Ein riskantes Überholmanöver
BMW-Fahrer überholt bei Aichach einen Lastwagen – angeblich im Sperrbereich. Danach, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, nötigt er den Mann am Steuer des Lkw
Aichach Friedberg Mit einem riskanten Überholmanöver hat ein Augsburger einen Lastwagenfahrer im Oktober auf der Bundesstraße B 300 bei Aichach zum Abbremsen gezwungen. Gegen einen Strafbefehl über 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro) wegen Nötigung legte der 50-jährige Augsburger Einspruch ein. Deswegen kam es zur Verhandlung vor dem Aichacher Amtsgericht – und zu einer noch höheren Rechnung.
Ziemlich „stinkig“war der Lastwagenfahrer noch immer, als er im Gerichtssaal von dem Ereignis erzählte. Er war vormittags mit seinem 40-Tonner auf der Bundesstraße bei Aichach in Richtung Ingolstadt unterwegs, als ihn ein Reisebus ziemlich knapp vor dem Ende der zweispurigen Fahrbahn überholte. Über die durchgezogene Linie und die Sperrfläche habe sich dann noch ein Auto zwischen ihn und den Bus gedrängelt, so der Lastwagenfahrer.
Der Abstand zwischen ihm und dem Auto vor ihm müsse unter 50 Metern gewesen sein, so der Mann. Denn das Notbremssystem habe sofort reagiert und seinen 40-Tonner automatisch abgebremst. Darüber, dass der Autofahrer so knapp vor ihm eingeschert war, habe er sich aufgeregt. „Ich habe gehupt“, gab der 43-Jährige zu. Eventuell habe er auch die Lichthupe betätigt.
Was ihn jedoch richtig genervt hatte, war, was der Autofahrer damals anschließend machte. Statt mit dem übrigen Verkehr zügig auf der Bundesstraße weiterzufahren, bremste der Augsburger laut Aussage des 43-Jährigen ohne Grund dreimal sein Auto ab. Als Folge reagierte das Notbremssystem des Lastwagens erneut jedes Mal wegen des geringen Abstands. Der Autofahrer aus Augsburg berichtete von einem stockenden Verkehr auf der B300. Nach dem Einscheren habe er gebremst, um den Abstand zum Vordermann zu verringern, sagte er aus. Woran er sich noch erinnerte: Im Rückspiegel sah er den Lastwagenfahrer „toben“. Danach sei der Lastwagenfahrer immer näher aufgefahren und schließlich so dicht hinter ihm gewesen, dass er im Spiegel nur noch den Kühlergrill gesehen habe, so der Augsburger. Er bestritt, sein Auto absichtlich abgebremst zu haben. Als Beweis für die Aktionen des Autofahrers wies der Lastwagenfahrer auf die elektronische Datenaufzeichnung in seinem 40-Tonner hin. Das Notbremssystem zeichne alles auf, so der Lastwagenfahrer. Er hatte außerdem Fotos gemacht.
Verteidiger Thomas Kaupa regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe des Strafbefehls einzustellen. Sein Mandant sei ein Vielfahrer, der nur im Außendienst unterwegs sei. Kaupa erklärte: „Ein Fahrverbot oder Punkte wären für ihn problematisch.“Außerdem war es aus Sicht des Verteidigers nie zu einer „heißen gefährlichen Situation“gekommen.
Mit einer Einstellung gegen eine Geldauflage erklärte sich Andreas Glas, Vertreter der Staatsanwaltschaft, einverstanden. Allerdings müsse sie höher als der Strafbefehl über 1500 Euro ausfallen, forderte er. Glas sprach sich für 2000 Euro aus. Nach längerem Gespräch mit seinem Verteidiger stimmte der Augsburger zu. Amtsrichter Walter Hell stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro ein.