Rundfunkbeitrag: Münchner Verlag will nicht zahlen
München Muss ein Zeitungsverlag den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält? Diese Frage beschäftigt den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der Münchner Merkur und die tz gehören, will den Beitrag sparen.
Er begründet das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen private Rundfunkveranstalter und -anbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, ihre Konkurrenz zu unterstützen. Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks (BR) ist der Zeitungsverlag aber kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn – und soll zahlen. Streitwert: rund 1000 Euro pro Jahr, insgesamt inzwischen 3000 Euro. Der BR befürchtet Nachahmer. Spätestens am Freitag soll das Urteil feststehen.