Rennfahrer wehrt sich gegen Drängler Bußgeld
Weil Rennfahrer Timo Scheider auf der A7 bei Tempo 157 einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat, soll er einen Monat auf seinen Führerschein verzichten. Zudem würde der Ex-Tourenwagen-Pilot dafür zwei Punkte in der Flensburger VerkehrssünderKartei bekommen und 160 Euro zahlen. Gegen den Bußgeldbescheid legte Scheider, der dieses Jahr in der FIA World Rallycross Championship mitfährt, Einspruch ein. Gestern hätte er sich vor dem Kemptener Amtsgericht verantworten müssen, doch das Verfahren wurde kurzfristig auf den 20. Juni vertagt. Bei der Abstandsmessung der Polizei war der Rennfahrer auf der A7 bei Dietmannsried nördlich von Kempten mit 157 Sachen an der Kontrollstelle vorbeigefahren. Statt des erforderlichen Mindestabstands von 78,5 Metern waren es lediglich 23 Meter.
Traumschiff Legende erhält bayerischen Heimatpreis
Einen Tag nach seinem 85. Geburtstag hat Schauspieler Siegfried Rauch von Heimatminister Markus Söder den bayerischen Heimatpreis überreicht bekommen. „Sie betonen stets authentisch und mit großer Leidenschaft ihre bayerische Herkunft und setzen sich für die Erhaltung bayerischer Werte ein. Sie leben Heimatverbundenheit“, lobte Söder den gebürtigen Landsberger. Siegfried Rauch ist seit fast sechs Jahrzehnten als Schauspieler tätig und hat in mehr als 500 Filmen und Serien mitgewirkt. Zwischen 1999 und 2013 spielte er in über 30 Folgen den Kapitän des Fernseh-Traumschiffs. Seine Karriere führte ihn bis nach Hollywood, wo er mit Kultstars wie Steve McQueen, Gina Lollobrigida oder Michael Caine drehte.
Urteil gegen Vergewaltiger von Mering ist rechtskräftig
Der im März vom Landgericht Bamberg verurteilte Vergewaltiger von Mering hat nun doch die Revision zurückgezogen. Nach dreitägiger Hauptverhandlung war der 26-jährige Mann aus Tunesien wegen der Vergewaltigung eines damals 16-jährigen Mädchens am Meringer Bahnhaltepunkt und der sexuellen Nötigung in zwei Fällen (in Schwabach und Kersbach in den Jahren 2015 und 2016) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zudem blieb die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung dabei vorbehalten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte zunächst Revision eingelegt. Das Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Bamberg ist damit rechtskräftig.
TÜV zahlt Entschädigung nach Freibad Unfall
Ein folgenschwerer Freibad-Unfall hat das Oberlandesgericht München beschäftigt. Ein neunjähriger Bub war 2012 verunglückt, als er die Treppe eines Fünf-MeterSprungturms hochsteigen wollte. Der kleine Finger der linken Hand geriet in einen Spalt und riss ab. Die Betreiberin des Schwimmbads in Göttingen (Niedersachsen) musste dem Jungen 7500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Sie verklagte den TÜV auf Schadenersatz: Bei der Überprüfung hätte die Gefahrenstelle erkannt werden müssen, argumentierte sie. Nun einigte man sich auf einen Vergleich: Der TÜV zahlt 3500 Euro. Die Richterin erklärte, dass die Schwimmbadbetreiberin den TÜV auf frühere Unfälle hätte hinweisen müssen.