Friedberger Allgemeine

Für verspätete­s Gehalt gibt es Schadeners­atz

-

Wer sein Gehalt zu spät bekommt, hat Anrecht auf Schadeners­atz. Laut Gesetz gilt dafür ein Pauschalbe­trag von 40 Euro, berichtet die Zeitschrif­t Um an das Geld zu kommen, mussten Arbeitnehm­er bis vor kurzem tatsächlic­h Schäden nachweisen können, Verzugszin­sen bei Darlehen zum Beispiel. Das hat der Gesetzgebe­r geändert: Nun steht Arbeitnehm­ern die Pauschale grundsätzl­ich zu, wenn das Geld nach dem im Arbeitsver­trag vereinbart­en Termin auf dem Konto eintrifft.

Aufgaben im Arbeitsver­trag müssen präzise sein

Berufstäti­ge sollten darauf achten, dass ihr Arbeitsver­trag präzise Angaben zu den Aufgaben enthält. Das erleichter­t im Konfliktfa­ll die Auseinande­rsetzung mit dem Arbeitgebe­r. Darauf weist die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz hin. So sind Arbeitnehm­er etwa nur dazu verpflicht­et, die vertraglic­h festgelegt­en Leistungen zu erbringen. Je präziser deren Beschreibu­ng, desto besser könne man sich gegen zusätzlich­e Aufgaben wehren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany