Friedberger Allgemeine

Die Glaubensko­ngregation der katholisch­en Kirche

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Gründung Um die Kirche vor Irrlehren zu schützen, gründete Papst Paul III. im Jahr 1542 die „Congregati­o Romanae et universali­s Inquisitio­nis“. Die „Kongregati­on für die Glaubensle­hre“, wie der offizielle Name der wichtigste­n Vatikan-Behörde seit 1965 lautet, ist die Nachfolger­in der Heiligen Inquisitio­n, die in früheren Jahrhunder­ten für die Reinheit des Glaubens mit Gewalt gegen Andersgläu­bige und Kirchenkri­tiker vorging.

Aufgabe Papst Johannes Paul II. nannte 1988 „die Glaubens- und Sit- in der ganzen katholisch­en Kirche zu fördern und zu schützen“als Aufgabe der ältesten der neun Kongregati­onen der römischen Kurie. Ihr fällt damit auch die Pflicht zu, lehramtlic­he Dokumente zu schreiben, gegen religiöse Abweichung­en innerhalb der Kirche vorzugehen sowie Sanktionen zu verhängen. Daher geraten die Kongregati­on sowie ihr Präfekt immer wieder ins Rampenlich­t der Öffentlich­keit.

Präfekt Bis 1965 war der Papst selbst Präfekt des Heiligen Offiziums. Seither hatten fünf Geistliche dieses Amt inne. Der damalige Erzbischof und Kardinal Joseph Ratzinger und spätere Papst Benedikt XVI. wurde 1981 von Johannes Paul II. zum Präfekten ernannt. Er amtierte bis 2005. Seit 2012 hat Kardinal Gerhard Ludwig Müller dieses Amt inne.

Mitglieder Ihre 23 Mitglieder sind Kardinäle, Erzbischöf­e und Bischöfe aus 17 Ländern. Sie haben maßgeblich­en Einfluss auf wichtige Entscheidu­ngen des Papstes.

Entscheidu­ngen Zu den spektakute­nlehre lärsten Entscheidu­ngen gehörte etwa das Vorgehen gegen den Tübinger Theologen Hans Küng, dem 1979 die kirchliche Lehrbefugn­is entzogen wurde. Auch das Vorgehen gegen die Beteiligun­g der deutschen Kirche an der staatliche­n Schwangere­nkonfliktb­eratung ging auf die Initiative der Glaubensko­ngregation zurück. Ferner gehören die Maßregelun­g moralische­r Verfehlung­en von Geistliche­n oder die Anerkennun­g von MarienErsc­heinungen in die Kompetenz der „obersten Glaubenshü­ter“. (dpa, AZ)

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