Mietnomade muss ins Gefängnis
48-Jähriger gaukelt Vermietern in Augsburg und Stadtbergen vor, ein hohes Gehalt zu beziehen. Aber dann zahlt er monatelang nicht. Wie er seine Taten im Prozess vor dem Amtsgericht erklärte
Augsburg/Stadtbergen Es war im Juli 2015, als Thomas K.* bei einem Augsburger Ehepaar vorstellig wurde, um einen Mietvertrag abzuschließen. Vier Zimmer in Pfersee, 1035 Euro im Monat. Kein Problem für ihn, machte K. in der Selbstauskunft klar. Immerhin war er angestellter Verkaufsleiter und bezog ein üppiges Gehalt von 7000 Euro netto. Er bekam die Wohnung, doch die Miete prellte er, monatelang.
Seine Geschichte hatte nicht gestimmt, der vermeintliche Verkaufsleiter war keiner. Es stimmte auch nicht, was er einer Frau im März 2016 erzählte, die einen Mieter für eine Wohnung in Stadtbergen suchte. Drei Zimmer, 830 Euro. Er sei bayernweiter Vertriebsleiter bei einer Vermarktungsfirma, gaukelte er der Frau vor; er erhalte monatlich 4500 Euro netto. Gehaltsabrechnung und einen Kontoauszug legte er der Frau vor: Beides war gefälscht. Im Mai zog Thomas K. ein, die erste Miete zahlte er noch, danach nicht mehr, auch in diesem Fall monatelang nicht. Schließlich zog er weiter.
Im November mietete er dann eine weitere Wohnung in Stadtbergen an. Vier Zimmer, 1250 Euro. In diesem Fall gab sich der Interessent als Gebietsleiter mit einem Monatsgehalt von 5000 Euro netto aus. Und wieder zahlte er nicht.
Es kam einiges zusammen. Drei Fälle von Betrug listet die Staatsanwaltschaft Augsburg beim Prozess im Amtsgericht auf, dazu Urkundenfälschung wegen der Gehaltsabrechnung und des Kontoauszugs.
Thomas K., 48 Jahre alt, ist eigentlich freier Handelsvertreter. Kein Verkaufsleiter, kein Vertriebsleiter, kein Gebietsleiter. Er sitzt bereits in Haft, da er die Bewährungsauflagen einer vorigen Verurteilung nicht erfüllte. Er ist mehrfach vorbestraft – wegen Betrugs, Diebstahls, Urkundenfälschung. Während der Anklageverlesung vergräbt er seinen Kopf in den Händen. Wie erklärt er seine Taten? Das, sagt er mit zitternder Stimme, sei eine lange Geschichte. Er habe unter permanentem Druck gestanden, persönliche Probleme gehabt. Seit er im Gefängnis sitze, habe er vieles aufgearbeitet. Er gibt alles zu, doch seine Schilderung bleibt vage. Mehrfach betont er, dass es ihm leidtue und er sich bei allen, die er geschädigt habe, entschuldigen wolle. Der finanzielle Schaden, den er bei den Vermietern hinterließ, da er keine Miete zahlte, ist nicht klein. 8400 Euro in einem Fall, 3300 im anderen.
Für Thomas K. kommt es nun ziemlich dicke. Auch, da der Angeklagte ein „Bewährungsversager“, ist, wie es sein Anwalt Wolfgang Polster formuliert. Eine Bewährungsstrafe, sagt Richterin Ulrike Ebel-Scheufele, komme nicht mehr in Betracht. Im ersten Fall wird eine frühere Verurteilung einbezogen, hier wird Thomas R. wegen Betrugs zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Für die beiden anderen Taten erhält der Angeklagte eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, wegen Betrugs in zwei Fällen und Urkundenfälschung.
Das Gericht bleibt damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die einmal auf ein Jahr und sieben Monate und einmal auf ein Jahr und vier Monate plädierte. Verteidiger Wolfgang Polster forderte ein Jahr und drei Monate und für die beiden anderen Fälle elf Monate Haft für seinen Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Er hatte persönliche Probleme, stand unter permanentem Druck