Wie Friedberg die Plakatflut eindämmt
Grüne und Freie Wähler wollen die Werbung vor den Wahlen eingrenzen – doch der Stadtrat ist dagegen. Nur eine Verbotszone gibt es. Wer darf eigentlich wo plakatieren?
Friedberg Im August ist es wieder so weit: Plakate der Parteien und Bundestagskandidaten säumen vor der Wahl am 24. September die Straßen. Grüne und Freie Wähler wollten die Plakatflut eindämmen und stellten im Stadtrat den Antrag, vor allen Wahlen Plakatwände aufzustellen. Parteien dürften dann nur dort ihre Werbung anbringen. Claudia EserSchuberth (Grüne) führte einige Argumente von der Umweltbelastung bis zum Stadtbild ins Feld und sagte: „Die Bürger sind nicht so dumm, zu denken, die Besseren sind die, die mehr Plakate aufhängen.“Johannes Hatzold (Freie Wähler) meinte: „Es wäre schön, die Stadt in der Wahlkampfzeit nicht zuzukleistern.“Die Plakate beeinflussen den Bürgerwillen seiner Meinung nach nicht. Für diese Gedanken fanden FW und Grüne aber kaum Mitstreiter.
FDP-Stadträtin Cornelia Böhm („wir brauchen keine Materialschlacht“) fand den Antrag zwar gut. Peter Feile (SPD) meinte dagegen, die Wahlwerbung sei zeitlich begrenzt und gerade bei der Kommunalwahl sei es wichtig, dass Personen sich präsentieren können. Die Plakatflut reguliere sich selbst: „Das Pendel kann umschlagen, wenn jemand die Werbung übertreibt.“
Thomas Kleist, Fraktionschef der CSU, wies darauf hin, dass es für einen solchen Beschluss keine Rechtssicherheit gebe. Es sei daher nicht sinnvoll, der Verwaltung Arbeit aufzubürden. Außerdem hätten Parteien einen Verfassungsauftrag und müssten auch werben dürfen.
Wolfgang Rockelmann (Parteifreie) forderte, die Verwaltung solle erst einmal prüfen, was rechtlich machbar sei, bevor der Stadtrat den Antrag ablehnt. Das tat dieser dann aber doch mit 20 zu acht Stimmen. Und das nicht das erste Mal. EserSchuberth zitierte aus einem Bericht unserer Zeitung von 1995, damals hatte sie den Antrag schon einmal gestellt. Wie aber ist die Plakatierung in Friedberg generell geregelt?
Das weiß Stefan Kreitmeyr als Leiter des Ordnungsamtes. Für Parteien gilt vor Wahlen und für andere Organisationen vor Bürgerentscheiden eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen dann nämlich sechs bzw. vier Wochen vor der Abstimmung kostenlos überall plakatieren – außer sie gefährden den Verkehr. Ansonsten gibt es kostenlose Werbung in Friedberg nur an einigen Plakatwänden, etwa am Volksfestplatz. Das regelt die städtische Plakatverordnung. Außerdem sind große Werbeanlagen erlaubt, die Fachfirmen vermarkten. Außerhalb dieser Bereiche darf praktisch nur für Veranstaltungen in Friedberg geworben werden. Dieses Ausschlusskriterium soll laut Kreitmeyr verhindern, dass Konzerne wie Handyanbieter die Straßenränder mit Produktwerbung zupflastern. Und kostenlos ist auch die Werbung für Veranstaltungen nicht. Sind diese kommerziell, kostet es 20 Euro einmalige Bearbeitungsgebühr plus fünf Euro pro Plakat. Sind sie ideell (etwa Konzerte) bleibt es bei den 20 Euro und 20 Plakate sind inklusive.
Ein Bereich ist werbefreie Zone: der Marienplatz als „gute Stube“der Stadt. „Hier kontrollieren wir sehr konsequent“, sagt Kreitmeyr. Aber auch im Rest der Stadt und den Ortsteilen haben die Mitarbeiter des Bauhofs ein Auge auf Plakate und melden, wenn ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt. Plakate, die etwa die Sicht an einer Kreuzung einschränken, entfernen sie. Und wenn jemand sich ganz uneinsichtig zeigt, droht eine Geldbuße.
Werbe-Aufsteller vor Geschäften fallen nicht unter die Plakatierungsverordnung. Für sie gilt das Straßenund Wegerecht. Ladeninhaber müssen sie genehmigen lassen und 25 Euro im Jahr zahlen. Bei Rollstuhlfahrern, Menschen mit Sehbehinderung oder Eltern mit Kinderwagen sorgen sie nicht nur für Begeisterung. Deswegen prüft die Stadt, dass auf dem Gehweg ein Streifen von 1,50 Metern frei bleibt. Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) hatte im Herbst am Rand der Diskussion über den barrierefreien Ausbau der Innenstadt angekündigt, den Aufstellern im Frühling den Kampf anzusagen. Das Thema sei auch noch auf seiner Agenda, teilte er auf Anfrage mit, zeitlich aber nicht festgelegt. »Kommentar
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