Witwe muss erneute Heirat mitteilen
Sozialgericht: Anspruch auf Witwenrente erlischt
Besitzer von Kampfhunden müssen mit einer höheren Hundesteuer rechnen als Halter anderer Hunderassen. Die höhere Summe sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz (Az.: 6 A 10616/16.OVG). In dem verhandelten Fall hatte ein Kampfhundbesitzer vor dem OVG geklagt. Der Mann muss für seinen Staffordshire Bullterrier jedes Jahr 1000 Euro an die Gemeinde zahlen, während Hunde anderer Rassen jährlich nur 60 Euro kosten. Die Steuer habe für ihn eine „erdrosselnde Wirkung“. Das Gericht entgegnete, eine jährliche Steuer von 1000 Euro mache das Halten eines Kampfhundes nicht unmöglich. Eine „erdrosselnde Wirkung“dieser Summe könne es nur geben, wenn sie die Haltungskosten deutlich überstiege. Diese lägen aber ebenfalls bei mindestens 800 Euro pro Jahr. tmn Bei Alkoholfahrten im Straßenverkehr kann nicht nur der Führerschein in Gefahr sein. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, kann beispielsweise auch ein Waffen- oder Pilotenschein entzogen werden. „Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an“, sagt Thomas Achelis vom KS. „Es geht um die Zuverlässigkeit der betreffenden Person.“So tauschen sich etwa das Luftfahrtbundesamt und das Kraftfahrtbundesamt aus – ein zeitweises Ruhen oder ein kompletter Entzug der Fluglizenz kann so das Resultat eines Alkoholdelikts sein. tmn Eine Witwen- oder Witwerrente bekommen nur Menschen, deren Familienstand tatsächlich „verwitwet“lautet. Keine Möglichkeit ist es, ein zweites Mal zu heiraten und trotzdem die Witwenrente weiter zu beziehen. Ein Landessozialgericht hat das jetzt klargestellt. Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwenrente bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenversicherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrente erlischt in diesem Fall. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichtes BadenWürttemberg in Stuttgart (Az.: L 13 R 923/16). Darin wurde eine 76-Jährige dazu verpflichtet, rund 71 000 Euro Witwenrente zurückzuzahlen. Im verhandelten Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenversicherung zwar bewilligt – gleichzeitig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie aber mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht – und dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe ein Urlaubsspaß und in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht. Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Seniorin zwar zunächst recht, doch das Landessozialgericht hob diese Entscheidung auf. Der Frau hätte einleuchten müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe zum Beispiel Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab – schließlich habe sie sogar die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.
Gefahr für Waffenschein und Fluglizenz