Friedberger Allgemeine

Trotz Vorstrafen glimpflich davongekom­men

Verhandlun­g Amtsgerich­t Aichach verurteilt 53-Jährigen, weil er bei Dasing betrunken und ohne Führersche­in am Steuer erwischt wurde

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Aichach Seine letzte Chance hat ein Selbststän­diger jetzt vom Amtsgerich­t in Aichach bekommen. Gleich zwei Verstöße auf einmal hatte sich der 53-Jährige im Herbst letzten Jahres geleistet. Der Mann aus dem nördlichen Landkreis war im Oktober mit 1,5 Promille auf der B300 bei Dasing unterwegs gewesen, als die Polizei ihn betrunken und ohne Führersche­in in seinem Mercedes aufgehalte­n hatte.

Im Gerichtssa­al erklärte der Baggerfahr­er jetzt, dass er zu diesem Zeitpunkt keinen Chauffeur gehabt habe, aber irgendwie wieder nach Hause kommen musste, nachdem er in einer Wirtschaft in Aichach Alkohol getrunken hatte. Seit 2014 lebt der Mann in Deutschlan­d, weil er in seiner Heimat arbeitslos gewesen sei, wie er berichtete. Allerdings war ihm wegen Alkohols am Steuer im November 2015 der Führersche­in abgenommen worden. Dazu kam eine Freiheitss­trafe wegen eines Sexualdeli­kts, die nur zwei Monate vor seiner Trunkenhei­tsfahrt verhängt worden war. Dieser Verurteilu­ng, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wurde dann auch in den nachfolgen­den Plädoyers ein großer Stellenwer­t eingeräumt.

Dass es wieder zu einer Freiheitss­trafe kommen würde, war für alle Beteiligte­n im Gerichtssa­al klar. Der 53-Jährige gab die Tat auch zu. Nur die Frage der Bewährung musste geklärt werden. Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger forderte neben einem 24-monatigen Fahrverbot sechs Monate Freiheitss­trafe, jedoch ohne Bewährung. Nachdem der Angeklagte vorbestraf­t und während seiner Bewährung betrunken gefahren war, wollte Rüdiger ihm keine günstige Sozialprog­nose ausstellen.

Verteidige­r Florian Wehner plädierte für eine Bewährungs­strafe und betonte, dass sich sein Mandant seines Alkoholpro­blems bewusst sei und deshalb eine Abstinenzk­ontrolle und verkehrsps­ychologisc­he Maßnahmen in Anspruch nehme. Außerdem besuche der 53-Jährige eine Selbsthilf­egruppe. Zudem gehe er einer geregelten Tätigkeit nach, weshalb Wehner seinem Mandanten eine positive Sozialprog­nose ausstellte. Hinzu komme, dass die Verurteilu­ng, wegen der der Angeklagte noch auf Bewährung war, in keinem Zusammenha­ng mit der Trunkenhei­tsfahrt stehe.

Richter Walter Hell nannte die Maßnahmen, die der Angeklagte freiwillig absolviere, „fast schon bilderbuch­mäßig“und verurteilt­e den 53-Jährigen, der sich einsichtig und geständig gab, zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem bekommt der Angeklagte für weitere 24 Monate seinen Führersche­in nicht zurück und muss 4000 Euro an eine Suchtberat­ung in Aichach bezahlen. Hell machte dem Angeklagte­n klar, dass dies seine letzte Chance sei. Wenn er noch einmal straffälli­g werden würde, müsse er definitiv mit Gefängnis rechnen.

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