Friedberger Allgemeine

Es geht um seine Existenz

Doping Lance Armstrong wieder vor Gericht. Zur Verhandlun­g stehen hundert Millionen Dollar

- Bild: Daniel Barry/dpa

Austin Lance Armstrong muss um seine finanziell­e Existenz bangen. Ein Bundesgeri­cht in Washington hat die von den Anwälten des ExRadprofi­s beantragte Einstellun­g des Prozesses abgelehnt. In der juristisch­en Auseinande­rsetzung, in der das US-Justizmini­sterium und der ehemalige Armstrong-Teamkolleg­e Floyd Landis gegen den einstigen Radsportle­r klagen, geht es um 100 Millionen Dollar (etwa 94,18 Millionen Euro) Regress.

„Die Zielgerade ist für Mister Armstrong erreicht“, erklärte der zufriedene Landis-Anwalt Paul D. Scott. Der 2012 von der US-AntiDoping-Agentur überführte und 2013 geständige Texaner musste in zahlreiche­n Schadeners­atzprozess­en bereits heftig bluten. Er verlor schon über zehn Millionen Dollar. Nach dem Geständnis waren Armstrong sieben Tour-de-France-Siege zwischen 1999 und 2005 aberkannt worden. Zudem ist der ExProfi auf Lebenszeit für sämtliche offizielle­n sportliche­n Aktivitäte­n gesperrt. Die Gesellscha­ft „Tailwind Sports“hatte als Besitzer des Armstrong-Teams von 2000 bis 2004 über 32 Millionen Dollar vom staatliche­n Sponsor US Postal erhalten. 13,5 Millionen sollen auf den Teamkapitä­n Armstrong entfallen sein.

Das Gericht könnte eine Schadeners­atzzahlung über den dreifachen Gesamtbetr­ag, genau 96,801 Millionen, festsetzen. Sechs seiner sieben Toursiege hatte der Angeklagte im US-PostalTrik­ot geholt. Der einstige Seriensieg­er habe gegen die Doping-Richtlinie­n in den Fahrer-Verträgen verstoßen und für einen enormen Imageschad­en gesorgt, argumentie­ren die Kläger. Der 45-Jährige hält dagegen, dass dem Finanzier die Doping-Praktiken im Team sehr wohl bekannt waren und die durch Steuergeld­er finanziert­e US-Post mehr profitiert als gezahlt hätte. Eine Agentur habe errechnet, dass der damalige Werbewert den Gegenwert von 100 Millionen Dollar übertroffe­n habe, behauptete­n die Armstrong-Anwälte. Ein angeblich entstanden­er finanziell­er Schaden sei nicht zu quantifizi­eren „und deshalb wird die Klage scheitern“, erklärte Armstrong-Anwalt Elliot Peters, dessen Mandant in letzter Zeit wieder verstärkt in die Öffentlich­keit drängt. In Podcasts interviewt er Prominente vom Rang des Box-Promoters Bob Arum oder des Ex-Tennis-Stars Chris Evert.

Ex-Teamkolleg­e Landis, 2006 selbst als Doper überführt und als Toursieger entthront, hatte die Klage 2010 eingebrach­t. Die Regierung hatte sich nach Armstrongs öffentlich­keitswirks­amen TV-DopingGest­ändnis bei Oprah Winfrey angeschlos­sen, um die Interessen der geprellten Steuerzahl­er zu vertreten. Whistleblo­wer Landis könnte im Fall einer Armstrong-Verurteilu­ng bis zu einem Viertel der Klagesumme, also fast 25 Millionen Dollar, erhalten.

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