Ruhe, bitte!
Aktuell gibt es Ärger um Lärm am Elias-Holl-Platz. Auch andernorts fühlen sich Menschen von Geräuschen gestresst, oft liegt es am Straßenverkehr. Was die Stadt dagegen unternimmt
„In Großstädten ist es nicht ganz einfach, noch ruhige Rückzugsorte zu finden“, sagt Hans Peter Koch, Leiter des städtischen Umweltamtes. Die Situation in Augsburg sei aber noch vergleichsweise gut. Der Augsburger Lärmaktionsplan weist in seiner neuesten Ausgabe insgesamt drei ruhige und zehn relativ ruhige Zonen für Bürger aus, die möglichst erhalten werden sollen. Zu Letzteren zählt auch der EliasHoll-Platz unter dem Rathaus.
Eigentlich ist der Platz viel zu klein, um die Flächenvorgaben von mindestens fünf Hektar für solche Ruhezonen zu erfüllen. Trotzdem wurde er ausnahmsweise als „relativ ruhiges Gebiet“ins offizielle Lärmverzeichnis der Stadt aufgenommen. Denn andere Kriterien erfüllt er sehr gut: Er liegt zentral und ist durch die umliegende Bebauung ab- geschirmt. Im Umfeld wohnen rund 25 500 Menschen, die den Platz fußläufig erreichen können, um dort etwas Ruhe zu finden. Allerdings wird diese, wie berichtet, gerade von Jugendlichen gestört, die Musik hören oder Randale machen. Nimmt man den Lärmaktionsplan als Grundlage, sollte in den darin ausgewiesenen relativ ruhigen Gebieten der durchschnittliche Lärmpegel tagsüber nicht höher als 65 dBA liegen. (Das ist rechnerisch die durchschnittliche Dezibelbelastung pro Jahr.) Zum Vergleich: Diese Geräuschkulisse ist beispielsweise in Büros oder Geschäften üblich. Der Holl-Platz liegt mit seinem durchschnittlichen Lärmpegel zwischen 37 bis 45 dBA unter dem Maximalwert.
Ziel des Lärmaktionsplanes ist es nicht nur, Brennpunkte mit Umgebungslärm vor allem aus Straßenverkehr, Gewerbe und Industrie in der Stadt zu ermitteln und Gegen- maßnahmen vorzuschlagen. Auch die ausgewiesenen ruhigen Zonen sollen erhalten bleiben, um die Lebensqualität für Anwohner zu erhalten. Wenn neue Bauvorhaben geplant werden, müssen die zuständigen Stellen prüfen, ob sich das negativ auf diese Rückzugsbereiche auswirkt. Ähnliches gilt bei der Genehmigung von Veranstaltungen. Für den Holl-Platz gilt schon länger die städtische Vorgabe, dass dort pro Jahr nicht mehr als 18 Veranstaltungen stattfinden sollen, die nicht länger als bis 22 Uhr dauern. Erwünscht sei, den Platz vor Lärm zu schützen, heißt es im Umweltamt. „Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf diese ruhigen Gebiete gibt es aber nicht“, sagt Koch.
Grundsätzlich müssen Städte mit Lärmaktionsplänen Bundes- und Europarecht umsetzen, um die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichem Lärm zu schützen. Augsburg hat den Plan 2008 aufgestellt. „Damit waren wir die erste Stadt in Bayern“, sagt Koch. Seither muss beispielsweise bei Straßenbaumaßnahmen überprüft werden, ob ein lärmarmer Belag eingebaut werden kann. Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Autoverkehr müssen geprüft werden.
Neuestes Beispiel ist die geplante Tempo-50-Regelung an der Haunstetter Straße. Rund 450 Menschen sind dort tagsüber und 360 Menschen nachts einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt. Bei einem großen Teil von ihnen ist der Verkehrslärm so groß, dass er als gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Auch an der Ost-West-Achse zwischen Jakobertor und Theater leiden Anwohner stark unter Verkehrslärm und schlechter Luftqualität. Hier soll die Verwaltung Vorschläge machen, wie die Belastungen verringert werden können. In dem Straßenabschnitt leben rund 1000 Anwohner, die von einem erhöhten Verkehrslärm betroffen sind. Aktuell wird der Augsburger Lärmaktionsplan fortgeschrieben. Voraussichtlich ab Herbst soll er für Bürger über Internet abrufbar sein.