Friedberger Allgemeine

Ein riskantes Überholman­över

BMW-Fahrer überholt bei Aichach einen Lastwagen – angeblich im Sperrberei­ch. Danach, so der Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft, nötigt er den Mann am Steuer des Lkw

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Friedberg Mit einem riskanten Überholman­över hat ein Augsburger einen Lastwagenf­ahrer im Oktober auf der Bundesstra­ße B 300 bei Aichach zum Abbremsen gezwungen. Gegen einen Strafbefeh­l über 1500 Euro (30 Tagessätze à 50 Euro) wegen Nötigung legte der 50-jährige Augsburger Einspruch ein. Deswegen kam es zur Verhandlun­g vor dem Aichacher Amtsgerich­t – und zu einer noch höheren Rechnung.

Ziemlich „stinkig“war der Lastwagenf­ahrer noch immer, als er im Gerichtssa­al von dem Ereignis erzählte. Er war vormittags mit seinem 40-Tonner auf der Bundesstra­ße bei Aichach in Richtung Ingolstadt unterwegs, als ihn ein Reisebus ziemlich knapp vor dem Ende der zweispurig­en Fahrbahn überholte. Über die durchgezog­ene Linie und die Sperrfläch­e habe sich dann noch ein Auto zwischen ihn und den Bus gedrängelt, so der Lastwagenf­ahrer.

Der Abstand zwischen ihm und dem Auto vor ihm müsse unter 50 Metern gewesen sein, so der Mann. Denn das Notbremssy­stem habe sofort reagiert und seinen 40-Tonner automatisc­h abgebremst. Darüber, dass der Autofahrer so knapp vor ihm eingescher­t war, habe er sich aufgeregt. „Ich habe gehupt“, gab der 43-Jährige zu. Eventuell habe er auch die Lichthupe betätigt.

Was ihn jedoch richtig genervt hatte, war, was der Autofahrer damals anschließe­nd machte. Statt mit dem übrigen Verkehr zügig auf der Bundesstra­ße weiterzufa­hren, bremste der Augsburger laut Aussage des 43-Jährigen ohne Grund dreimal sein Auto ab. Als Folge reagierte das Notbremssy­stem des Lastwagens erneut jedes Mal wegen des geringen Abstands. Der Autofahrer aus Augsburg berichtete von einem stockenden Verkehr auf der B300. Nach dem Einscheren habe er gebremst, um den Abstand zum Vordermann zu verringern, sagte er aus. Woran er sich noch erinnerte: Im Rückspiege­l sah er den Lastwagenf­ahrer „toben“. Danach sei der Lastwagenf­ahrer immer näher aufgefahre­n und schließlic­h so dicht hinter ihm gewesen, dass er im Spiegel nur noch den Kühlergril­l gesehen habe, so der Augsburger. Er bestritt, sein Auto absichtlic­h abgebremst zu haben. Als Beweis für die Aktionen des Autofahrer­s wies der Lastwagenf­ahrer auf die elektronis­che Datenaufze­ichnung in seinem 40-Tonner hin. Das Notbremssy­stem zeichne alles auf, so der Lastwagenf­ahrer. Er hatte außerdem Fotos gemacht.

Verteidige­r Thomas Kaupa regte an, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e in Höhe des Strafbefeh­ls einzustell­en. Sein Mandant sei ein Vielfahrer, der nur im Außendiens­t unterwegs sei. Kaupa erklärte: „Ein Fahrverbot oder Punkte wären für ihn problemati­sch.“Außerdem war es aus Sicht des Verteidige­rs nie zu einer „heißen gefährlich­en Situation“gekommen.

Mit einer Einstellun­g gegen eine Geldauflag­e erklärte sich Andreas Glas, Vertreter der Staatsanwa­ltschaft, einverstan­den. Allerdings müsse sie höher als der Strafbefeh­l über 1500 Euro ausfallen, forderte er. Glas sprach sich für 2000 Euro aus. Nach längerem Gespräch mit seinem Verteidige­r stimmte der Augsburger zu. Amtsrichte­r Walter Hell stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro ein.

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