Vier von fünf Putzhilfen werden illegal beschäftigt
Studie Dabei ist es nicht deutlich teurer, die Kräfte anzumelden. So klappt das mit der legalen Beschäftigung
Köln Ungeachtet der Bemühungen um mehr Mini-Jobs in deutschen Privathaushalten, arbeitet die überwiegende Mehrheit der Putzhilfen einer Studie zufolge weiter schwarz. So waren nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft rund 80 Prozent der Haushaltshilfen – und damit etwa drei Millionen Menschen – 2015 illegal beschäftigt.
Der Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider von der Uni Linz hält die Einschätzung für realistisch. Er taxiert die Summe der Einkommen von Schwarzarbeit in deutschen Haushalten in diesem Jahr auf 25 bis 30 Milliarden Euro. Das Problem ist für Schneider, dass Schwarzarbeit sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmern Vorteile bringt: Für Privathaushalte sei es billiger, Hilfskräfte schwarz zu beschäftigen. Und für Hilfskräfte steuerlich oft günstiger, den Zuverdienst nicht anzugeben. Zudem hätten beide Seiten einen geringeren bürokratischen Aufwand.
Das Institut der deutschen Wirtschaft führt einen weiteren Punkt an: Haushaltshilfen unterstützen überwiegend ältere Menschen und helfen bei Gutverdienern aus. Weil sie aber nicht in Vollzeit gebraucht seien nur relativ wenige von ihnen offiziell registriert. Diejenigen, die als Haushaltshilfe hauptberuflich arbeiten wollen, scheitern nach Darstellung des Instituts an der 450-Euro-Grenze.
Wer seine Putzhilfe anmelden will, sollte sich an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See wenden. Die Behörde kümmert sich um die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens. Bei Mini-Jobs in Privathaushalten übernimmt sie die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.
Um seine Putzhilfe anzumelden, braucht man einen Haushaltsscheck – er umfasst eine DIN-A4-Seite und könne binnen weniger Minuten ausgefüllt werden. Das Formular lässt sich bei der Minijob-Zentrale unter der Telefonnummer 0355/2902 70799 anfordern oder unter www.minijob-zentrale.de herunterladen. Der Vordruck muss von Arwerden, beitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben und an die Minijob-Zentrale geschickt werden. Alles andere läuft dann automatisch.
Private Arbeitgeber zahlen für Haushaltshilfen niedrigere Pauschalbeiträge als gewerbliche Arbeitgeber für Minijobber. Fällig werden je fünf Prozent zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung. Hinzu kommen 1,6 Prozent zur gesetzlichen Unfallversicherung, geringfügige Umlagen zum Ausgleich von Arbeitgeberauch Aufwendungen im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft sowie pauschal zwei Prozent als Lohnsteuer. Insgesamt sind es höchstens 14,9 Prozent des Arbeitsentgelts.
Wie viel teurer eine legal beschäftigte Putzfrau ist, lässt sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner auf der Internetseite der Minijob-Zentrale ausrechnen. Verdient die Haushaltshilfe bei einer geringfügigen Beschäftigung die maximal möglichen 450 Euro im Monat, kostet sie zuzüglich aller Abgaben monatlich 517,05 Euro – also 67,05 Euro mehr als in Schwarzarbeit. Von der Summe können steuerzahlende Arbeitgeber 42,50 Euro beim Fiskus geltend machen. Übrig bleibt ein Mehrbetrag von 24,55 Euro im Monat. Bekommt die Putzfrau 300 Euro im Monat, sind es für den Arbeitgeber 344,70 Euro – und nach Abzug der 42,50 Euro nur 2,20 Euro im Monat mehr als in Schwarzarbeit. Dabei ist Schwarzarbeit im Haushalt eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldbußen von bis zu 5000 Euro. Nach einer Anmeldung ist der Arbeitgeber durch die Unfallversicherung zudem bei Arbeitsunfällen abgesichert, etwa wenn die Haushaltshilfe beim Fensterputzen von der Leiter fällt. (dpa/afp)