Friedberger Allgemeine

Fakten zu Drohnen

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Die Verkaufsza­hlen für Drohnen in Deutschlan­d steigen. Immer mehr Menschen nutzen die kleinen, ständig billiger werdenden Fluggeräte, um in ihrer Freizeit aus der Luft zu fotografie­ren oder zu filmen. Einige Fakten:

Gewicht Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverstän­dnis der Flugverkeh­rskontroll­e steigen lassen.

Steuerung und Sicht Der Drohnenpil­ot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmit- tel sehen können – also ohne Fernglas oder Nachtsicht­gerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteige­n. Bemannten Luftfahrze­ugen muss ein Drohnenpil­ot stets ausweichen. Steuern unter Drogenoder Alkoholein­fluss ist verboten.

Überflug Über Menschen und Menschenan­sammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäu­sern, Kraftwerke­n und Gefängniss­en. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsic­ht. (dpa)

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