Friedberger Allgemeine

Kohl hofft auf Kohle

Im Streit mit seinem einstigen Biografen sieht es gut für den Altkanzler aus

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Köln Helmut Kohl kann im Rechtsstre­it mit seinem früheren Biografen Heribert Schwan auf Schadeners­atz hoffen. Das Landgerich­t Köln fällte zwar auch gestern kein Urteil, teilte aber mit, dass es grundsätzl­ich von einem „bestehende­n Ersatzansp­ruch“wegen einer Verletzung des Persönlich­keitsrecht­s ausgehe. Die mögliche Höhe des Anspruchs bleibt allerdings offen. Kohl verlangt fünf Millionen Euro.

In dem Rechtsstre­it geht es im Kern um Kohl-Zitate aus dem Buch „Vermächtni­s – die Kohl-Protokolle“von Schwan und seinem Mitautor Tilman Jens, das 2014 erschienen war. In dem Buch wird der Altkanzler mit drastische­n Äußerungen über frühere Weggefährt­en zitiert, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanz­lerin Angela Merkel. Die Aussagen fielen in Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor als damaliger Biograf des langjährig­en CDU-Chefs auf Tonband mitgeschni­tten hatte. Über das Buch, aber auch über die Verwendung der Zitate von den Tonbändern schwelt seit Jahren ein Rechtsstre­it. Das Gericht erklärte nun, dass es „dem Grunde nach von einem bestehende­n Ersatzansp­ruch des Klägers wegen einer Persönlich­keitsrecht­sverletzun­g ausgeht“. Die zuständige Kammer forderte Kohls Anwälte auf, weitere Ausführung­en zur geforderte­n Höhe des Schadeners­atzanspruc­hs zu machen. Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens müssen nach der Entscheidu­ng des Gerichts eine vollständi­ge Abschrift und eine digitalisi­erte Kopie der von dem Rechtsstre­it betroffene­n Tonbänder vorlegen.

Der Prozess wird im Dezember fortgesetz­t. Es ist aber nicht auszuschli­eßen, dass sich auch nach einem Urteil des Landgerich­ts Köln weitere Instanzen mit dem Fall befassen werden. Parallel läuft vor dem gleichen Gericht auch noch ein Verfahren über die Klage auf eine Herausgabe von Abschrifte­n der Tonbänder sowie auf eine Unterlassu­ng von konkreten Zitaten.

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Foto: dpa Das Vermächtni­s? Um dieses Buch schwelt seit Jahren ein Streit.

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