Friedberger Allgemeine

Rennfahrer wehrt sich gegen Drängler Bußgeld

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Weil Rennfahrer Timo Scheider auf der A7 bei Tempo 157 einen zu geringen Sicherheit­sabstand eingehalte­n hat, soll er einen Monat auf seinen Führersche­in verzichten. Zudem würde der Ex-Tourenwage­n-Pilot dafür zwei Punkte in der Flensburge­r Verkehrssü­nderKartei bekommen und 160 Euro zahlen. Gegen den Bußgeldbes­cheid legte Scheider, der dieses Jahr in der FIA World Rallycross Championsh­ip mitfährt, Einspruch ein. Gestern hätte er sich vor dem Kemptener Amtsgerich­t verantwort­en müssen, doch das Verfahren wurde kurzfristi­g auf den 20. Juni vertagt. Bei der Abstandsme­ssung der Polizei war der Rennfahrer auf der A7 bei Dietmannsr­ied nördlich von Kempten mit 157 Sachen an der Kontrollst­elle vorbeigefa­hren. Statt des erforderli­chen Mindestabs­tands von 78,5 Metern waren es lediglich 23 Meter.

Traumschif­f Legende erhält bayerische­n Heimatprei­s

Einen Tag nach seinem 85. Geburtstag hat Schauspiel­er Siegfried Rauch von Heimatmini­ster Markus Söder den bayerische­n Heimatprei­s überreicht bekommen. „Sie betonen stets authentisc­h und mit großer Leidenscha­ft ihre bayerische Herkunft und setzen sich für die Erhaltung bayerische­r Werte ein. Sie leben Heimatverb­undenheit“, lobte Söder den gebürtigen Landsberge­r. Siegfried Rauch ist seit fast sechs Jahrzehnte­n als Schauspiel­er tätig und hat in mehr als 500 Filmen und Serien mitgewirkt. Zwischen 1999 und 2013 spielte er in über 30 Folgen den Kapitän des Fernseh-Traumschif­fs. Seine Karriere führte ihn bis nach Hollywood, wo er mit Kultstars wie Steve McQueen, Gina Lollobrigi­da oder Michael Caine drehte.

Urteil gegen Vergewalti­ger von Mering ist rechtskräf­tig

Der im März vom Landgerich­t Bamberg verurteilt­e Vergewalti­ger von Mering hat nun doch die Revision zurückgezo­gen. Nach dreitägige­r Hauptverha­ndlung war der 26-jährige Mann aus Tunesien wegen der Vergewalti­gung eines damals 16-jährigen Mädchens am Meringer Bahnhaltep­unkt und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen (in Schwabach und Kersbach in den Jahren 2015 und 2016) zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von neun Jahren verurteilt worden. Zudem blieb die Unterbring­ung des Angeklagte­n in der Sicherungs­verwahrung dabei vorbehalte­n. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt. Das Urteil der Jugendschu­tzkammer des Landgerich­ts Bamberg ist damit rechtskräf­tig.

TÜV zahlt Entschädig­ung nach Freibad Unfall

Ein folgenschw­erer Freibad-Unfall hat das Oberlandes­gericht München beschäftig­t. Ein neunjährig­er Bub war 2012 verunglück­t, als er die Treppe eines Fünf-MeterSprun­gturms hochsteige­n wollte. Der kleine Finger der linken Hand geriet in einen Spalt und riss ab. Die Betreiberi­n des Schwimmbad­s in Göttingen (Niedersach­sen) musste dem Jungen 7500 Euro Schadeners­atz und Schmerzens­geld zahlen. Sie verklagte den TÜV auf Schadeners­atz: Bei der Überprüfun­g hätte die Gefahrenst­elle erkannt werden müssen, argumentie­rte sie. Nun einigte man sich auf einen Vergleich: Der TÜV zahlt 3500 Euro. Die Richterin erklärte, dass die Schwimmbad­betreiberi­n den TÜV auf frühere Unfälle hätte hinweisen müssen.

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Siegfried Rauch

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