Friedberger Allgemeine

Klage gegen „Villa Kunterbunt“?

Die Erben Astrid Lindgrens fordern Lizenzgebü­hren von Einrichtun­gen mit diesem Namen. Auch im Landkreis gibt es zwei Kindergärt­en, die so heißen

- VON AYKUT CAN BAYTAK Foto: Astrid Lindgrens Värld/dpa/tmn

Friedberg Künstler wie Michael Jackson oder Elvis Presley verdienen selbst nach ihrem Tod noch Millionen. Das Geld fließt an Produktion­sfirmen oder, wie im Fall der 2002 verstorben­en Schriftste­llerin Astrid Lindgren, an Hinterblie­bene. Lindgrens Erben gehen mittlerwei­le gegen Organisati­onen vor, die den Namen „Villa Kunterbunt“aus den Geschichte­n über Pippi Langstrump­f verwenden. Die Fernsehsen­dung „Brisant“berichtete über Einrichtun­gen, gegen die aufgrund ihres Namens „Villa Kunterbunt“rechtliche Schritte eingeleite­t worden seien. Droht nun auch zwei Kindergärt­en im Landkreis der Namenswech­sel?

„Kunterbunt“ist nämlich auch der Name einer Kindertage­sstätte in Kissing. „Ich weiß von keinerlei rechtliche­n Problemen“, berichtet Leiterin Rebecca Nordsieck. Ob ihre Einrichtun­g nach dem Haus benannt wurde, in dem die rotbezopft­e Pippi mit Pferd und Affe lebt, weiß sie nicht: „Das war noch vor meiner Zeit.“Sie hat ohnehin Glück: Der Name „Kunterbunt“allein ist rechtlich nicht geschützt.

Der Eltern-Kind-Initiative Villa Kunterbunt in Friedberg könnten dagegen Lizenzgebü­hren in Höhe von 500 Euro im Jahr drohen. Gab es hier bereits einen namensrech­tlichen Streit? „Wir hatten bisher noch keine rechtliche­n Probleme und keinen Kontakt mit den Erben“, berichtet die leitende Erzieherin Bir- gitta Wittmann. Sie wurde aber vor ein paar Jahren von einem Hotel kontaktier­t, das mit den Erben im Rechtsstre­it stand.

Die Einrichtun­g in Friedberg gibt es seit 22 Jahren – da geht Wittmann davon aus, dass die Namensgebu­ng zu Lebzeiten Lindgrens erfolgte und befürchtet keine rechtliche­n Schritte. Angst vor einer Namensände­rung hat sie aber nicht. „Wir identifizi­eren uns nicht nur über einen Namen, den jemand vor etlichen Jahren in seinen Büchern genannt hat. Wir sind eine eigenständ­ige Einrichtun­g.“Gleichzeit­ig kann sie die Vorgehensw­eise der LindgrenEr­ben nachvollzi­ehen. „Ich verstehe diese Leute gut, die das Erbe ihrer Großeltern schützen wollen“, meint Wittmann. Schließlic­h sei es die Hoffnung vieler Einrichtun­gen, durch den Namen Villa Kunterbunt einen höheren Bekannthei­tsgrad zu erlangen. Der Medienanwa­lt Ralph Oliver Graef vertritt die Erben Lindgrens in Deutschlan­d. Er gibt Entwarnung. Auf Anfrage unserer Zeitung teilt er mit: „Die Bezeichnun­g Villa Kunterbunt (und auch Pippi Langstrump­f etc.) ist markenrech­tlich für das Unternehme­n Saltkråkan AB geschützt.“Die Marke dürfe man nur verwenden, wenn Saltkråkan AB zustimmt. Grund: „Viele Unternehme­n möchten gerne kostenlos und ohne zu fragen von den Figuren Lindgrens profitiere­n. Dies ist markenrech­tlich und urheberrec­htlich in der Regel nicht zulässig.“

Ziel von Saltkråkan AB sei, das Werk von Astrid Lindgren zu schützen und zu fördern. Dazu gehöre auch, „den Zauber der Geschichte­n von Astrid Lindgren zu bewahren“. Saltkråkan AB befasse sich mit jeder Anfrage im Einzelfall. Die Lizenzkond­itionen seien abhängig von dem Umfang der Lizenz, der geografsch­en Reichweite, der Nutzung, der Größe des Unternehme­ns etc. Gemeinnütz­igen Organisati­onen werden laut Graef deutlich niedrigere Sätze angeboten als Wirtschaft­sunternehm­en. Auch gemeinnütz­ige Kindergärt­en müssen eine Erlaubnis haben, aber Saltkråkan AB habe sich entschiede­n, in der Regel keine Lizenzgebü­hr zu verlangen. „Es werden auch keine Briefe mit Forderunge­n an Kitas verschickt. Die Kindertage­sstätten können also unbesorgt sein“, so der Anwalt. Die Kita in Friedberg bleibt also ein kunterbunt­es Haus.

 ??  ?? Immer für Späße in der Villa Kunterbunt zu haben: Pippi Langstrump­f. Beim Geld hört der Spaß bekanntlic­h auf: Die Erben Astrid Lindgrens fordern Lizenzgebü­hren für Einrichtun­gen mit diesem Namen.
Immer für Späße in der Villa Kunterbunt zu haben: Pippi Langstrump­f. Beim Geld hört der Spaß bekanntlic­h auf: Die Erben Astrid Lindgrens fordern Lizenzgebü­hren für Einrichtun­gen mit diesem Namen.

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