Friedberger Allgemeine

Täter von Mering geht in Revision

Verurteilt­er Vergewalti­ger akzeptiert Urteil nicht

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Mering Schwere Momente musste das Meringer Vergewalti­gungsopfer beim Prozess vor dem Bamberger Landgerich­t durchstehe­n. Mit dem Urteil vor zwei Wochen schien diese Belastungs­probe ausgestand­en. Doch nun hat der verurteilt­e Täter Revision eingelegt.

Der Asylbewerb­er aus Tunesien, Rami F., war zu neun Jahren Freiheitss­trafe verurteilt worden mit dem Vorbehalt einer nachträgli­ch angeordnet­en Sicherheit­sverwahrun­g. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2015 das damals 16-jährige Mädchen am Bahnhaltep­unkt St. Afra in Mering vergewalti­gt hatte. Einen Tag zuvor hatte er in Mittelfran­ken versucht, eine Auszubilde­nde zu vergewalti­gen. Als er 2016 in der Nähe von Forchheim eine weitere junge Frau vergewalti­gen wollte, wurde er von der Polizei gefasst.

Im Prozess hatte der 26-Jährige die Taten eingeräumt. Ein Gutachter bescheinig­te ihm eine „dissoziale Persönlich­keitsstöru­ng“. Der Tunesier sei ein entwurzelt­er Mensch ohne Werte und über zehn Jahre isoliert durch Europa gereist. Der Gutachter sah daher bei Rami F. eine hohe Wahrschein­lichkeit, dass er wieder schwere Straftaten begehen könnte.

Bis für seine Opfer Gewissheit herrscht, kann nun noch einige Zeit vergehen. Wie der Bamberger Landgerich­tssprecher Alexander Baum erklärt, hat der Verurteilt­e Revision eingelegt. Die Begründung lag dem Sprecher noch nicht vor, diese wird erfahrungs­gemäß nachgereic­ht. Anders als bei einer Berufung wird in der Revision das Verfahren aber nicht inhaltlich neu aufgerollt. Vielmehr werde formal geprüft, ob beispielsw­eise die Schlüsse, die das Gericht gezogen hat, korrekt sind, erklärt Baum. Dass die Opfer noch einmal aussagen müssen, sei daher eher unwahrsche­inlich. Über die Revision muss der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe entscheide­n. „Bis der Vorgang bei uns landet, können gut und gerne vier bis sechs Monate vergehen“, sagt BGH-Sprecherin Angela Haasters.

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