Kandahar ohne Zuschauer?
Gericht verbietet Tribüne im Ziel
München Beim weltberühmten Kandahar-Rennen wird es in der kommenden Saison im Zielbereich wohl keine Tribünenplätze für die Fans des Ski-Weltcup-Rennens geben. Das Münchner Landgericht gab einem Landwirt aus Garmisch-Partenkirchen recht, der gegen die Errichtung einer solchen Tribüne geklagt hatte.
2007 hatte der Landwirt zwar mit der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen vereinbart, dass sein Grundstück für die Skiabfahrt genutzt werden darf. In einer Zusatzvereinbarung von 2015 setzte er allerdings durch, dass auf seinem Grundstück – im Zielbereich – keine Tribünen aufgebaut werden dürfen. Außerdem muss ihn die Marktgemeinde informieren, wenn sie ihre Rechte an das Organisationskomitee des Weltcups abgibt.
Auf diesen letzten Aspekt stützt sich das Landgericht München in seiner Urteilsbegründung. Denn die Marktgemeinde habe die ihr eingeräumten Rechte nicht in der vereinbarten Weise an das Organisationskomitee übertragen. Der Landwirt wurde auch nicht informiert und es bestünden Zweifel, ob dies je geschehen wäre. Daher sei der Landwirt auch nicht verpflichtet, eine Tribüne zu dulden.