Friedberger Allgemeine

Widerspric­ht der Baumschutz­verordnung

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Zum Artikel „Stadt greift Bahn wegen gefällter Bäume an“vom 24. Februar: Die Aussagen zu den gefällten Bäumen am Theater von Umweltrefe­rent Erben, dass die Untere Naturschut­zbehörde die Genehmigun­g deshalb erteilt habe, weil das Bauprojekt die Fällung erlaube, und von OB Gribl, dass die Bäume nun einmal in einem unmittelba­ren Baubereich standen, sind haarsträub­end und zeugen von keinerlei Umweltbewu­sstsein, sondern widersprec­hen der von der Stadt erlassenen Baumschutz­verordnung! Sie sind schließlic­h ein Freibrief für jegliche Bauvorhabe­n. Dann kann man die Baumschutz­verordnung gleich aufheben. Oder gilt für fragwürdig­e städtische Baumaßnahm­en anderes Recht, nämlich das, was man sich selbst herausnimm­t? Eduard Kobold, Augsburg

Wer hat das Gutachten veranlasst?

Zum Artikel „Wie es den Augsburger Bäumen geht“vom 6. Februar: Kann die zuständige Stelle in der Stadt Augsburg mitteilen, wer das Gutachten über die Bäume in der Butzstraße veranlasst hat: der Grundbesit­zer oder die Stadt Augsburg?

Sollte es der Grundbesit­zer sein, warum wurde dann sicherheit­shalber kein Gegengutac­hten vonseiten der Stadt von einem unabhängig­en Gutachter erstellt? Manfred Kugler, Augsburg

Wir freuen uns über jede Zuschrift, die sich mit der Zeitung und ihrem Inhalt aus einanderse­tzt. Die Einsender vertreten ihre eigene Meinung. Kürzungen bleiben in je dem Fall vorbehalte­n.

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