Unbefristete Haft für Gefährder
Bayern plant Änderung im Landesgesetz
München Bayern will sogenannte Gefährder auf unbestimmte Zeit in vorbeugende Haft nehmen können. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz wegfallen soll. Richter könnten dann auf Antrag der Polizei beliebig lange Haft für Menschen anordnen, die noch keine Straftat begangen haben, von denen aber eine Gefahr ausgeht. Die geplante Änderung ist Teil des Anti-Terror-Pakets.
Die Polizeigesetze aller Bundesländer beinhalten bereits Regelungen, nach denen eine Präventivhaft verhängt werden kann. Allerdings ist sie in den allermeisten Fällen auf wenige Tage begrenzt. Manche Länder erlauben nur zwei oder vier Tage. Bayern und Baden-Württemberg bisher zwei Wochen. Künftig sollen Richter den sogenannten Unterbindungsgewahrsam auf unbestimmte Zeit anordnen können. Einer Bundesvorschrift zufolge darf eine solche Haft bei erstmaliger Anordnung allerdings höchstens ein Jahr dauern.
Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, vertraue man auf den einzelnen Richter, heißt es aus dem Innenministerium, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat. Sprecher Stefan Frey sagte, dass ein Richter im Regelfall Haftzeiten von wenigen Wochen anordnen würden. Als Beispiel nannte er das Oktoberfest. Wenn befürchtet werde, jemand plane dort ein Attentat, könnte der Verdächtige für die Zeit der Wiesn inhaftiert werden. Wer als Gefährder gilt, ist jedoch gesetzlich nicht exakt beschrieben. Das Polizeiaufgabengesetz nennt als Beispiel, dass bei jemandem „Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände aufgefunden werden, die ersichtlich zur Tatbegehung bestimmt sind oder erfahrungsgemäß bei derartigen Taten verwendet werden“. SPD und Grüne bewerten die Pläne zu einer Verlängerung der Vorbeugehaft als Verstoß gegen die Verfassung. »Kommentar