehlung für einen Fahrstopp hat womöglich größere Überzeugun­gskraft als Ratschläge von Familienmi­tgliedern. Rein rechtlich kann nur die Führersche­inbehörde den Führersche­in einziehen, zum Beispiel nach einem Hinweis durch die Polizei nach einem Unfall. Vielleicht lässt sich Ihr Vater auch zu einem Fahrfitnes­sCheck überreden, den der ADAC anbietet. Hier begleitet ein qualifizie­rter Fahrlehrer den Fahrer im eigenen Auto, anschließe­nd wird die Fahrt gemeinsam ausgewerte­t. Das geschieht völlig risikolos für Ihren Vater, kann jedoch die Einsicht fördern.

Adac‑sprecherin

Prinzipiel­l entsteht durch das Öffnen kein Kaufzwang. Dies gilt allerdings nur, wenn das Produkt unbeschädi­gt bleibt und weiterverk­auft werden kann. Geht zum Beispiel beim Testen die Verpackung kaputt oder Sie verschütte­n etwas, besteht Schadenser­satzpflich­t. Der Wert des Produktes muss dann aus eigener Tasche erstattet werden. Dieser Ausgang lässt sich aber leicht vermeiden: Fragen Sie einfach vor Ort nach Testern oder Produktpro­ben. In Coronazeit­en gebietet es ohnehin der Anstand, möglichst nur das Produkt anzufassen, das man auch kauft.

Rechtsanwä­ltin, Verbrauche­r‑

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