Kein Sozialhilfe-Anspruch für EU-Ausländer
Im Streit um die Zahlung von Sozialhilfe an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozialgericht gegen das Bundessozialgericht gestellt. Es stellte klar, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen. In der ersten Instanz war das zuständige Jobcenter noch angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass EUBürgern nach spätestens sechsmonatigem Aufenthalt Sozialleistungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als „nicht überzeugend“. Zu den Ansprüchen von Ausländern auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe gab es zuletzt eine Reihe widersprüchlicher Urteile.