Friedberger Allgemeine

Farbige Fassade

Ein Graffiti ist nicht automatisc­h ein Grund zur Mietminder­ung

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Graffiti an Hauswänden finden manche Mieter nicht schön. Allerdings sind die Malereien in diesen Fällen nicht automatisc­h ein Grund, die Miete zu mindern. Darauf weist der Vermieterv­erband Haus & Grund Deutschlan­d hin. Entscheide­nd sind hierbei immer der Umfang der Graffiti und die örtlichen Verhältnis­se.

Erst wenn die Fassaden in einem erhebliche­n Umfang durch Graffiti bedeckt sind und hierdurch das ortsüblich­e Maß überschrit­ten ist, kann der Mieter die Miete mindern. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Gebäude durch das Graffiti ei- nen verwahrlos­ten Eindruck macht. In Wohngegend­en, in denen Graffiti eher unüblich sind, können jedoch auch schon kleinere Schmierere­ien das hinzunehme­nde Maß an Beeinträch­tigungen überschrei­ten. In diesem Fall können Mieter auch verlangen, dass die Bilder beseitigt werden.

Unabhängig davon berechtige­n Graffiti, die von dem Vermieter zur optischen Gestaltung der Fassade beauftragt worden sind, nicht zu einer Mietminder­ung. Denn die äußere Gestaltung steht dem Vermieter frei, soweit diese nicht objektiv eine Verunstalt­ung darstellt.

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