Fällung trotz Brutzeit
Warum die Stadt eine Ausnahme machte
In der Vogelbrutzeit ab 1. März dürfen eigentlich keine Bäume abgeholzt werden. Deshalb hat eine Baumfällung in der Innenstadt Anwohner alarmiert. Der gefällte Ahornbaum in der Frölichstraße fiel außerdem unter die Baumschutzverordnung. Wie Umweltreferent Reiner Erben mitteilt, war die Fällaktion von der Stadt genehmigt.
Erben zufolge erfolgte die Fällung auf Privatgrund und wurde bereits im vergangenen Jahr genehmigt. Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Baum vom Brandkrustenpilz befallen ist, der die Wurzeln zersetzt. Auch auf öffentlichem Grund würde ein solcher Baum aus Sicherheitsgründen beseitigt werden, so der Referent – auch wenn er unter die Augsburger Baumschutzverordnung fällt.
Mit der Fällgenehmigung sei die Auflage verbunden, dass eine Ersatzpflanzung erfolgen muss, so Erben. „Die Grünfläche muss erhalten bleiben.“Eine weitere Auflage war, dass der Baum nach dem Beginn der Vogelbrutzeit am 1. März nur umgeschnitten werden darf, wenn er vorher auf tierische Bewohner untersucht wurde und keine gefunden wurden. Erben sagt jedoch, es wäre besser gewesen, wenn Nachbarn vor der privaten Fällaktion informiert worden wären. Er werde eine Informationspflicht vorschlagen.