Streit um Eisstadion zieht sich hin
Ende des Gerichtsverfahrens ist noch nicht absehbar
Zweieinhalb Jahre, nachdem das Augsburger Landgericht das zuständige Architekturbüro des im ersten Anlauf misslungenen Umbaus des Curt-Frenzel-Stadions zu Schadensersatz gegenüber der Stadt Augsburg verpflichtete, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Das geht aus einer Antwort des Baureferats auf eine Anfrage von WSAStadtrat Peter Grab hervor.
Gegen das Urteil hatte das Architekturbüro Berufung eingelegt, die vom Oberlandesgericht zurückgewiesen wurde. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Dagegen hat das Architekturbüro Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat. Wann eine Entscheidung ergeht, ist momentan nicht absehbar.
Vor Gericht werden sich die Streitparteien so oder so wieder sehen. Möglicherweise lässt der Bundesgerichtshof eine Revision zu. Auch wenn das Urteil des Landgerichts Augsburg rechtskräftig werden sollte, ist die Sache noch nicht abgehakt. Die Augsburger Richter haben bislang lediglich festgestellt, dass der Stadt grundsätzlich ein Schadensersatz durch die Architekten zusteht. Über die Höhe ist noch nicht entschieden worden. Dafür dürften noch Gutachten nötig werden. Die Stadt hatte vor Gericht 1,1 Millionen Euro zuzüglicher weiterer Positionen gefordert.
Mittlerweile ist der Umbaustart des Eisstadions mehr als sieben Jahre her. Zum Saisonstart 2010 stellte sich heraus, dass die Sicht von den teils neu gebauten Tribünen auf die Eisfläche miserabel war. Fans protestierten, Augsburg geriet bundesweit in die Schlagzeilen. Wegen ihrer Informationspolitik dem Stadtrat gegenüber geriet auch die Stadtregierung unter Druck. Was den Schadensersatz betrifft, war das Gericht der Meinung, dass das Architekturbüro die Stadt nicht ausreichend über die schlechten Sichtverhältnisse aufgeklärt habe. Nach diversen Nachbesserungen wurde das Stadion im Herbst 2013 eingeweiht.