Klage gegen „Villa Kunterbunt“?
Die Erben Astrid Lindgrens fordern Lizenzgebühren von Einrichtungen mit diesem Namen. Auch im Landkreis gibt es zwei Kindergärten, die so heißen
Friedberg Künstler wie Michael Jackson oder Elvis Presley verdienen selbst nach ihrem Tod noch Millionen. Das Geld fließt an Produktionsfirmen oder, wie im Fall der 2002 verstorbenen Schriftstellerin Astrid Lindgren, an Hinterbliebene. Lindgrens Erben gehen mittlerweile gegen Organisationen vor, die den Namen „Villa Kunterbunt“aus den Geschichten über Pippi Langstrumpf verwenden. Die Fernsehsendung „Brisant“berichtete über Einrichtungen, gegen die aufgrund ihres Namens „Villa Kunterbunt“rechtliche Schritte eingeleitet worden seien. Droht nun auch zwei Kindergärten im Landkreis der Namenswechsel?
„Kunterbunt“ist nämlich auch der Name einer Kindertagesstätte in Kissing. „Ich weiß von keinerlei rechtlichen Problemen“, berichtet Leiterin Rebecca Nordsieck. Ob ihre Einrichtung nach dem Haus benannt wurde, in dem die rotbezopfte Pippi mit Pferd und Affe lebt, weiß sie nicht: „Das war noch vor meiner Zeit.“Sie hat ohnehin Glück: Der Name „Kunterbunt“allein ist rechtlich nicht geschützt.
Der Eltern-Kind-Initiative Villa Kunterbunt in Friedberg könnten dagegen Lizenzgebühren in Höhe von 500 Euro im Jahr drohen. Gab es hier bereits einen namensrechtlichen Streit? „Wir hatten bisher noch keine rechtlichen Probleme und keinen Kontakt mit den Erben“, berichtet die leitende Erzieherin Bir- gitta Wittmann. Sie wurde aber vor ein paar Jahren von einem Hotel kontaktiert, das mit den Erben im Rechtsstreit stand.
Die Einrichtung in Friedberg gibt es seit 22 Jahren – da geht Wittmann davon aus, dass die Namensgebung zu Lebzeiten Lindgrens erfolgte und befürchtet keine rechtlichen Schritte. Angst vor einer Namensänderung hat sie aber nicht. „Wir identifizieren uns nicht nur über einen Namen, den jemand vor etlichen Jahren in seinen Büchern genannt hat. Wir sind eine eigenständige Einrichtung.“Gleichzeitig kann sie die Vorgehensweise der LindgrenErben nachvollziehen. „Ich verstehe diese Leute gut, die das Erbe ihrer Großeltern schützen wollen“, meint Wittmann. Schließlich sei es die Hoffnung vieler Einrichtungen, durch den Namen Villa Kunterbunt einen höheren Bekanntheitsgrad zu erlangen. Der Medienanwalt Ralph Oliver Graef vertritt die Erben Lindgrens in Deutschland. Er gibt Entwarnung. Auf Anfrage unserer Zeitung teilt er mit: „Die Bezeichnung Villa Kunterbunt (und auch Pippi Langstrumpf etc.) ist markenrechtlich für das Unternehmen Saltkråkan AB geschützt.“Die Marke dürfe man nur verwenden, wenn Saltkråkan AB zustimmt. Grund: „Viele Unternehmen möchten gerne kostenlos und ohne zu fragen von den Figuren Lindgrens profitieren. Dies ist markenrechtlich und urheberrechtlich in der Regel nicht zulässig.“
Ziel von Saltkråkan AB sei, das Werk von Astrid Lindgren zu schützen und zu fördern. Dazu gehöre auch, „den Zauber der Geschichten von Astrid Lindgren zu bewahren“. Saltkråkan AB befasse sich mit jeder Anfrage im Einzelfall. Die Lizenzkonditionen seien abhängig von dem Umfang der Lizenz, der geografschen Reichweite, der Nutzung, der Größe des Unternehmens etc. Gemeinnützigen Organisationen werden laut Graef deutlich niedrigere Sätze angeboten als Wirtschaftsunternehmen. Auch gemeinnützige Kindergärten müssen eine Erlaubnis haben, aber Saltkråkan AB habe sich entschieden, in der Regel keine Lizenzgebühr zu verlangen. „Es werden auch keine Briefe mit Forderungen an Kitas verschickt. Die Kindertagesstätten können also unbesorgt sein“, so der Anwalt. Die Kita in Friedberg bleibt also ein kunterbuntes Haus.