Was macht das Loch im Fahrzeugschein?
27-Jähriger manipulierte TÜV-Datum, um Auto teurer verkaufen zu können
Aichach Friedberg Die Fälschung war schon mit bloßem Auge zu erkennen. Das Papier des Fahrzeugscheins war an der Stelle mit dem TÜV-Stempel so dünn, dass es schon ein Loch hatte. Das Aichacher Amtsgericht ging darum der Frage nach, ob der 27-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis den Schein gefälscht und eine längere TÜV-Laufzeit eingetragen hatte. Er musste sich wegen Urkundenfälschung und Betrug verantworten.
Der Gelackmeierte in der Affäre war der 50-jährige Käufer des Autos. Er hatte für seinen defekten Wagen im Oktober 2015 kurzfristig Ersatz gesucht, um in die Arbeit zu kommen. Genau passend erschien ihm hier das Fahrzeug, das der Angeklagte im Internet ausgeschrieben hatte. Angeblich war die nächste Hauptuntersuchung erst in 15 Monaten fällig. Noch am gleichen Abend habe er sich das Fahrzeug angesehen und gekauft, sagte der 50-Jährige aus. Auch die Papiere händigte ihm der Angeklagte aus. Im Dunkeln habe er die Manipulation am Fahrzeugschein nicht erkannt, so der Käufer. Aufgeflogen war alles, als er das Fahrzeug anmelden wollte. Die Zulassungsstelle forderte den fehlenden TÜV-Bericht an und stellte dabei fest, dass der Fahrzeugschein manipuliert war. Statt 15 Monate bis zur nächsten Hauptuntersuchung waren es nur noch drei. „Freundlich“habe der 27-Jährige reagiert, als er ihn am Telefon auf die Fälschung hinwies, sagte der Käufer aus. Er habe ihm zugesichert, sich bei dem Vorbesitzer, einem Autohändler, zu erkundigen. Der 50-Jährige über den weiteren Ablauf: „Das war der letzte Kontakt.“Er machte daraufhin seine Ankündigung wahr und zeigte den 27-Jährigen an.
Der bestritt in der Verhandlung, dass er den Fahrzeugschein manipuliert hätte. Seine Begründung: „Ich komme aus der Autobranche. Ohne TÜV hätte ich das Auto für diesen Preis nicht gekauft.“Sprich: Die Papiere habe er so wie sie waren vom Autohändler übernommen. Auf den Einwand von Richter Walter Hell, dass die dünne Stelle im Papier mit den Fingern zu spüren sei, meinte der Angeklagte: „Wenn man gutgläubig ist, achtet man nicht darauf.“
Der Autohändler berichtete in seiner Zeugenaussage von einem Telefonat mit dem 27-Jährigen. Dieser habe zugegeben, das Datum manipuliert zu haben. Er wollte den Händler dazu bewegen, die Schuld an dem gefälschten Schein auf sich zu nehmen. Das lehnte der jedoch ab. Dieses Telefonat war einer der Gründe, weshalb Staatsanwältin Marie Parentin den Angeklagten für schuldig hielt. Dazu kamen seine Vorstrafen, darunter auch eine wegen Urkundenfälschung. Sie forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie als Auflage eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Aus Sicht von Verteidiger Michael Menzel war „kein wirksamer Nachweis geführt worden“, dass sein Mandant die Urkunde gefälscht hatte. Er plädierte für Freispruch.
Amtsrichter Hell schloss sich Parentin an. Er hatte keinen Zweifel, dass der Autohändler die Wahrheit sagte. Hell verurteilte den 27-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 1000 Euro an den SKM Augsburg. Der Richter zum Angeklagten: „Langsam wird es eng. Wenn jetzt nicht Schluss ist mit Straftaten, wird es schlimm für Sie.“