Friedberger Allgemeine

Rundfunkbe­itrag: Münchner Verlag will nicht zahlen

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München Muss ein Zeitungsve­rlag den Rundfunkbe­itrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosende­r hält? Diese Frage beschäftig­t den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der Münchner Merkur und die tz gehören, will den Beitrag sparen.

Er begründet das mit seiner 25-prozentige­n Beteiligun­g an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Laut Rundfunkbe­itragsstaa­tsvertrag müssen private Rundfunkve­ranstalter und -anbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflicht­et werden können, ihre Konkurrenz zu unterstütz­en. Aus Sicht des Bayerische­n Rundfunks (BR) ist der Zeitungsve­rlag aber kein Rundfunkan­bieter im klassische­n Sinn – und soll zahlen. Streitwert: rund 1000 Euro pro Jahr, insgesamt inzwischen 3000 Euro. Der BR befürchtet Nachahmer. Spätestens am Freitag soll das Urteil feststehen.

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