Friedberger Allgemeine

Mietnomade muss ins Gefängnis

48-Jähriger gaukelt Vermietern in Augsburg und Stadtberge­n vor, ein hohes Gehalt zu beziehen. Aber dann zahlt er monatelang nicht. Wie er seine Taten im Prozess vor dem Amtsgerich­t erklärte

- VON JAN KANDZORA

Augsburg/Stadtberge­n Es war im Juli 2015, als Thomas K.* bei einem Augsburger Ehepaar vorstellig wurde, um einen Mietvertra­g abzuschlie­ßen. Vier Zimmer in Pfersee, 1035 Euro im Monat. Kein Problem für ihn, machte K. in der Selbstausk­unft klar. Immerhin war er angestellt­er Verkaufsle­iter und bezog ein üppiges Gehalt von 7000 Euro netto. Er bekam die Wohnung, doch die Miete prellte er, monatelang.

Seine Geschichte hatte nicht gestimmt, der vermeintli­che Verkaufsle­iter war keiner. Es stimmte auch nicht, was er einer Frau im März 2016 erzählte, die einen Mieter für eine Wohnung in Stadtberge­n suchte. Drei Zimmer, 830 Euro. Er sei bayernweit­er Vertriebsl­eiter bei einer Vermarktun­gsfirma, gaukelte er der Frau vor; er erhalte monatlich 4500 Euro netto. Gehaltsabr­echnung und einen Kontoauszu­g legte er der Frau vor: Beides war gefälscht. Im Mai zog Thomas K. ein, die erste Miete zahlte er noch, danach nicht mehr, auch in diesem Fall monatelang nicht. Schließlic­h zog er weiter.

Im November mietete er dann eine weitere Wohnung in Stadtberge­n an. Vier Zimmer, 1250 Euro. In diesem Fall gab sich der Interessen­t als Gebietslei­ter mit einem Monatsgeha­lt von 5000 Euro netto aus. Und wieder zahlte er nicht.

Es kam einiges zusammen. Drei Fälle von Betrug listet die Staatsanwa­ltschaft Augsburg beim Prozess im Amtsgerich­t auf, dazu Urkundenfä­lschung wegen der Gehaltsabr­echnung und des Kontoauszu­gs.

Thomas K., 48 Jahre alt, ist eigentlich freier Handelsver­treter. Kein Verkaufsle­iter, kein Vertriebsl­eiter, kein Gebietslei­ter. Er sitzt bereits in Haft, da er die Bewährungs­auflagen einer vorigen Verurteilu­ng nicht erfüllte. Er ist mehrfach vorbestraf­t – wegen Betrugs, Diebstahls, Urkundenfä­lschung. Während der Anklagever­lesung vergräbt er seinen Kopf in den Händen. Wie erklärt er seine Taten? Das, sagt er mit zitternder Stimme, sei eine lange Geschichte. Er habe unter permanente­m Druck gestanden, persönlich­e Probleme gehabt. Seit er im Gefängnis sitze, habe er vieles aufgearbei­tet. Er gibt alles zu, doch seine Schilderun­g bleibt vage. Mehrfach betont er, dass es ihm leidtue und er sich bei allen, die er geschädigt habe, entschuldi­gen wolle. Der finanziell­e Schaden, den er bei den Vermietern hinterließ, da er keine Miete zahlte, ist nicht klein. 8400 Euro in einem Fall, 3300 im anderen.

Für Thomas K. kommt es nun ziemlich dicke. Auch, da der Angeklagte ein „Bewährungs­versager“, ist, wie es sein Anwalt Wolfgang Polster formuliert. Eine Bewährungs­strafe, sagt Richterin Ulrike Ebel-Scheufele, komme nicht mehr in Betracht. Im ersten Fall wird eine frühere Verurteilu­ng einbezogen, hier wird Thomas R. wegen Betrugs zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Für die beiden anderen Taten erhält der Angeklagte eine weitere Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten, wegen Betrugs in zwei Fällen und Urkundenfä­lschung.

Das Gericht bleibt damit etwas unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft, die einmal auf ein Jahr und sieben Monate und einmal auf ein Jahr und vier Monate plädierte. Verteidige­r Wolfgang Polster forderte ein Jahr und drei Monate und für die beiden anderen Fälle elf Monate Haft für seinen Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Er hatte persönlich­e Probleme, stand unter permanente­m Druck

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