Das sollte man beim Jobben wissen
Angebote Das Studentenwerk Augsburg betreibt unter www.studierendenjobs.de eine Jobbörse.
Bafög Empfänger der Förderung können seit diesem Wintersemester auch einen 450-Euro-Minijob annehmen, ohne dass die Förderung beeinträchtigt wird. Die Freigrenze für eigenes Einkommen steigt um sieben Prozent von 406 auf 451 Euro.
Rechtsfragen Bei Problemen mit dem Arbeitgeber können sich Studierende an die Sozial- und Rechtsberatung des Studentenwerks wenden.
Hotline Zum Thema Arbeitsrecht erteilt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Auskunft: montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr unter der Rufnummer 030/221911004.