Merching soll seinen dörflichen Charakter behalten
Gemeinderat lehnt vier geplante Mehrfamilienhäuser am Ortsausgang in Richtung Egling ab
Merching Bauplätze und Wohnraum sind in Merching nach wie vor sehr begehrt. Gerade deswegen soll, so Bürgermeister Martin Walch, nicht vergessen werden, dass der dörfliche Charakter der Gemeinde erhalten bleibt. „Wir wollen keinen Zuzug auf Biegen und Brechen“, machte Walch deutlich: Die Infrastruktur, wozu etwa auch Krippenplätze zählen, müsse in einem ausgewogenen Verhältnis zur Einwohnerzahl bleiben.
Neben einigen Bauanträgen im privaten Bereich standen im Gemeinderat vor allem zwei größere Projekte im Vordergrund, die das Ortsbild verändern würden.
Zustimmung fand eine Bauvoranfrage für fünf Häuser am Kasterberg, an dem sich im Moment ein altes, unbewohntes Anwesen befindet. Der Plan sieht vor, dass es sich bei den geplanten Bauten um ein Dreispänner-Haus im westlichen Bereich und zwei Doppelhaushälften im östlichen Bereich des Grundstücks handeln würde, die sich nach Befinden des Rates „gut in das Ortsbild einfügen würden“.
Die Firsthöhe betrage rund elf Meter, die Erschließung an das Wasser- und Kanalnetz sei gesichert.
Da sich in näherer Umgebung zwei landwirtschaftliche Betriebe befinden – im Westen ein Schweinestall, östlich ein Stall mit Viehhaltung – muss jedoch noch vom Landratsamt geprüft werden, ob die Emissions- und Immissionswerte für das Projekt im Rahmen sind.
Ein großes Projekt am Ortsausgang Landsberger Straße Richtung Egling mit vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 28 Wohneinheiten und Tiefgarage (69 Stellplätze) sorgte im Gemeinderat für rege Diskussion. Mit Sorge wurde gesehen, dass dort „auf einmal ein enormer Zuwachs in Ortsrandlage“erfolgen würde. Problematisch ist in den Augen der Gemeinderäte auch die Anbindung zur bestehenden Landsberger Straße.
Da dieser Bereich aber baurechtlich nicht nur ein Mischgebiet (50 Prozent Gewerbe, 50 Prozent Wohngebiet) darstellt, sondern sich zudem auch noch im Außenbereich befindet, ist er grundsätzlich von jeglicher Wohnungsbebauung freizuhalten. Der Antrag wurde abgelehnt, das gemeindliche Einvernehmen konnte aus baurechtlichen Gründen nicht gegeben werden.