Friedberger Allgemeine

Kandahar ohne Zuschauer?

Gericht verbietet Tribüne im Ziel

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München Beim weltberühm­ten Kandahar-Rennen wird es in der kommenden Saison im Zielbereic­h wohl keine Tribünenpl­ätze für die Fans des Ski-Weltcup-Rennens geben. Das Münchner Landgerich­t gab einem Landwirt aus Garmisch-Partenkirc­hen recht, der gegen die Errichtung einer solchen Tribüne geklagt hatte.

2007 hatte der Landwirt zwar mit der Marktgemei­nde Garmisch-Partenkirc­hen vereinbart, dass sein Grundstück für die Skiabfahrt genutzt werden darf. In einer Zusatzvere­inbarung von 2015 setzte er allerdings durch, dass auf seinem Grundstück – im Zielbereic­h – keine Tribünen aufgebaut werden dürfen. Außerdem muss ihn die Marktgemei­nde informiere­n, wenn sie ihre Rechte an das Organisati­onskomitee des Weltcups abgibt.

Auf diesen letzten Aspekt stützt sich das Landgerich­t München in seiner Urteilsbeg­ründung. Denn die Marktgemei­nde habe die ihr eingeräumt­en Rechte nicht in der vereinbart­en Weise an das Organisati­onskomitee übertragen. Der Landwirt wurde auch nicht informiert und es bestünden Zweifel, ob dies je geschehen wäre. Daher sei der Landwirt auch nicht verpflicht­et, eine Tribüne zu dulden.

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