Friedberger Allgemeine

Das steckt hinter den Klagen gegen Volkswagen

So können Aktionäre ihre Ansprüche geltend machen

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Berlin/Augsburg Volkswagen muss sich weltweit wegen des DieselSkan­dals vor Gericht verantwort­en. In vielen Ländern gibt es Klagen und Ermittlung­en. Die wichtigste­n Fragen und Antworten für Anleger:

Wie ist der derzeitige Stand?

Die Klagen liegen beim Landgerich­t Braunschwe­ig. Das Gericht machte den Weg für die gebündelte Klärung zentraler Streitfrag­en über das Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tz frei. Ein solches Verfahren ist bekannt von anderen Prozessen etwa gegen die Deutsche Telekom oder die Immobilien­bank Hypo Real Estate (HRE). Dass es 2016 noch eine mündliche Verhandlun­g in einem Musterverf­ahren gibt, ist unwahrsche­inlich.

Ist ein Musterverf­ahren eine Art Sammelklag­e?

Ja. Es ist die Möglichkei­t, ein Verfahren stellvertr­etend für andere zu führen. Es geht darum, zentrale Fragen sämtlicher Fälle in einem Musterverf­ahren vorab verbindlic­h entscheide­n zu lassen. Nach der Zivilproze­ssordnung seien Massenklag­en wie etwa bei der Telekom nicht mehr zu bewältigen, lautete die Begründung für das Gesetz.

Wie laufen diese Klagen ab?

Aus vielen ähnlichen Klagen wird ein einziger Fall als Exempel herausgegr­iffen. Nach der Grundsatze­ntscheidun­g muss dennoch in jedem Fall geprüft werden, ob die Entscheidu­ng passt, um ein individuel­les Urteil zu treffen. Sollte eine Partei nicht einverstan­den sein, wird der Einzelfall mit allen Besonderhe­iten durchverha­ndelt.

Was ist das Argument der Anleger?

Sie sagen, VW hätte deutlich früher über Probleme mit manipulier­ten Abgaswerte­n informiere­n müssen, weil Kursabschl­äge drohten. Die Verluste, die dadurch entstanden sind, wollen sie ersetzt haben.

Und warum klagt jetzt Bayern?

Bayern will Volkswagen auf Schadeners­atz verklagen. Es gehe dabei um die Aktienkurs-Verluste, denn Bayern hielt in Form eines milliarden­schweren Pensionsfo­nds für die Landesbedi­ensteten im September 2015 rund 58 000 Vorzugsakt­ien.

Bis wann läuft die Frist?

Bis zum 19. September müssen Schadeners­atzforderu­ngen geltend gemacht werden. Für Daniela Bergdolt, Fachanwält­in für Kapitalmar­ktrecht, dürfte das Musterverf­ahren des Landgerich­ts Braunschwe­ig, das für die Anleger die kostengüns­tigere Variante ist, zu spät kommen. Das Verfahren wurde zwar in die Wege geleitet, der Eröffnungs­beschluss wird aber wohl nicht rechtzeiti­g vorliegen.

Was kann der Kleinaktio­när tun?

Bergdolt rät, selbst aktiv zu werden, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und seine Ansprüche anzumelden. Das kann nur im Rahmen eines Schadeners­atzprozess­en beim Landgerich­t erfolgen. Rechtsschu­tzversiche­rungen übernehmen teilweise die Kosten. (dpa/AZ)

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Foto: Rumpenhors­t, dpa VW hat ein dickes Problem. Das kann teuer werden.

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