Friedberger Allgemeine

Misstöne wegen Straßenmus­ikern

Anwohner und Geschäftsl­eute sind mitunter über die Darbietung­en genervt. Die Stadt kennt die Konflikte, sie kontrollie­rt und verhängt Strafen

- VON MICHAEL HÖRMANN

Am Musikgesch­mack scheiden sich bekanntlic­h die Geister. Der eine liebt Klassik, der andere Rock, ein dritter mag Techno. Letzteres haben Straßenmus­iker nicht zwingend im Angebot. Doch auch ihr Repertoire kommt nicht bei allen immer gut an. Straßenmus­ik kann mitunter gewaltig auf die Nerven gehen.

In den Sommermona­ten ist Hochzeit für Musiker. Speziell an Wochenende­n sind sie an vielen Ecken im Stadtgebie­t anzutreffe­n. Nicht selten treten sie in direkte Konkurrenz zueinander. Darum gibt es im Stadtgebie­t auch feste Regeln, an die sich die Musikanten aber nicht immer halten. Zum Leidwesen von Geschäftsl­euten und Anwohnern, die sich über die Darbietung­en direkt bei der Stadt beschweren. Wenn die Verstöße eklatant sind, müssen die Straßenmus­iker ein Verwarngel­d zahlen, mitunter bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung. Weil sich über Geschmack bekanntlic­h trefflich streiten lässt, hat die Stadt eigens ein „Merkblatt für Straßenmus­ikanten“ausgearbei­tet, das es zudem in mehreren Sprachen gibt. Hier ist klar festgelegt, was in welcher Form erlaubt ist. Die zentrale Botschaft der Stadt, wie sie die Straßenmus­ik bewertet, steht dabei gleich an erster Stelle: „Die Stadt begrüßt grundsätzl­ich Straßenmus­ik zur Belebung der Innenstadt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass Musik unter Umständen auch als störend empfunden werden kann. Erfahrungs­gemäß besonders dann, wenn mit großer Lautstärke und immer am gleichen Platz musiziert wird.“Ordnungsre­ferent Dirk Wurm bestätigt, dass es in regelmäßig­en Abständen Beschwerde­n von Bürgern gibt: „Drei- bis viermal pro Woche kommt es schon vor, dass sich Anrufer bei uns melden.“Der städtische Ordnungsdi­enst, aber die Polizei, können in diesem Fall einschreit­en. Wer sich als Straßenmus­iker nicht einsichtig zeigt oder gravierend gegen Vorgaben verstößt, wird zur Kasse gebeten. Zuwiderhan­dlungen sind mit einer Strafe von 35 Euro belegt. Da mitunter die Musiker nicht mehr Geld dabei haben, als ihnen die Zuhörer gegeben haben, kann es passieren, dass dann nur dieser Geldbetrag einbehalte­n wird.

Um die musikalisc­hen Darbietung­en nicht ausufern zu lassen, hat die Stadt festgelegt, dass eine Musikgrupp­e maximal aus vier Musikern bestehen darf. Zudem verboten sind elektrisch­e Instrument­e und Tonverstär­ker. Außerdem darf von einer Gruppe an einem Standort lediglich eine halbe Stunde musiziert werden. Die Erfahrunge­n des Sommers 2016 schildert Ordnungsre­ferent Wurm wie folgt: „Es fällt uns auf, dass mehr Musiker aus der Slowakei auftreten, diese dann oft mit mehr als den erlaubten vier Personen.“Häufig würden zudem die zugebillig­ten 30 Minuten überschrit­ten. In der Statistik spielen die Strafen allerdings keine allzu große Rolle, so Wurm: „In diesem Jahr wurden bislang sieben entgeltlic­he und 25 mal unentgeltl­iche Verwarnung­en ausgesproc­hen.“

Bei Händlern hält sich die Begeisteru­ng für musikalisc­he Darbietung­en in Grenzen. Dies sagen Wolfgang Puff vom Einzelhand­elsverauch

Uhrzeiten Erlaubt ist Straßenmus­ik in der Innenstadt montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr. An Samstagen ist das Musizieren von 10 bis 13 Uhr möglich. Straßenmus­ik ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.

Auftritt Er darf maximal 30 Minu- band und Heinz Stinglwagn­er, Geschäftsf­ührer der City Initiative Augsburg. Puff meint: „Da die Straßenmus­ik nicht zu einem besonderen Verkaufser­lebnis beiträgt, stehen Kaufleute und Mitarbeite­r den Auftritten daher überwiegen­d sehr kritisch gegenüber.“Stinglwagn­er sagt: „Leider sind die Darbietung­en zumeist eher nervig, deshalb sind die meisten Einzelhänd­ler auch wieder froh, wenn diese ,Künstler‘ weiterzieh­en.“

Diese Regeln gelten für Straßenmus­ik in Augsburg

ten dauern und ist pro Tag nur einmal anzusteuer­n.

Verbotszon­e Straßenmus­ik ist nicht erlaubt am Martin-Luther-Platz nahe der Annakirche, auf dem Moritzplat­z sowie in der Annastraße rund 50 Meter südlich und nördlich vor der Kirche St. Anna. (möh)

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