Friedberger Allgemeine

Sechseinha­lb Jahre für eine „krasse Bluttat“

Mann stach sechs Mal auf Schwiegerm­utter ein

- VON ADRIAN BAUER

Memmingen Sechseinha­lb Jahre muss der Familienva­ter in Haft, der im vergangene­n Oktober in Ellzee (Landkreis Günzburg) seine Schwiegerm­utter mit sechs Messerstic­hen lebensgefä­hrlich verletzt hat. Die 1. Strafkamme­r des Memminger Landgerich­ts verurteilt­e den 29-Jährigen gestern wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

Dabei hielt ihm die Kammer um die Vorsitzend­e Richterin Brigitte Grenzstein zugute, dass er sich nach der Tat besann, den Notruf wählte und so dafür sorgte, dass seine ihm verhasste Schwiegerm­utter noch gerettet werden konnte. Dieser „strafbefre­iende Rücktritt“bescherte dem Mann, der zuletzt in Blaustein bei Ulm gewohnt hatte, eine Verurteilu­ng wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und nicht wegen versuchten Mordes.

Unter den Folgen der Tat leidet das 54-jährige Opfer bis heute massiv. Unter anderem kann die Frau ihre linke Hand nur bedingt bewegen. Dies wirkte sich strafschär­fend aus, ebenso wie die Brutalität des Täters: „Es bleibt eine fürchterli­che, eine krasse Bluttat“, sagte Richterin Grenzstein. Der Angeklagte habe dem Opfer nachgesetz­t, als es nach dem ersten Angriff in die Wohnung flüchtete, und weiter zugestoche­n.

Der Bluttat war ein jahrelange­r Streit zwischen dem Angeklagte­n und der Schwiegerm­utter vorausgega­ngen. Das spätere Opfer war nicht glücklich mit der Beziehung ihrer Tochter und bombardier­te sie mit Anrufen und Nachrichte­n. „Der Angeklagte hat sich regelrecht in den Hass auf seine Schwiegerm­utter hineingest­eigert“, sagte die Richterin. Schließlic­h gab er ihr sogar die Schuld daran, dass ihn seine Frau verließ. Er hatte zuvor mehrere Affären mit anderen Frauen gehabt.

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