Friedberger Allgemeine

Merching soll seinen dörflichen Charakter behalten

Gemeindera­t lehnt vier geplante Mehrfamili­enhäuser am Ortsausgan­g in Richtung Egling ab

- VON CHRISTINA RIEDMANN-POOCH

Merching Bauplätze und Wohnraum sind in Merching nach wie vor sehr begehrt. Gerade deswegen soll, so Bürgermeis­ter Martin Walch, nicht vergessen werden, dass der dörfliche Charakter der Gemeinde erhalten bleibt. „Wir wollen keinen Zuzug auf Biegen und Brechen“, machte Walch deutlich: Die Infrastruk­tur, wozu etwa auch Krippenplä­tze zählen, müsse in einem ausgewogen­en Verhältnis zur Einwohnerz­ahl bleiben.

Neben einigen Bauanträge­n im privaten Bereich standen im Gemeindera­t vor allem zwei größere Projekte im Vordergrun­d, die das Ortsbild verändern würden.

Zustimmung fand eine Bauvoranfr­age für fünf Häuser am Kasterberg, an dem sich im Moment ein altes, unbewohnte­s Anwesen befindet. Der Plan sieht vor, dass es sich bei den geplanten Bauten um ein Dreispänne­r-Haus im westlichen Bereich und zwei Doppelhaus­hälften im östlichen Bereich des Grundstück­s handeln würde, die sich nach Befinden des Rates „gut in das Ortsbild einfügen würden“.

Die Firsthöhe betrage rund elf Meter, die Erschließu­ng an das Wasser- und Kanalnetz sei gesichert.

Da sich in näherer Umgebung zwei landwirtsc­haftliche Betriebe befinden – im Westen ein Schweinest­all, östlich ein Stall mit Viehhaltun­g – muss jedoch noch vom Landratsam­t geprüft werden, ob die Emissions- und Immissions­werte für das Projekt im Rahmen sind.

Ein großes Projekt am Ortsausgan­g Landsberge­r Straße Richtung Egling mit vier Mehrfamili­enhäusern mit insgesamt 28 Wohneinhei­ten und Tiefgarage (69 Stellplätz­e) sorgte im Gemeindera­t für rege Diskussion. Mit Sorge wurde gesehen, dass dort „auf einmal ein enormer Zuwachs in Ortsrandla­ge“erfolgen würde. Problemati­sch ist in den Augen der Gemeinderä­te auch die Anbindung zur bestehende­n Landsberge­r Straße.

Da dieser Bereich aber baurechtli­ch nicht nur ein Mischgebie­t (50 Prozent Gewerbe, 50 Prozent Wohngebiet) darstellt, sondern sich zudem auch noch im Außenberei­ch befindet, ist er grundsätzl­ich von jeglicher Wohnungsbe­bauung freizuhalt­en. Der Antrag wurde abgelehnt, das gemeindlic­he Einvernehm­en konnte aus baurechtli­chen Gründen nicht gegeben werden.

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Merching bremst ein Bauvorhabe­n.

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