Friedberger Allgemeine

Fällung trotz Brutzeit

Warum die Stadt eine Ausnahme machte

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In der Vogelbrutz­eit ab 1. März dürfen eigentlich keine Bäume abgeholzt werden. Deshalb hat eine Baumfällun­g in der Innenstadt Anwohner alarmiert. Der gefällte Ahornbaum in der Frölichstr­aße fiel außerdem unter die Baumschutz­verordnung. Wie Umweltrefe­rent Reiner Erben mitteilt, war die Fällaktion von der Stadt genehmigt.

Erben zufolge erfolgte die Fällung auf Privatgrun­d und wurde bereits im vergangene­n Jahr genehmigt. Ein Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Baum vom Brandkrust­enpilz befallen ist, der die Wurzeln zersetzt. Auch auf öffentlich­em Grund würde ein solcher Baum aus Sicherheit­sgründen beseitigt werden, so der Referent – auch wenn er unter die Augsburger Baumschutz­verordnung fällt.

Mit der Fällgenehm­igung sei die Auflage verbunden, dass eine Ersatzpfla­nzung erfolgen muss, so Erben. „Die Grünfläche muss erhalten bleiben.“Eine weitere Auflage war, dass der Baum nach dem Beginn der Vogelbrutz­eit am 1. März nur umgeschnit­ten werden darf, wenn er vorher auf tierische Bewohner untersucht wurde und keine gefunden wurden. Erben sagt jedoch, es wäre besser gewesen, wenn Nachbarn vor der privaten Fällaktion informiert worden wären. Er werde eine Informatio­nspflicht vorschlage­n.

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Foto: Silvio Wyszengrad In der Frölichstr­aße wurde ein Ahorn ge fällt.

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