Cranach vor Gericht
Ein US-Gericht entschied
Los Angeles Zwei von den Nazis geraubte Gemälde des RenaissanceKünstlers Lucas Cranach der Ältere (1472 – 1553) bleiben in den USA. Wie die Los Angeles Times berichtet, wies ein Gericht in Kalifornien die Forderung der Klägerin Marei von Saher ab, das zweiteilige Altarbild mit der Darstellung von Adam und Eva an sie als Erbin der Familie Goudstikker zurückzugeben. Die
Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei rechtmäßiger Besitzer der Bilder, hatte Richter John F. Walter vor dem Bezirksgericht in Los Angeles geurteilt: Die jüdische Familie habe sich schon vor Generationen bewusst gegen eine Rückführung der Werke entschieden.
Die Entscheidung ist ungewöhnlich: In anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke meist an die Erben der jüdischen Vorbesitzer zurückgegeben. Diesmal ist die Lage komplizierter. Laut Gerichtsakten hatte der Nazi-Reichsmarschall Göring die Familie des auf der Flucht verstorbenen Kunsthändlers Jacques Goudstikker aus Amsterdam 1940 zum Verkauf der Bilder gezwungen. Nach dem Krieg gaben die Alliierten die Werke an Holland zurück. Die Familie Goudstikker entschied damals, sie nicht zurückzufordern. Niederländischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahlen müssen. Nach dem Verstreichen der Rückforderungsfrist wurden die Bilder dann der holländischen Regierung übergeben.
Hier beginnt eine zweite mutmaßliche Provenienzgeschichte um die russische Adelsfamilie Stroganoff. Laut Los Angeles Times hatte der russischstämmige George Stroganoff-Scherbatoff aus dem USBundesstaat Connecticut in den 1960er Jahren angegeben, die Gemälde seien aus Familienbesitz 1931 durch die Goudstikkers erworben worden. Die Regierung in Amsterdam erkannte auch die Stroganoffs als rechtmäßige Besitzer an – und händigte das zweiteilige Altarbild an sie aus. 1970/71 verkaufte die russische Familie das Werk an die