In der Umweltzone werden mehr Plaketten-Sünder ertappt
Nach der Verschärfung der Regelung zum 1. Juni haben die Verstöße zugenommen. Was jetzt zu beachten ist
Die Verschärfung der Umweltzone zum 1. Juni hat auch eine steigende Zahl Plaketten-Sünder zur Folge. Es dürfen seit 1. Juni nur noch Autos mit grüner Plakette in die Innenstadt fahren. Kontrollen im laufenden Verkehr gibt es praktisch nicht, aber der städtische Verkehrsüberwachungsdienst schaut bei parkenden Autos auf die Kennzeichnung. Im Juli 2016 gab es demnach 752 Beanstandungen, im Vergleichsmonat vor einem Jahr waren es nur 632 Verstöße, heißt es vom Verkehrsüberwachungsdienst auf AZ-Anfrage.
Im Juni hatten die Parküberwacher aus Kulanzgründen noch mit gebührenfreien Hinweiszetteln gearbeitet. Die Stadt nimmt bei den Beanstandungen gar nicht wenig Geld ein: Ein Bußgeldbescheid schlägt mit 80 Euro zu Buche, hinzu kommen 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 6530 Autofahrer erwischt, die unzulässigerweise in der Umweltzone unterwegs waren, also gar keine Plakette oder nur eine rote oder gelbe Plakette hatten. Im ersten Halbjahr 2016 waren es 2709 Autos, was auf einen generellen Abwärtstrend hinweisen dürfte. Vermutlich hing dies damit zusammen, dass es altersbedingt immer weniger Autos gab, die nicht die Plakettenvorgaben erfüllten. Dieser Abwärtstrend wird aber durch die Verschärfung der Plakettenpflicht umgekehrt.
Die Stadt hatte zum 1. Juni sechs Prozent der Augsburger Pkw (rund 6600) und 38 Prozent der Nutzfahrzeuge (2270) ausgeschlossen, weil sie eine gelbe Plakette hatten. Betroffen waren Diesel-Autos, die teils nur ein mittleres Fahrzeugalter haben. Allerdings sind Nachrüstungen möglich. Grund für die Verschärfung sind die Überschreitungen des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Innenstadt. Die Industrie- und Handelskammer und der ADAC hatten die Aussperrung als unsinnig beklagt.
Gestiegen ist die Zahl der Ausnahmegenehmigungen im Vorfeld der Verschärfung der Umweltzone. In der ersten Jahreshälfte 2015 hatte das Bürgeramt 162 Ausnahmegenehmigungen erteilt, in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2016 waren es mit 325 in etwa doppelt so viele. Ausnahmegenehmigungen können Anlieger und Anwohner sowie Gewerbetreibende beantragen. Voraussetzung ist, dass sich deren Auto technisch nicht nachrüsten lässt.