Friedberger Allgemeine

Kein Sozialhilf­e-Anspruch für EU-Ausländer

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Im Streit um die Zahlung von Sozialhilf­e an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozi­algericht gegen das Bundessozi­algericht gestellt. Es stellte klar, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen. In der ersten Instanz war das zuständige Jobcenter noch angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidu­ng des Bundessozi­algerichts, dass EUBürgern nach spätestens sechsmonat­igem Aufenthalt Sozialleis­tungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als „nicht überzeugen­d“. Zu den Ansprüchen von Ausländern auf Arbeitslos­engeld und Sozialhilf­e gab es zuletzt eine Reihe widersprüc­hlicher Urteile.

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