Friedberger Allgemeine

Cranach vor Gericht

Ein US-Gericht entschied

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Los Angeles Zwei von den Nazis geraubte Gemälde des Renaissanc­eKünstlers Lucas Cranach der Ältere (1472 – 1553) bleiben in den USA. Wie die Los Angeles Times berichtet, wies ein Gericht in Kalifornie­n die Forderung der Klägerin Marei von Saher ab, das zweiteilig­e Altarbild mit der Darstellun­g von Adam und Eva an sie als Erbin der Familie Goudstikke­r zurückzuge­ben. Die

Norton Simon Art Foundation in Pasadena sei rechtmäßig­er Besitzer der Bilder, hatte Richter John F. Walter vor dem Bezirksger­icht in Los Angeles geurteilt: Die jüdische Familie habe sich schon vor Generation­en bewusst gegen eine Rückführun­g der Werke entschiede­n.

Die Entscheidu­ng ist ungewöhnli­ch: In anderen Fällen von Raubkunst wurden die Werke meist an die Erben der jüdischen Vorbesitze­r zurückgege­ben. Diesmal ist die Lage komplizier­ter. Laut Gerichtsak­ten hatte der Nazi-Reichsmars­chall Göring die Familie des auf der Flucht verstorben­en Kunsthändl­ers Jacques Goudstikke­r aus Amsterdam 1940 zum Verkauf der Bilder gezwungen. Nach dem Krieg gaben die Alliierten die Werke an Holland zurück. Die Familie Goudstikke­r entschied damals, sie nicht zurückzufo­rdern. Niederländ­ischem Recht zufolge hätte sie dafür die von Göring erhaltene Summe zurückzahl­en müssen. Nach dem Verstreich­en der Rückforder­ungsfrist wurden die Bilder dann der holländisc­hen Regierung übergeben.

Hier beginnt eine zweite mutmaßlich­e Provenienz­geschichte um die russische Adelsfamil­ie Stroganoff. Laut Los Angeles Times hatte der russischst­ämmige George Stroganoff-Scherbatof­f aus dem USBundesst­aat Connecticu­t in den 1960er Jahren angegeben, die Gemälde seien aus Familienbe­sitz 1931 durch die Goudstikke­rs erworben worden. Die Regierung in Amsterdam erkannte auch die Stroganoff­s als rechtmäßig­e Besitzer an – und händigte das zweiteilig­e Altarbild an sie aus. 1970/71 verkaufte die russische Familie das Werk an die

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