Muss Apple Steuern nachzahlen?
Tricksereien EU erhöht den Druck auf US-Konzerne. Auch Amazon und Starbucks müssen zittern
Brüssel Der Ton zwischen der Brüsseler EU-Kommission und den USFinanzbehörden wird schärfer. Schon seit Monaten ärgert man sich in Washington über die Ermittlungen der europäischen Kartellwächter unter anderem gegen amerikanische Konzerne, die diesseits des Atlantiks mit trickreichen Modellen ihre Steuerlast gedrückt haben.
Die Kaffeehaus-Kette Starbucks zählt ebenso zu den Beschuldigten wie Großversender Amazon und der Computerkonzern Apple, dessen mögliche Rückzahlungen nach einer Schätzung der Investmentbank JPMorgan sogar bis zu 19 Milliarden Dollar betragen könnten.
Zunächst hatte sich US-Finanzminister Jack Lew in einem Brief an Kommissionschef Jean-Claude Juncker Anfang des Jahres beschwert, dass amerikanische Unternehmen unverhältnismäßig ins Visier genommen würden. In dieser Woche nun holte das Washingtoner Finanzministerium zu einem neuen Schlag aus und warf der Brüsseler Kommission, welche die Kartellverfahren führt, vor, sie agiere als übernationale Steuerbehörde und gefährde dadurch internationale Vereinba- rungen zur Steuerflucht. Konkret geht es vor allem um das Steuersparmodell in Irland. Viele Firmen hatten ihre Europa-Zentrale auf die Grüne Insel verlegt, um dort von einem niedrigen Steuersatz zu profitieren. Angesichts dieser Praxis waren weitere EU-Länder in gleicher Weise zu Sonderangeboten für Konzerne übergegangen – darunter auch die Niederlande und Luxemburg. Das europäische Recht sieht derartige Sonderregelungen als Wettbewerbsverzerrungen sowie verbotene staatliche Beihilfe. Solche Vorteile müssen, wenn sie festgestellt werden, zurückgezahlt werden.
Nach ersten Ergebnissen der Ermittlungen klagten Starbucks sowie Fiat Chrysler gegen zu erwartende Steuernachzahlungen. Von Seiten der Kommission wurde stets auf die Rechtmäßigkeit der Untersuchungen sowie der Bußgelder verwiesen. EU-Gesetze seien für alle Unternehmen, die auf dem Binnenmarkt agieren, verbindlich. Trotzdem drohen US-Verantwortliche Brüssel. Die EU-Kommission hat aber keinen Spielraum, um amerikanische Firmen einen Bonus zu erlauben. Das Wettbewerbsrecht lässt eine unterschiedliche Behandlung je nach Hauptsitz eines Konzerns nicht zu.