Misstöne wegen Straßenmusikern
Anwohner und Geschäftsleute sind mitunter über die Darbietungen genervt. Die Stadt kennt die Konflikte, sie kontrolliert und verhängt Strafen
Am Musikgeschmack scheiden sich bekanntlich die Geister. Der eine liebt Klassik, der andere Rock, ein dritter mag Techno. Letzteres haben Straßenmusiker nicht zwingend im Angebot. Doch auch ihr Repertoire kommt nicht bei allen immer gut an. Straßenmusik kann mitunter gewaltig auf die Nerven gehen.
In den Sommermonaten ist Hochzeit für Musiker. Speziell an Wochenenden sind sie an vielen Ecken im Stadtgebiet anzutreffen. Nicht selten treten sie in direkte Konkurrenz zueinander. Darum gibt es im Stadtgebiet auch feste Regeln, an die sich die Musikanten aber nicht immer halten. Zum Leidwesen von Geschäftsleuten und Anwohnern, die sich über die Darbietungen direkt bei der Stadt beschweren. Wenn die Verstöße eklatant sind, müssen die Straßenmusiker ein Verwarngeld zahlen, mitunter bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung. Weil sich über Geschmack bekanntlich trefflich streiten lässt, hat die Stadt eigens ein „Merkblatt für Straßenmusikanten“ausgearbeitet, das es zudem in mehreren Sprachen gibt. Hier ist klar festgelegt, was in welcher Form erlaubt ist. Die zentrale Botschaft der Stadt, wie sie die Straßenmusik bewertet, steht dabei gleich an erster Stelle: „Die Stadt begrüßt grundsätzlich Straßenmusik zur Belebung der Innenstadt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass Musik unter Umständen auch als störend empfunden werden kann. Erfahrungsgemäß besonders dann, wenn mit großer Lautstärke und immer am gleichen Platz musiziert wird.“Ordnungsreferent Dirk Wurm bestätigt, dass es in regelmäßigen Abständen Beschwerden von Bürgern gibt: „Drei- bis viermal pro Woche kommt es schon vor, dass sich Anrufer bei uns melden.“Der städtische Ordnungsdienst, aber die Polizei, können in diesem Fall einschreiten. Wer sich als Straßenmusiker nicht einsichtig zeigt oder gravierend gegen Vorgaben verstößt, wird zur Kasse gebeten. Zuwiderhandlungen sind mit einer Strafe von 35 Euro belegt. Da mitunter die Musiker nicht mehr Geld dabei haben, als ihnen die Zuhörer gegeben haben, kann es passieren, dass dann nur dieser Geldbetrag einbehalten wird.
Um die musikalischen Darbietungen nicht ausufern zu lassen, hat die Stadt festgelegt, dass eine Musikgruppe maximal aus vier Musikern bestehen darf. Zudem verboten sind elektrische Instrumente und Tonverstärker. Außerdem darf von einer Gruppe an einem Standort lediglich eine halbe Stunde musiziert werden. Die Erfahrungen des Sommers 2016 schildert Ordnungsreferent Wurm wie folgt: „Es fällt uns auf, dass mehr Musiker aus der Slowakei auftreten, diese dann oft mit mehr als den erlaubten vier Personen.“Häufig würden zudem die zugebilligten 30 Minuten überschritten. In der Statistik spielen die Strafen allerdings keine allzu große Rolle, so Wurm: „In diesem Jahr wurden bislang sieben entgeltliche und 25 mal unentgeltliche Verwarnungen ausgesprochen.“
Bei Händlern hält sich die Begeisterung für musikalische Darbietungen in Grenzen. Dies sagen Wolfgang Puff vom Einzelhandelsverauch
Uhrzeiten Erlaubt ist Straßenmusik in der Innenstadt montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr. An Samstagen ist das Musizieren von 10 bis 13 Uhr möglich. Straßenmusik ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Auftritt Er darf maximal 30 Minu- band und Heinz Stinglwagner, Geschäftsführer der City Initiative Augsburg. Puff meint: „Da die Straßenmusik nicht zu einem besonderen Verkaufserlebnis beiträgt, stehen Kaufleute und Mitarbeiter den Auftritten daher überwiegend sehr kritisch gegenüber.“Stinglwagner sagt: „Leider sind die Darbietungen zumeist eher nervig, deshalb sind die meisten Einzelhändler auch wieder froh, wenn diese ,Künstler‘ weiterziehen.“
Diese Regeln gelten für Straßenmusik in Augsburg
ten dauern und ist pro Tag nur einmal anzusteuern.
Verbotszone Straßenmusik ist nicht erlaubt am Martin-Luther-Platz nahe der Annakirche, auf dem Moritzplatz sowie in der Annastraße rund 50 Meter südlich und nördlich vor der Kirche St. Anna. (möh)