Trotz Vorstrafen glimpflich davongekommen
Verhandlung Amtsgericht Aichach verurteilt 53-Jährigen, weil er bei Dasing betrunken und ohne Führerschein am Steuer erwischt wurde
Aichach Seine letzte Chance hat ein Selbstständiger jetzt vom Amtsgericht in Aichach bekommen. Gleich zwei Verstöße auf einmal hatte sich der 53-Jährige im Herbst letzten Jahres geleistet. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis war im Oktober mit 1,5 Promille auf der B300 bei Dasing unterwegs gewesen, als die Polizei ihn betrunken und ohne Führerschein in seinem Mercedes aufgehalten hatte.
Im Gerichtssaal erklärte der Baggerfahrer jetzt, dass er zu diesem Zeitpunkt keinen Chauffeur gehabt habe, aber irgendwie wieder nach Hause kommen musste, nachdem er in einer Wirtschaft in Aichach Alkohol getrunken hatte. Seit 2014 lebt der Mann in Deutschland, weil er in seiner Heimat arbeitslos gewesen sei, wie er berichtete. Allerdings war ihm wegen Alkohols am Steuer im November 2015 der Führerschein abgenommen worden. Dazu kam eine Freiheitsstrafe wegen eines Sexualdelikts, die nur zwei Monate vor seiner Trunkenheitsfahrt verhängt worden war. Dieser Verurteilung, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wurde dann auch in den nachfolgenden Plädoyers ein großer Stellenwert eingeräumt.
Dass es wieder zu einer Freiheitsstrafe kommen würde, war für alle Beteiligten im Gerichtssaal klar. Der 53-Jährige gab die Tat auch zu. Nur die Frage der Bewährung musste geklärt werden. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger forderte neben einem 24-monatigen Fahrverbot sechs Monate Freiheitsstrafe, jedoch ohne Bewährung. Nachdem der Angeklagte vorbestraft und während seiner Bewährung betrunken gefahren war, wollte Rüdiger ihm keine günstige Sozialprognose ausstellen.
Verteidiger Florian Wehner plädierte für eine Bewährungsstrafe und betonte, dass sich sein Mandant seines Alkoholproblems bewusst sei und deshalb eine Abstinenzkontrolle und verkehrspsychologische Maßnahmen in Anspruch nehme. Außerdem besuche der 53-Jährige eine Selbsthilfegruppe. Zudem gehe er einer geregelten Tätigkeit nach, weshalb Wehner seinem Mandanten eine positive Sozialprognose ausstellte. Hinzu komme, dass die Verurteilung, wegen der der Angeklagte noch auf Bewährung war, in keinem Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt stehe.
Richter Walter Hell nannte die Maßnahmen, die der Angeklagte freiwillig absolviere, „fast schon bilderbuchmäßig“und verurteilte den 53-Jährigen, der sich einsichtig und geständig gab, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem bekommt der Angeklagte für weitere 24 Monate seinen Führerschein nicht zurück und muss 4000 Euro an eine Suchtberatung in Aichach bezahlen. Hell machte dem Angeklagten klar, dass dies seine letzte Chance sei. Wenn er noch einmal straffällig werden würde, müsse er definitiv mit Gefängnis rechnen.