Stalker tötet Frau
Bluttat Ex-Freund des Opfers sollte vor Gericht
München Wegen Stalkings hätte sich der mutmaßliche Mörder einer 45-Jährigen aus dem Münchner Stadtteil Obergiesing in dieser Woche vor dem Amtsgericht verantworten sollen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, dem Todesopfer trotz Kontaktverbots seit August 2015 immer wieder nachgestellt zu haben. Zudem sollte sich der Mann wegen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz verantworten.
Zwei Tage vor dem Gerichtstermin hat der 45-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler mit einem etwa 25 Zentimeter langen Brotmesser auf sein Opfer eingestochen. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät; sie starb vor der Eingangstür ihres Wohnhauses. Die Ermittler fanden keine Hinweise darauf, dass der Mann die Tat länger geplant hatte. Seine Wohnung habe er wohl überstürzt verlassen, hieß es von der Polizei, die mit Hilfe der Öffentlichkeit nach dem Flüchtigen sucht.
Das Paar hatte sich vor sechs Jahren nach einjähriger Beziehung getrennt. Wegen Stalkings verurteilte das Amtsgericht München den 45-Jährigen bereits 2014 zu einer Geldstrafe. Zudem durfte er sich seiner Ex-Partnerin nach einer Anordnung des Familiengerichts nicht mehr als 100 Meter nähern.