Friedberger Allgemeine

Was macht das Loch im Fahrzeugsc­hein?

27-Jähriger manipulier­te TÜV-Datum, um Auto teurer verkaufen zu können

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Friedberg Die Fälschung war schon mit bloßem Auge zu erkennen. Das Papier des Fahrzeugsc­heins war an der Stelle mit dem TÜV-Stempel so dünn, dass es schon ein Loch hatte. Das Aichacher Amtsgerich­t ging darum der Frage nach, ob der 27-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis den Schein gefälscht und eine längere TÜV-Laufzeit eingetrage­n hatte. Er musste sich wegen Urkundenfä­lschung und Betrug verantwort­en.

Der Gelackmeie­rte in der Affäre war der 50-jährige Käufer des Autos. Er hatte für seinen defekten Wagen im Oktober 2015 kurzfristi­g Ersatz gesucht, um in die Arbeit zu kommen. Genau passend erschien ihm hier das Fahrzeug, das der Angeklagte im Internet ausgeschri­eben hatte. Angeblich war die nächste Hauptunter­suchung erst in 15 Monaten fällig. Noch am gleichen Abend habe er sich das Fahrzeug angesehen und gekauft, sagte der 50-Jährige aus. Auch die Papiere händigte ihm der Angeklagte aus. Im Dunkeln habe er die Manipulati­on am Fahrzeugsc­hein nicht erkannt, so der Käufer. Aufgefloge­n war alles, als er das Fahrzeug anmelden wollte. Die Zulassungs­stelle forderte den fehlenden TÜV-Bericht an und stellte dabei fest, dass der Fahrzeugsc­hein manipulier­t war. Statt 15 Monate bis zur nächsten Hauptunter­suchung waren es nur noch drei. „Freundlich“habe der 27-Jährige reagiert, als er ihn am Telefon auf die Fälschung hinwies, sagte der Käufer aus. Er habe ihm zugesicher­t, sich bei dem Vorbesitze­r, einem Autohändle­r, zu erkundigen. Der 50-Jährige über den weiteren Ablauf: „Das war der letzte Kontakt.“Er machte daraufhin seine Ankündigun­g wahr und zeigte den 27-Jährigen an.

Der bestritt in der Verhandlun­g, dass er den Fahrzeugsc­hein manipulier­t hätte. Seine Begründung: „Ich komme aus der Autobranch­e. Ohne TÜV hätte ich das Auto für diesen Preis nicht gekauft.“Sprich: Die Papiere habe er so wie sie waren vom Autohändle­r übernommen. Auf den Einwand von Richter Walter Hell, dass die dünne Stelle im Papier mit den Fingern zu spüren sei, meinte der Angeklagte: „Wenn man gutgläubig ist, achtet man nicht darauf.“

Der Autohändle­r berichtete in seiner Zeugenauss­age von einem Telefonat mit dem 27-Jährigen. Dieser habe zugegeben, das Datum manipulier­t zu haben. Er wollte den Händler dazu bewegen, die Schuld an dem gefälschte­n Schein auf sich zu nehmen. Das lehnte der jedoch ab. Dieses Telefonat war einer der Gründe, weshalb Staatsanwä­ltin Marie Parentin den Angeklagte­n für schuldig hielt. Dazu kamen seine Vorstrafen, darunter auch eine wegen Urkundenfä­lschung. Sie forderte eine sechsmonat­ige Bewährungs­strafe sowie als Auflage eine Zahlung an eine gemeinnütz­ige Organisati­on. Aus Sicht von Verteidige­r Michael Menzel war „kein wirksamer Nachweis geführt worden“, dass sein Mandant die Urkunde gefälscht hatte. Er plädierte für Freispruch.

Amtsrichte­r Hell schloss sich Parentin an. Er hatte keinen Zweifel, dass der Autohändle­r die Wahrheit sagte. Hell verurteilt­e den 27-Jährigen zu sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 1000 Euro an den SKM Augsburg. Der Richter zum Angeklagte­n: „Langsam wird es eng. Wenn jetzt nicht Schluss ist mit Straftaten, wird es schlimm für Sie.“

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