Friedberger Allgemeine

Stalker tötet Frau

Bluttat Ex-Freund des Opfers sollte vor Gericht

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München Wegen Stalkings hätte sich der mutmaßlich­e Mörder einer 45-Jährigen aus dem Münchner Stadtteil Obergiesin­g in dieser Woche vor dem Amtsgerich­t verantwort­en sollen. Das bestätigte die Staatsanwa­ltschaft. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfe­n, dem Todesopfer trotz Kontaktver­bots seit August 2015 immer wieder nachgestel­lt zu haben. Zudem sollte sich der Mann wegen Verstößen gegen das Gewaltschu­tzgesetz verantwort­en.

Zwei Tage vor dem Gerichtste­rmin hat der 45-Jährige nach bisherigen Erkenntnis­sen der Ermittler mit einem etwa 25 Zentimeter langen Brotmesser auf sein Opfer eingestoch­en. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät; sie starb vor der Eingangstü­r ihres Wohnhauses. Die Ermittler fanden keine Hinweise darauf, dass der Mann die Tat länger geplant hatte. Seine Wohnung habe er wohl überstürzt verlassen, hieß es von der Polizei, die mit Hilfe der Öffentlich­keit nach dem Flüchtigen sucht.

Das Paar hatte sich vor sechs Jahren nach einjährige­r Beziehung getrennt. Wegen Stalkings verurteilt­e das Amtsgerich­t München den 45-Jährigen bereits 2014 zu einer Geldstrafe. Zudem durfte er sich seiner Ex-Partnerin nach einer Anordnung des Familienge­richts nicht mehr als 100 Meter nähern.

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