Kohl hofft auf Kohle
Im Streit mit seinem einstigen Biografen sieht es gut für den Altkanzler aus
Köln Helmut Kohl kann im Rechtsstreit mit seinem früheren Biografen Heribert Schwan auf Schadenersatz hoffen. Das Landgericht Köln fällte zwar auch gestern kein Urteil, teilte aber mit, dass es grundsätzlich von einem „bestehenden Ersatzanspruch“wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgehe. Die mögliche Höhe des Anspruchs bleibt allerdings offen. Kohl verlangt fünf Millionen Euro.
In dem Rechtsstreit geht es im Kern um Kohl-Zitate aus dem Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“von Schwan und seinem Mitautor Tilman Jens, das 2014 erschienen war. In dem Buch wird der Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert, darunter die von Kohl 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Aussagen fielen in Gesprächen zwischen Kohl und Schwan, die der Kölner Autor als damaliger Biograf des langjährigen CDU-Chefs auf Tonband mitgeschnitten hatte. Über das Buch, aber auch über die Verwendung der Zitate von den Tonbändern schwelt seit Jahren ein Rechtsstreit. Das Gericht erklärte nun, dass es „dem Grunde nach von einem bestehenden Ersatzanspruch des Klägers wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ausgeht“. Die zuständige Kammer forderte Kohls Anwälte auf, weitere Ausführungen zur geforderten Höhe des Schadenersatzanspruchs zu machen. Schwan und sein Co-Autor Tilman Jens müssen nach der Entscheidung des Gerichts eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der von dem Rechtsstreit betroffenen Tonbänder vorlegen.
Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich auch nach einem Urteil des Landgerichts Köln weitere Instanzen mit dem Fall befassen werden. Parallel läuft vor dem gleichen Gericht auch noch ein Verfahren über die Klage auf eine Herausgabe von Abschriften der Tonbänder sowie auf eine Unterlassung von konkreten Zitaten.