Friedberger Allgemeine

Aus Liebe wurde ein 23 Jähriger zum Betrüger

Der Kölner wollte zur Freundin nach Augsburg, konnte aber die Bustickets nicht zahlen. Da griff er zu einem Trick

- VON KLAUS UTZNI

Er wohnte in Köln, sie 520 Kilometer entfernt in Augsburg. Bei einem Besuch seiner Eltern in der Fuggerstad­t hatte er sich Hals über Kopf in die junge Frau verliebt – und wollte sie möglichst oft treffen, fuhr fast jede Woche mit dem Fernbus zu seiner Liebsten. Doch irgendwann ging dem 23-Jährigen das Geld aus. Und so wurde er zum Betrüger. Er orderte via Internet Online-Tickets, gab aber fremde Namen und Kontonumme­rn zum Abbuchen an. Nach der 42. Reise in den Süden fiel der Schwindel auf. Jetzt wurde dem Viel-Busfahrer vor Gericht der Prozess gemacht – mit einem Urteil, das einem Happy-End der Liebesgesc­hichte nicht im Weg steht.

Der aus dem Irak stammende Mann, der im Rahmen der Familienzu­sammenführ­ung seinem geflüchtet­en Vater nach Deutschlan­d nachgereis­t war, geriet wegen Drogen auf die schiefe Bahn, wurde mehrmals verurteilt. Zuletzt saß er 14 Monate in Haft. „Danach wollte ich ein neues Leben beginnen“, erzählt der 23-Jährige dem Schöffenge­richt unter Vorsitz von Stefan Lenzenhube­r. Der Mann begab sich in eine Suchtklini­k bei Köln, wurde wieder rückfällig, beging erneut Diebstähle. Dann traf er die junge Augsburger­in und sein Leben änderte sich.

Obwohl ihm seine Freundin anbot, ihm die Bustickets für die Reisen zu bezahlen, verfiel er auf die Betrugsmas­che. Sein Anwalt Frank Thaler im Prozess: „Als Iraker war er zu stolz, von einer Frau finanziell abhängig zu sein.“Der Trick, über das Internet Fahrkarten zu buchen und fremde Kontonumme­rn anzugeben, die er sich von irgendwelc­hen Firmenwebs­eiten besorgte, flog später aus einem einfachen Grund auf: Er hatte die Tickets anfangs unter seinem wahren Namen gebucht.

Aus dem „zarten Band der Liebe“(Anwalt Thaler) hat sich nun eine feste Beziehung entwickelt. Der Angeklagte sei clean, habe den Schaden wiedergutg­emacht, habe eine feste Arbeitsste­lle, lebe mit seiner Freundin zusammen und wolle mit ihr eine Familie gründen. „Sein Leben ist in trockenen Tüchern, er hat eine extrem positive Sozialprog­nose“, sah der Verteidige­r die Voraussetz­ung für eine Bewährungs­strafe erfüllt. Das Problem für den Angeklagte­n ist aber dies: die vielen Vorstrafen, eine aus dem vergangene­n Jahr stammende weitere Strafe und die hohe Zahl von einzelnen Betrugstat­en, auf die Staatsanwä­ltin Andrea Hobert hinwies.

Das Gericht gab dem Angeklagte­n dennoch „eine letzte Chance“, wie es Richter Lenzenhube­r ausdrückte, und verhängte eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren. Als Auflage muss der 23-Jährige 1000 Euro an eine Behinderte­nwerkstatt zahlen.

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