Schuss vor L’Osteria: Leibwächter räumt Vorwürfe ein
Es war keine Notwehr: Im Prozess gegen einen Leibwächter, der vor der „L’Osteria“in Kriegshaber einen 24-jährigen Mann angeschossen hat, zeichnet sich eine Entscheidung ab. Der Bodyguard, 51 Jahre alt, hatte bisher betont, er habe in Notwehr gehandelt. Am Donnerstag, dem zweiten Prozesstag, meldete sich sein Verteidiger Stefan Mittelbach zu Wort und erklärte, der Leibwächter habe zwischenzeitlich erkannt, dass er sich in keiner Notwehrsituation befunden habe.
Der Angeklagte räumt damit ein, dass er sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat – wie es in der Anklageschrift steht. Sein Geständnis sorgt dafür, dass er mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann. Der Vorsitzende Richter Roland Christiani deutete an, dass die Haftstrafe auf Bewährung im Bereich zwischen einem und zwei Jahren liegen könnte. Der Leibwächter hatte rund um die Uhr einen aus dem Großraum Stuttgart stammenden Geschäftsmann bewacht. Der 58-jährige Kaufmann hatte sich durch seine Geschäfte offensichtlich so viele Feinde gemacht, dass er ständig mit Angriffen auf sich und seine 30 Jahre jüngere Freundin rechnen musste.
Als Zeuge vor dem Landgericht erzählte der Geschäftsmann nun, er habe zu der Zeit mit seiner jungen Lebensgefährtin eine Firma zur Autofinanzierung gegründet. Angeblich, so behauptete er, mit einer Geschäftsidee, die zuvor noch niemand hatte. Ein Investor habe ihm eine „sechsstellige Summe“für das Projekt gegeben. Die habe er zu der Zeit in bar bei sich gehabt. Auch an dem Abend, als er mit seiner Freundin in dem italienischen Lokal essen wollte, habe er rund 40 000 Euro in einer Aktentasche dabei gehabt.
Zum Essen kamen der Geschäftsmann und seine Begleitung aber gar nicht mehr. Denn zuvor wurden sie zufällig von einem 26-jährigen Immobilienhändler aus Augsburg entdeckt. Der Immobilienhändler sagt, er bekomme von dem 58-Jährigen noch rund 70000 Euro. Einen Teil der Forderung habe er sogar erfolgreich eingeklagt. Allerdings bekam er das Geld trotzdem nicht. Die Firma, hinter der der Geschäftsmann aus Baden-Württemberg damals steckte, ist längst insolvent.
Die beiden Männer entschieden sich, vor das Lokal zu gehen. Der 58-Jährige wurde von seinem Leibwächter begleitet. Der 26-Jährige hatte seinen zwei Jahre jüngeren Bruder und einen weiteren Geschäftspartner dabei. Vor der Eingangstür kam es zum Streit. Der 26-jährige Augsburger versetzte dem 58-Jährigen einen Schlag gegen den Kopf, kurz darauf schoss der Leibwächter dem 24-jährigen Bruder des geprellten Immobilienhändlers in den rechten Oberschenkel. Die Kugel verletzte den Mann nur rund zehn Zentimeter unter der Leistengegend. Der Leibwächter sagt, er sei von dem 24-Jährigen attackiert worden, habe deshalb den Gebrauch der Waffe angedroht – und geschossen, als der Kontrahent dennoch weiter auf ihn zukam. Der Angeschossene sagt, er sei nicht auf den Bodyguard losgegangen und habe auch keine Warnung gehört.
Allerdings geht das Gericht wohl davon aus, dass diese Details nicht die entscheidende Rolle spielen. Es steht nämlich die Frage im Raum, ob der Leibwächter, ein erfahrener Judokämpfer, sich nicht auch anders hätte wehren können als mit einem Schuss. Der Prozess wird nächsten Dienstag fortgesetzt. An diesem Tag könnte bereits das Urteil fallen.