Täter von Mering geht in Revision
Verurteilter Vergewaltiger akzeptiert Urteil nicht
Mering Schwere Momente musste das Meringer Vergewaltigungsopfer beim Prozess vor dem Bamberger Landgericht durchstehen. Mit dem Urteil vor zwei Wochen schien diese Belastungsprobe ausgestanden. Doch nun hat der verurteilte Täter Revision eingelegt.
Der Asylbewerber aus Tunesien, Rami F., war zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden mit dem Vorbehalt einer nachträglich angeordneten Sicherheitsverwahrung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2015 das damals 16-jährige Mädchen am Bahnhaltepunkt St. Afra in Mering vergewaltigt hatte. Einen Tag zuvor hatte er in Mittelfranken versucht, eine Auszubildende zu vergewaltigen. Als er 2016 in der Nähe von Forchheim eine weitere junge Frau vergewaltigen wollte, wurde er von der Polizei gefasst.
Im Prozess hatte der 26-Jährige die Taten eingeräumt. Ein Gutachter bescheinigte ihm eine „dissoziale Persönlichkeitsstörung“. Der Tunesier sei ein entwurzelter Mensch ohne Werte und über zehn Jahre isoliert durch Europa gereist. Der Gutachter sah daher bei Rami F. eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er wieder schwere Straftaten begehen könnte.
Bis für seine Opfer Gewissheit herrscht, kann nun noch einige Zeit vergehen. Wie der Bamberger Landgerichtssprecher Alexander Baum erklärt, hat der Verurteilte Revision eingelegt. Die Begründung lag dem Sprecher noch nicht vor, diese wird erfahrungsgemäß nachgereicht. Anders als bei einer Berufung wird in der Revision das Verfahren aber nicht inhaltlich neu aufgerollt. Vielmehr werde formal geprüft, ob beispielsweise die Schlüsse, die das Gericht gezogen hat, korrekt sind, erklärt Baum. Dass die Opfer noch einmal aussagen müssen, sei daher eher unwahrscheinlich. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. „Bis der Vorgang bei uns landet, können gut und gerne vier bis sechs Monate vergehen“, sagt BGH-Sprecherin Angela Haasters.