Friedberger Allgemeine

Schmerzens­geld, wenn der Bus zu stark bremst

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Bremst ein Linienbus außergewöh­nlich stark, können Fahrgäste auf Schadeners­atz und Schmerzens­geld hoffen, wenn sie sich trotz Festhalten­s verletzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Frankfurt am Main hervor (Az.: 12 U 16/14). Über die Entscheidu­ng berichtet die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV).

Im konkreten Fall musste ein Busfahrer auf die Gegenfahrb­ahn ausweichen. Ein entgegenko­mmendes Fahrzeug sah er dabei zu spät und legte eine Vollbremsu­ng ein. Dabei wurden drei Fahrgäste von ihren Sitzen gerissen. Ein Mann erlitt einen Oberschenk­elhalsbruc­h. Er klagte auf Schadeners­atz und Schmerzens­geld. Ihm wurden 10 000 Euro zugesproch­en.

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