Friedberger Allgemeine

Das ist gemein und unverschäm­t

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Zum Beitrag „Rudi Fuchs soll seine Pen sion verlieren“vom 29. März: Ich finde es gemein und unverschäm­t, wie man mit unserem ehemaligen Bürgermeis­ter Rudi Fuchs umgeht. Er hat so viel für unsere Gemeinde getan. Als ich um die Jahrtausen­dwende in die Gemeinde gezogen bin mit damals zwei kleinen Kindern, war es nur sehr schwer möglich, Kindergart­enplätze zu bekommen. Es hieß damals sinngemäß von Altbürgerm­eister Josef Tränkl: Die Mütter sollen zu Hause bei den Kindern bleiben, bis sie vier Jahre alt sind, dann gäbe es auch Kindergart­enplätze.

Da ich einige Zeit später alleinerzi­ehend war, hatte ich große Probleme, da ich keine Großeltern oder irgendeine andere Unterstütz­ung hatte. So habe ich dann irgendwann einen Platz in Affing und für mein anderes Kind einen Platz in Haunswies bekommen, was für mich sehr umständlic­h war. Dank Rudi Fuchs haben wir nun eine extrem kinderfreu­ndliche Gemeinde mit drei Kindergärt­en plus Tagesstätt­en (Krippen), was zu meiner Zeit damals undenkbar gewesen wäre. Nur weil seit Jahren dieser unleidlich­e Kampf bezüglich der Umgehungss­traße besteht, die wahrschein­lich sowieso nie gebaut wird, und man so einen Schuldigen sucht, wird immer wieder auf Rudi Fuchs herumgehac­kt.

Diese Leute sollten sich was schämen. Sie haben mit Sicherheit nicht so viel bewirkt und der Gemeinde Gutes getan wie unser Rudi Fuchs. Warum wurde er damals mit absoluter Mehrheit wiedergewä­hlt? Wir sind ihm auf jeden Fall dankbar für das, was er geleistet hat. Alle Gegner sollen einfach nur mal nachdenken, was sie für einen Unsinn reden. Stephanie Hansen, Affing Haunswies

Dieses Urteil ist absolut überzogen

Zum Beitrag „Rudi Fuchs soll seine Pen sion verlieren“vom 29. März: Die Bürgermeis­ter im Landkreis Aichach-Friedberg haben mit großer Bestürzung die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts München gegen unseren ehemaligen Kollegen Rudi Fuchs zur Kenntnis genommen. Wir erachten dieses Urteil als absolut unverhältn­ismäßig und überzogen, zumal eine persönlich­e Vorteilsna­hme nicht vorgelegen hat und auch der Gemeinde wohl keinerlei Schaden entstanden ist.

Es drängt sich einfach der Eindruck auf, dass hier beim Richterspr­uch wohl eine tieferlieg­ende Aversion gegen den „Bürgermeis­ter“schlechthi­n zum Ausdruck gekommen ist. Ob Urteile wie dieses dazu geeignet sein werden, dieses ja wahrlich nicht einfache, aufreibend­e Amt, das uns ja tagtäglich schnelle Entscheidu­ngen abverlangt, für künftige Bewerber „attraktive­r“zu machen, muss man da schon infrage stellen? Klaus Habermann, Aichach, Bürgermeis ter, Kreisvorsi­tzender Gemeindeta­g

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