Widerspricht der Baumschutzverordnung
Zum Artikel „Stadt greift Bahn wegen gefällter Bäume an“vom 24. Februar: Die Aussagen zu den gefällten Bäumen am Theater von Umweltreferent Erben, dass die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung deshalb erteilt habe, weil das Bauprojekt die Fällung erlaube, und von OB Gribl, dass die Bäume nun einmal in einem unmittelbaren Baubereich standen, sind haarsträubend und zeugen von keinerlei Umweltbewusstsein, sondern widersprechen der von der Stadt erlassenen Baumschutzverordnung! Sie sind schließlich ein Freibrief für jegliche Bauvorhaben. Dann kann man die Baumschutzverordnung gleich aufheben. Oder gilt für fragwürdige städtische Baumaßnahmen anderes Recht, nämlich das, was man sich selbst herausnimmt? Eduard Kobold, Augsburg
Wer hat das Gutachten veranlasst?
Zum Artikel „Wie es den Augsburger Bäumen geht“vom 6. Februar: Kann die zuständige Stelle in der Stadt Augsburg mitteilen, wer das Gutachten über die Bäume in der Butzstraße veranlasst hat: der Grundbesitzer oder die Stadt Augsburg?
Sollte es der Grundbesitzer sein, warum wurde dann sicherheitshalber kein Gegengutachten vonseiten der Stadt von einem unabhängigen Gutachter erstellt? Manfred Kugler, Augsburg
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