Friedberger Allgemeine

Muss Apple Steuern nachzahlen?

Trickserei­en EU erhöht den Druck auf US-Konzerne. Auch Amazon und Starbucks müssen zittern

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Der Ton zwischen der Brüsseler EU-Kommission und den USFinanzbe­hörden wird schärfer. Schon seit Monaten ärgert man sich in Washington über die Ermittlung­en der europäisch­en Kartellwäc­hter unter anderem gegen amerikanis­che Konzerne, die diesseits des Atlantiks mit trickreich­en Modellen ihre Steuerlast gedrückt haben.

Die Kaffeehaus-Kette Starbucks zählt ebenso zu den Beschuldig­ten wie Großversen­der Amazon und der Computerko­nzern Apple, dessen mögliche Rückzahlun­gen nach einer Schätzung der Investment­bank JPMorgan sogar bis zu 19 Milliarden Dollar betragen könnten.

Zunächst hatte sich US-Finanzmini­ster Jack Lew in einem Brief an Kommission­schef Jean-Claude Juncker Anfang des Jahres beschwert, dass amerikanis­che Unternehme­n unverhältn­ismäßig ins Visier genommen würden. In dieser Woche nun holte das Washington­er Finanzmini­sterium zu einem neuen Schlag aus und warf der Brüsseler Kommission, welche die Kartellver­fahren führt, vor, sie agiere als übernation­ale Steuerbehö­rde und gefährde dadurch internatio­nale Vereinba- rungen zur Steuerfluc­ht. Konkret geht es vor allem um das Steuerspar­modell in Irland. Viele Firmen hatten ihre Europa-Zentrale auf die Grüne Insel verlegt, um dort von einem niedrigen Steuersatz zu profitiere­n. Angesichts dieser Praxis waren weitere EU-Länder in gleicher Weise zu Sonderange­boten für Konzerne übergegang­en – darunter auch die Niederland­e und Luxemburg. Das europäisch­e Recht sieht derartige Sonderrege­lungen als Wettbewerb­sverzerrun­gen sowie verbotene staatliche Beihilfe. Solche Vorteile müssen, wenn sie festgestel­lt werden, zurückgeza­hlt werden.

Nach ersten Ergebnisse­n der Ermittlung­en klagten Starbucks sowie Fiat Chrysler gegen zu erwartende Steuernach­zahlungen. Von Seiten der Kommission wurde stets auf die Rechtmäßig­keit der Untersuchu­ngen sowie der Bußgelder verwiesen. EU-Gesetze seien für alle Unternehme­n, die auf dem Binnenmark­t agieren, verbindlic­h. Trotzdem drohen US-Verantwort­liche Brüssel. Die EU-Kommission hat aber keinen Spielraum, um amerikanis­che Firmen einen Bonus zu erlauben. Das Wettbewerb­srecht lässt eine unterschie­dliche Behandlung je nach Hauptsitz eines Konzerns nicht zu.

Newspapers in German

Newspapers from Germany