Schmerzensgeld, wenn der Bus zu stark bremst
Bremst ein Linienbus außergewöhnlich stark, können Fahrgäste auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hoffen, wenn sie sich trotz Festhaltens verletzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 12 U 16/14). Über die Entscheidung berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im konkreten Fall musste ein Busfahrer auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Ein entgegenkommendes Fahrzeug sah er dabei zu spät und legte eine Vollbremsung ein. Dabei wurden drei Fahrgäste von ihren Sitzen gerissen. Ein Mann erlitt einen Oberschenkelhalsbruch. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihm wurden 10 000 Euro zugesprochen.