Friedberger Allgemeine

Lebenslang für Mörder von Eching?

Er tötete seine Ex und seinen Sohn. Urteil fällt am Donnerstag

- VON STEPHANIE MILLONIG

Augsburg Der Doppelmörd­er von Eching muss zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt werden. Darin waren sich am Dienstag Staatsanwa­ltschaft, Nebenklage­vertreter und Verteidige­r einig, als der Prozess gegen den 52-jährigen Mann am Landgerich­t Augsburg fortgesetz­t wurde. Er hat zugegeben, am 17. August in Eching am Ammersee seine Ex-Freundin und seinen siebenjähr­igen Sohn erwürgt zu haben.

Ob der Mann nach 15 Jahren im Gefängnis bei guter Führung wieder freikommen kann, hängt davon ab, ob das Gericht am morgigen Donnerstag bei der Urteilsver­kündung auf Schwere der Schuld erkennt. In dieser Hinsicht macht es einen Unterschie­d, ob beide Tötungsdel­ikte als Mord gewertet werden oder im Falle der Frau von einem Totschlag im Affekt ausgegange­n wird.

Der Angeklagte erfuhr Anfang August, dass seine Ex-Freundin mit einem neuen Partner zusammenle­ben will. Einige Tage später kommt es zu einem kurzen Wortgefech­t, er erwürgt die Frau, tötet den schlafende­n Sohn und versucht danach, auch sich selbst umzubringe­n.

Rechtsmedi­ziner Professor Dr. Matthias Graw bestätigte gestern am Landgerich­t, dass sich die Tat so zugetragen haben kann. Psychiater Dr. Richard Gruber kann eine Affekthand­lung nicht ausschließ­en. Es habe sich um eine Beziehung gehandelt, die von Kommunikat­ionsdefizi­ten geprägt war. Vor allem die Frage der gemeinsame­n Zukunft sei in der Beziehung nie ernsthaft erörtert worden. Gruber spricht von einer „ausgesproc­henen Ambivalenz auf beiden Seiten“.

Verteidige­r Andreas Mariassy geht davon aus, dass in der Tatnacht bei dem Angeklagte­n alle Sicherunge­n durchgebra­nnt sind, in der Angst, sein Sohn werde ihm entzogen. Von der Person, die ihm in diesem Moment vor ihm stand. Bei der Tötung der Frau habe es sich um Totschlag gehandelt. Das Kind wurde auch nach Auffassung der Verteidigu­ng ermordet.

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