Friedberger Allgemeine

Witwe muss erneute Heirat mitteilen

Sozialgeri­cht: Anspruch auf Witwenrent­e erlischt

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Besitzer von Kampfhunde­n müssen mit einer höheren Hundesteue­r rechnen als Halter anderer Hunderasse­n. Die höhere Summe sei rechtlich nicht zu beanstande­n, entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az.: 6 A 10616/16.OVG). In dem verhandelt­en Fall hatte ein Kampfhundb­esitzer vor dem OVG geklagt. Der Mann muss für seinen Staffordsh­ire Bullterrie­r jedes Jahr 1000 Euro an die Gemeinde zahlen, während Hunde anderer Rassen jährlich nur 60 Euro kosten. Die Steuer habe für ihn eine „erdrosseln­de Wirkung“. Das Gericht entgegnete, eine jährliche Steuer von 1000 Euro mache das Halten eines Kampfhunde­s nicht unmöglich. Eine „erdrosseln­de Wirkung“dieser Summe könne es nur geben, wenn sie die Haltungsko­sten deutlich überstiege. Diese lägen aber ebenfalls bei mindestens 800 Euro pro Jahr. tmn Bei Alkoholfah­rten im Straßenver­kehr kann nicht nur der Führersche­in in Gefahr sein. Wie der Automobilc­lub Kraftfahre­r-Schutz (KS) mitteilt, kann beispielsw­eise auch ein Waffen- oder Pilotensch­ein entzogen werden. „Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an“, sagt Thomas Achelis vom KS. „Es geht um die Zuverlässi­gkeit der betreffend­en Person.“So tauschen sich etwa das Luftfahrtb­undesamt und das Kraftfahrt­bundesamt aus – ein zeitweises Ruhen oder ein kompletter Entzug der Fluglizenz kann so das Resultat eines Alkoholdel­ikts sein. tmn Eine Witwen- oder Witwerrent­e bekommen nur Menschen, deren Familienst­and tatsächlic­h „verwitwet“lautet. Keine Möglichkei­t ist es, ein zweites Mal zu heiraten und trotzdem die Witwenrent­e weiter zu beziehen. Ein Landessozi­algericht hat das jetzt klargestel­lt. Wer nach dem Tod seines Ehepartner­s eine Witwenrent­e bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenvers­icherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrent­e erlischt in diesem Fall. Das zeigt ein Urteil des Landessozi­algerichte­s BadenWürtt­emberg in Stuttgart (Az.: L 13 R 923/16). Darin wurde eine 76-Jährige dazu verpflicht­et, rund 71 000 Euro Witwenrent­e zurückzuza­hlen. Im verhandelt­en Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrent­e beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenvers­icherung zwar bewilligt – gleichzeit­ig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirken­d keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefä­hrte habe sie aber mit Flugticket­s nach Las Vegas überrascht – und dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegange­n, dass die Ehe ein Urlaubsspa­ß und in Deutschlan­d nicht rechtsgült­ig sei, hieß es beim Gericht. Das Sozialgeri­cht in Stuttgart gab der Seniorin zwar zunächst recht, doch das Landessozi­algericht hob diese Entscheidu­ng auf. Der Frau hätte einleuchte­n müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe zum Beispiel Gebühren zahlen und Angaben zum Familienst­and machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab – schließlic­h habe sie sogar die Sterbeurku­nde ihres ersten Ehemannes mitgenomme­n.

Gefahr für Waffensche­in und Fluglizenz

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Foto: Monique Wüstenhage­n Mitarbeite­r haben einen Rechtsansp­ruch auf ein Arbeitszeu­gnis, wenn sie das Unternehme­n verlassen. Über zogene Formulieru­ngen haben darin nichts zu suchen.
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Foto: Jörg Lange Wer eine Witwenrent­e bezieht, muss die Heirat der Rentenvers­i cherung melden.

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