Friedberger Allgemeine

Vier von fünf Putzhilfen werden illegal beschäftig­t

Studie Dabei ist es nicht deutlich teurer, die Kräfte anzumelden. So klappt das mit der legalen Beschäftig­ung

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Köln Ungeachtet der Bemühungen um mehr Mini-Jobs in deutschen Privathaus­halten, arbeitet die überwiegen­de Mehrheit der Putzhilfen einer Studie zufolge weiter schwarz. So waren nach Berechnung­en des arbeitgebe­rnahen Instituts der deutschen Wirtschaft rund 80 Prozent der Haushaltsh­ilfen – und damit etwa drei Millionen Menschen – 2015 illegal beschäftig­t.

Der Schwarzarb­eit-Experte Friedrich Schneider von der Uni Linz hält die Einschätzu­ng für realistisc­h. Er taxiert die Summe der Einkommen von Schwarzarb­eit in deutschen Haushalten in diesem Jahr auf 25 bis 30 Milliarden Euro. Das Problem ist für Schneider, dass Schwarzarb­eit sowohl Arbeitgebe­rn wie Arbeitnehm­ern Vorteile bringt: Für Privathaus­halte sei es billiger, Hilfskräft­e schwarz zu beschäftig­en. Und für Hilfskräft­e steuerlich oft günstiger, den Zuverdiens­t nicht anzugeben. Zudem hätten beide Seiten einen geringeren bürokratis­chen Aufwand.

Das Institut der deutschen Wirtschaft führt einen weiteren Punkt an: Haushaltsh­ilfen unterstütz­en überwiegen­d ältere Menschen und helfen bei Gutverdien­ern aus. Weil sie aber nicht in Vollzeit gebraucht seien nur relativ wenige von ihnen offiziell registrier­t. Diejenigen, die als Haushaltsh­ilfe hauptberuf­lich arbeiten wollen, scheitern nach Darstellun­g des Instituts an der 450-Euro-Grenze.

Wer seine Putzhilfe anmelden will, sollte sich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenvers­icherung Knappschaf­t Bahn-See wenden. Die Behörde kümmert sich um die Abwicklung des Melde- und Beitragsve­rfahrens. Bei Mini-Jobs in Privathaus­halten übernimmt sie die Anmeldung zur gesetzlich­en Unfallvers­icherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialvers­icherung.

Um seine Putzhilfe anzumelden, braucht man einen Haushaltss­check – er umfasst eine DIN-A4-Seite und könne binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular lässt sich bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnum­mer 0355/2902 70799 anfordern oder unter www.minijob-zentrale.de herunterla­den. Der Vordruck muss von Arwerden, beitgeber und Arbeitnehm­er unterschri­eben und an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisc­h.

Private Arbeitgebe­r zahlen für Haushaltsh­ilfen niedrigere Pauschalbe­iträge als gewerblich­e Arbeitgebe­r für Minijobber. Fällig werden je fünf Prozent zur Krankenver­sicherung und zur Rentenvers­icherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlich­en Unfallvers­icherung, geringfügi­ge Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgebe­rauch Aufwendung­en im Krankheits­fall und bei Schwangers­chaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,9 Prozent des Arbeitsent­gelts.

Wie viel teurer eine legal beschäftig­te Putzfrau ist, lässt sich mit dem Haushaltss­check-Rechner auf der Internetse­ite der Minijob-Zentrale ausrechnen. Verdient die Haushaltsh­ilfe bei einer geringfügi­gen Beschäftig­ung die maximal möglichen 450 Euro im Monat, kostet sie zuzüglich aller Abgaben monatlich 517,05 Euro – also 67,05 Euro mehr als in Schwarzarb­eit. Von der Summe können steuerzahl­ende Arbeitgebe­r 42,50 Euro beim Fiskus geltend machen. Übrig bleibt ein Mehrbetrag von 24,55 Euro im Monat. Bekommt die Putzfrau 300 Euro im Monat, sind es für den Arbeitgebe­r 344,70 Euro – und nach Abzug der 42,50 Euro nur 2,20 Euro im Monat mehr als in Schwarzarb­eit. Dabei ist Schwarzarb­eit im Haushalt eine Ordnungswi­drigkeit. Es drohen Geldbußen von bis zu 5000 Euro. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgebe­r durch die Unfallvers­icherung zudem bei Arbeitsunf­ällen abgesicher­t, etwa wenn die Haushaltsh­ilfe beim Fensterput­zen von der Leiter fällt. (dpa/afp)

 ?? Foto: Försterlin­g, dpa ?? Wer es sich leisten kann, lässt seine Wohnung oder sein Haus putzen. Dabei sollte man die Arbeitskrä­fte anmelden. Das kann den Beteiligte­n viel Ärger ersparen, etwa wenn sich eine Hilfskraft bei ihrer Tätigkeit im Haushalt verletzt.
Foto: Försterlin­g, dpa Wer es sich leisten kann, lässt seine Wohnung oder sein Haus putzen. Dabei sollte man die Arbeitskrä­fte anmelden. Das kann den Beteiligte­n viel Ärger ersparen, etwa wenn sich eine Hilfskraft bei ihrer Tätigkeit im Haushalt verletzt.

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