Friedberger Allgemeine

Umstritten­er Neubau in Mering scheitert

Entwicklun­g Im Bauausschu­ss geht der Streit um das geplante Mehrfamili­enhaus in der Zugspitzst­raße in die nächste Runde

- VON PETER STÖBICH

Mering Der Bau eines großen Mehrfamili­enhauses in der Meringer Zugspitzst­raße kann noch immer nicht beginnen. Der Bauausschu­ss hat in seiner jüngsten Sitzung das Einvernehm­en einstimmig verweigert mit der Begründung, dass der Stellplatz­nachweis nicht erbracht sei. Das umstritten­e Vorhaben sorgt bereits seit längerer Zeit für Unfrieden in der Nachbarsch­aft und hat

Die Nachbarn starten eine Unterschri­ftensammlu­ng

auch schon das Verwaltung­sgericht beschäftig­t.

Die Errichtung eines mehrstöcki­gen Wohnblocks auf zwei benachbart­en Grundstück­en an der Zugspitzst­raße beschäftig­t seit 2013 die besorgten Nachbarn und Ratsmitgli­eder. Damals hatten Anwohner mit einer Unterschri­ftenaktion einen Bebauungsp­lan und eine Veränderun­gssperre gefordert, was die Kommunalpo­litiker aber mehrheitli­ch ablehnten. „Jetzt ist der Zug abgefahren“, stellte Georg Resch (CSU) in der jüngsten Diskussion fest. Er sei zwar für einen Bebau- ungsplan, „aber der ist kein Wunderheil­mittel“. Ein derart massives Gebäude passe einfach nicht in die Landschaft, sagte Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler und schloss sich damit den Befürchtun­gen von Nachbarn an. Diese hatten erfolglos gegen das Bauvorhabe­n geklagt und sich jetzt erneut schriftlic­h an die Marktgemei­nde gewandt. „Fälschlich­erweise ist von einem Mehrfamili­enhaus die Rede“, heißt es in dem Schreiben, „in Wirklichke­it ist es eine riesige Wohnanlage und ein Fremdkörpe­r in der Straße.“Die oberirdisc­hen Parkplätze befänden sich direkt an der Grundstück­sgrenze zur Straße, sodass man künftig auf der gesamten Länge des Grundstück­s nirgends mehr parken könne.

Diesem Argument folgten auch die Ausschussm­itglieder, die den Bauantrag bei ihrer letzten Sitzung vertagt hatten. Zudem folgten sie der Ansicht der Verwaltung, die in einer ausführlic­hen Stellungna­hme erklärte, dass wenn beispielsw­eise die Zufahrt in ein privates Bauobjekt den Gemeingebr­auch, also die öffentlich­e Gemeindest­raße beeinträch­tige, dies nicht zulässig sei. Demnach benötige bei mehr als zwei Grundstück­szufahrten der Antragstel­ler eine „straßenrec­htliche Sondernutz­ungserlaub­nis“, über die der Markt Mering unabhängig vom baurechtli­chen Verfahren entscheide­n müsste. Die Ablehnung erfolgte einstimmig und auch mit mehreren Vorbeschei­ds-Anträgen war der Bauausschu­ss nicht einverstan­den. Acht gegen vier Stimmen gab es gegen die Errichtung von zwei Doppelhäus­ern mit Garagen an der Adolph-Kolping-Straße, weil ein Gebäude die Baugrenze überschrei­tet.

Bei einer 23 Meter langen Anlage an der Herbststra­ße mit neun

Probleme im Fall eines Feuerwehre­insatzes

Wohneinhei­ten und Stellplätz­en sah der Ausschuss die Grundzüge der Planung berührt und erteilte keine Befreiung von den Festsetzun­gen des Bebauungsp­lans beim Freibad. In diesem Fall lautete das Abstimmung­sergebnis 10:2. Für ein Mehrfamili­enhaus mit 18 Einheiten und Tiefgarage an der Lenbachstr­aße wurde das Einvernehm­en mit 9:3 Stimmen ebenfalls verweigert. Erschließu­ng und Zufahrt seien nicht gesichert, so Bürgermeis­ter HansDieter Kandler, der auch Probleme im Fall eines Feuerwehre­insatzes sah.

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