Prozess um einen Hasskommentar 62-Jähriger forderte „Gaskammer“als Strafe
Augsburg Es ist ein Phänomen, das in den vergangenen Monaten stark zunimmt – aber immer öfter auch Polizei und Justiz auf den Plan ruft: Menschen verwechseln im Internet Meinungsfreiheit mit Hetze, gegen Andersdenkende, Minderheiten, Flüchtlinge. Ein solcher Fall wird kommende Woche auch das Augsburger Amtsgericht beschäftigen. Angeklagt ist ein 62-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg, der sich wegen Volksverhetzung verantworten muss.
Der Mann steht im Verdacht, im Juli 2016 auf dem Online-Auftritt der gegen Asylbewerber gehetzt zu haben. Damals hatte die Redaktion über einen Streit unter Flüchtlingen in einem Asylbewerberheim berichtet. Die Zeitung erlaubt Lesern, Artikel in ihrem Online-Auftritt nach einer Registrierung zu kommentieren. Genau das soll der nun angeklagte Mann getan haben. Unter dem Artikel erschien nämlich am Abend ein Leser-Kommentar, in dem es sinngemäß hieß, solche Asylbewerber gehörten „in die Gaskammer“.
Als die Redaktion auf den HetzKommentar aufmerksam wurde, löschte sie diesen sofort. Ein Leser, der den Hasskommentar ebenfalls gesehen hatte, erstattete deswegen Anzeige. So kam der Fall ins Rollen. Mit einem entsprechenden Gerichtsbeschluss forderten die Ermittler bei der Redaktion die hinterlegten Daten des mutmaßlichen Kommentar-Schreibers an. Am kommenden Dienstag nun steht der Mann vor Gericht. Sollte er schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Geld- oder Freiheitsstrafe.